Im Dezember 2018 schuf der Landtag die gesetzlichen Grundlagen für die bei der Landespolizei angesiedelte Fachstelle Bedrohungsmanagement. Seit knapp einem Jahr ist die Fachstelle nun voll funktionsfähig. Ihre Aufgabe ist es, Informationen über Personen zu sammeln und auszuwerten, die wegen ihres Verhaltens als potenziell gewaltbereit eingeschätzt werden und deshalb eine Bedrohung für Personen in einer öffentlichen Funktion oder öffentlich exponierte Privatpersonen darstellen. Vom Anwendungsbereich des Bedrohungsmanagements sind sämtliche Formen von bedrohlichem