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9. Justiz & Polizei (0/5)

1. Soll die öffentliche Präsenz der Polizei verstärkt werden, um Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zu bekämpfen?

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Im Verlauf des Jahres 2020 kam es in Liechtenstein im öffentlichen Raum wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Eine besondere Häufung solcher Ereignisse gab es beim Postplatz in Schaan. Dies führte in Teilen der Bevölkerung zu einer grossen Verunsicherung, welche in verschiedenen Medienbeiträgen geäussert wurde. Die Landespolizei erhöhte deshalb ihre Präsenz an den besonders betroffenen Orten. Auch Sozial- und Jugendarbeiter kamen vermehrt zum Einsatz. Die verschiedenen Massnahmen konnten das Problem jedoch nur teilweise entschärfen, da gewalttätige Jugendliche auf andere Plätze auswichen. 

Eine verstärkte Präsenz der Landespolizei hätte mittelfristig einen Ausbau des Polizeikorps zur Folge. Gemäss Jahresbericht 2019 der Landespolizei belief sich der Personalbestand 2019 auf 123,7 Stellen (exkl. Landesgefängnis) und lag damit um 3,6 Stellen höher als im Vorjahr. 87,5 Stellen nehmen Polizisten und Polizistinnen mit hoheitlichen Funktionen ein, 17,2 Stellen zivile Mitarbeitende (Kriminaltechnik etc.) und 19 Stellen Verwaltungsangestellte. Hinzu kommen 34 Bereitschaftspolizisten und -polizistinnen. Beim Landesgefängnis waren 6,0 Stellen mit Vollzugsbeamten besetzt.

  • Stärkere öffentliche Präsenz der Polizei kann Straftaten verhindern.
  • Private Sicherheitsfirmen können die Polizei nicht ersetzen.
  • Regelmässige Patrouillen, auch in der Nacht, bedingen einen ausreichenden Personalbestand. 
  • Die öffentliche Sicherheit ist ein zentrales Gut, das unbedingt gewahrt werden muss.
  • Liechtenstein weist trotz allem eine insgesamt vergleichsweise tiefe Kriminalität auf.
  • Mehr Personal bei der Polizei bedeutet auch höhere Kosten.
  • Mit Videoüberwachung lassen sich viele Probleme kostengünstiger lösen.
  • Statt einer erhöhten Polizeipräsenz soll stärker auf Sozial- und Jugendarbeit gesetzt werden.
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2. Finden Sie es richtig, dass die Landespolizei zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption seit kurzem ein anonymes Hinweisgebersystem führt?

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Bei Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Wirtschafts- oder Korruptionsdelikte können seit April 2020 der Landespolizei über eine Internetseite anonym Informationen übermittelt werden. Das Spezielle an diesem Hinweisgebersystem ist, dass Hinweisgeber/-innen anonym bleiben, aber gleichzeitig mit der Landespolizei in eine Kommunikation über den Verdachtsfall treten können. Die Kommunikation erfolgt über einen eigenen, geschützten Postkasten, wobei sich der Server in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in der Schweiz befindet. IP-Adressen, Zeitstempel oder sonstige Metadaten werden vom System nicht protokolliert. Dadurch sind eine Rückverfolgung der Hinweisgeber/-innen und die Feststellung ihrer Identität unmöglich. Die Hinweise werden bei der Landespolizei von spezialisierten Kriminalpolizisten entgegengenommen und bearbeitet.

  • Wirtschaftskriminalität und Korruption verursachen nicht nur hohe finanzielle Schäden, sondern schädigen auch das Vertrauen in den Liechtensteiner Finanz- und Werkplatz sowie die staatlichen Behörden. Alle Hinweise und Verfahren, die zu ihrer Bekämpfung dienen, sind deshalb wertvoll. 
  • Aus Angst vor beruflichen oder privaten Repressalien werden Feststellungen von strafbarem Verhalten oft nicht den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Eine spezielle Plattform kann hier Abhilfe bieten. 
  • Weil die Überprüfung der Ernsthaftigkeit von Hinweisen oft schwierig ist, ist es wichtig, dass die Landespolizei mit den Hinweisgeber/-innen über das System anonym kommunizieren kann.
  • Eine solche Plattform lädt dazu ein, auch Bagatellen zu berichten und bringt dadurch den Finanz- und Wirtschaftsplatz unnötig in Verruf. 
  • Whistleblowing schafft eine Kultur des Misstrauens. 
  • In einem so kleinen Land wie Liechtenstein ist die Anonymität ohnehin nicht gewährleistet. Liegt tatsächlich ein Vergehen vor, soll deshalb auch transparent kommuniziert werden.
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3. Sollte im öffentlichen Raum eine stärkere Videoüberwachung stattfinden, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten?

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Privathaushalte wie auch Unternehmen, Einkaufsläden, Tankstellen u.a. haben Überwachungskameras installiert, die im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für mehr Sicherheit sorgen sollen. Auch im öffentlichen Raum, etwa in Bahnhöfen oder auf öffentlichen Plätzen, auf Autobahnen oder Verkehrsknotenpunkten werden vielerorts Kameras eingesetzt. Gemäss Polizeigesetz (PolG) darf die Landespolizei eine Videoüberwachung installieren, um Straftaten zu verhüten, wenn an den betreffenden Orten zum Beispiel wiederholt Straftaten begangen wurden, wobei die Videoüberwachung erkennbar sein muss. Ferner kann auch eine Videoüberwachung zur Gefahrenvorsorge und Abwehr einer schweren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Bewachung von Personen oder Sachen erfolgen. Das Datenschutzgesetz (DSG) enthält zusätzliche Vorgaben zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, Datenspeicherung, -verwendung und -löschung wie auch zur vorgängigen Meldung einer Videoüberwachung bei der Datenschutzstelle.

  • Die Videoüberwachung verhindert Straftaten im öffentlichen Raum, da man als Täter erkannt werden kann.
  • Die Videoüberwachung liefert Beweismittel für die Verfolgung von Straftaten.
  • Der Datenschutz ist gewährleistet.
  • Bei der Überwachung mittels Video handelt es sich um eine kostengünstige Überwachung des öffentlichen Raumes.
  • Es besteht die Gefahr des Missbrauchs von gesammelten Daten. Es können einzelne Personen identifiziert und ihre Gewohnheiten analysiert werden.
  • Liechtenstein ist klein und nichts wird anonym bleiben.
  • Es besteht keine Sicherheit, dass die gewonnen Daten auch tatsächlich gelöscht werden und nicht in falsche Hände gelangen.
  • Videoüberwachung erinnert an den Überwachungsstaat und an chinesische Verhältnisse.
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4. Finden Sie es richtig, dass bei der Landespolizei ein zentrales Bedrohungsmanagement aufgebaut wurde?

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Im Dezember 2018 schuf der Landtag die gesetzlichen Grundlagen für die bei der Landespolizei angesiedelte Fachstelle Bedrohungsmanagement. Seit knapp einem Jahr ist die Fachstelle nun voll funktionsfähig. Ihre Aufgabe ist es, Informationen über Personen zu sammeln und auszuwerten, die wegen ihres Verhaltens als potenziell gewaltbereit eingeschätzt werden und deshalb eine Bedrohung für Personen in einer öffentlichen Funktion oder öffentlich exponierte Privatpersonen darstellen. Vom Anwendungsbereich des Bedrohungsmanagements sind sämtliche Formen von bedrohlichem Verhalten erfasst, wie etwa häusliche Gewalt, Stalking, Gewalt im Namen der Ehre, Gewalt aufgrund von Radikalisierung, Amok, Gewalt gegen Personen des öffentlichen Lebens oder an öffentlichen Orten (z. B. in einer Schule) oder Gewalt am Arbeitsplatz.

Ziel des Bedrohungsmanagements ist es, Personen, die das Potenzial einer gewalttätigen Eskalation in sich bergen, frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und die Situation durch geeignete Massnahmen zu entschärfen. Vor der Schaffung der Fachstelle gingen Meldungen über potenziell gewalttätige Personen verstreut bei verschiedenen Amtsstellen ein. Durch die Fachstelle Bedrohungsmanagement werden die Informationen nun gebündelt, sodass sich die Expert/-innen der Fachstelle ein Gesamtbild über die gemeldeten Personen machen und wenn nötig präventiv aktiv werden können. 

Durch die neuen Regelungen wurden zudem Ärzt/-innen, Psycholog/-innen und Psychotherapeut/-innen vom Berufsgeheimnis entbunden, wenn sie der Landespolizei eine Gefährdungsmeldung machen. Es dürfen sich auch Privatpersonen mit Hinweisen an die Fachstelle wenden, wenn sie jemanden als gefährlich einschätzen. Die Fachstelle kann potenzielle Gefährder ansprechen, sie beobachten und weitere Massnahmen veranlassen. Sie kann bedrohten Personen Hinweise geben, wie sie sich am besten verhalten. Die ersten 51 Meldungen, die bei der Fachstelle Bedrohungsmanagement eingingen, führten dazu, dass 13 Personen vertieft angeschaut wurden und für einzelne ein Fallmanagement erstellt wurde.

  • Die Fachstelle ermöglicht eine systematische Gefahreneinschätzung und koordinierte Fallbearbeitung und kann so Gewalteskalationen verhindern.
  • Mit Hilfe der Fachstelle können öffentlich exponierte Personen besser geschützt werden. 
  • Es ist gut, dass man sich bei einem mulmigen Gefühl an eine Fachstelle wenden kann, die sorgfältig prüft, von wem wirklich eine Gefahr ausgeht.
  • Es ist besser, wenn man auf einen konkreten Verdacht hin ein Fallmanagement startet, als wenn immer mehr Videokameras aufgestellt und private Sicherheitsdienste engagiert werden.
  • Die Kriterien für eine Meldung an die Fachstelle sind unpräzise und fördern deshalb mehr das Denunziantentum, als dass sie tatsächlichen Schutz öffentlich exponierter Personen bieten würden.
  • Das Sammeln von Daten über Personen, die sich noch nichts haben zuschulden kommen lassen, stigmatisiert die betreffenden Personen voreilig. 
  • Gewalt kann auch von Personen ausgeübt werden, die nie zuvor aufgefallen sind. Es ist deshalb sinnvoller, das Geld für eine gute Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit und für den Schutz einzelner exponierter Personen auszugeben.
  • Die Entbindung vom Berufsgeheimnis wirkt sich negativ auf das Verhältnis von Ärzt/-innen, Psycholog/-innen und Psychotherapeut/-innen zu ihren Patient/-innen aus.
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5. Würden Sie es begrüssen, wenn die Schweizer Grenzwacht an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze auch ausserhalb von Krisensituationen wieder verstärkte Personenkontrollen durchführen würde?

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Aufgrund des Vertrags über den Anschluss Liechtensteins an das schweizerische Zollgebiet (Zollanschlussvertrag) verzichtet die Schweiz auf die Ausübung der fremdenpolizeilichen Grenzkontrolle, sofern und solange entsprechendes Schweizer Recht in Liechtenstein angewendet wird. Zugleich erfolgt der Zollschutz an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze durch die schweizerische Zollverwaltung. Sowohl Liechtenstein als auch die Schweiz gehören zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen und Island dem Schengen-Raum an. Die Grundidee von Schengen ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs zwischen den teilnehmenden Staaten, weshalb grundsätzlich keine systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten mehr stattfinden. Im Gegenzug wurde die grenzüberschreitende Justiz- und Polizeizusammenarbeit verstärkt. 

Während der Flüchtlingskrise hatten verschiedene Staaten im Schengen-Raum vorübergehend wieder Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen eingeführt. Solche Kontrollen sind gemäss dem Schengener Grenzkodex in ausserordentlichen Situationen möglich, in denen die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit gefährdet sind. Die Schweiz und Liechtenstein haben auf eine Wiedereinführung von Personenkontrollen verzichtet, da sie die Voraussetzungen für einen solchen Schritt nicht als erfüllt erachteten. Systematische Personenkontrollen an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze erfolgten jedoch während der Corona-Krise.

  • Nur durch systematische und permanente Personenkontrollen kann die Einreise von kriminellen Personen wirkungsvoll bekämpft werden.
  • Da das Schweizer Grenzwachtkorps bereits über Infrastruktur und Personal an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze verfügt, wäre der Aufwand bei einem Ausbau der Personenkontrollen gering. 
  • Die Schengen-Aussengrenzen werden nur sehr schlecht geschützt, weshalb Personenkontrollen entlang der Binnengrenzen sinnvoll und nötig sind. 
  • Eine verstärkte Grenzkontrolle beinhaltet auch einen verstärkten Schutz der «grünen Grenze» durch mobile Patrouillen des Grenzwachtkorps sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Landespolizei.
  • Mehr Personenkontrollen würden den grenzüberschreitenden Verkehr erschweren und hätten deshalb negative Auswirkungen auf die liechtensteinische Volkswirtschaft. 
  • Aufgrund des Zollanschlussvertrages sind verstärkte Personenkontrollen an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze nur sinnvoll, wenn die Schweiz solche Personenkontrollen an allen ihren Grenzen einführt. 
  • Verstärkte Personenkontrollen bringen nicht mehr Schutz vor Kriminalität. Die dazu nötigen Ressourcen sind bei der Landespolizei besser investiert. 
  • Verstärkte Personenkontrollen gefährden die Schengen-Mitgliedschaft Liechtensteins und damit Liechtensteins Teilnahme am europäischen Integrationsprozess.
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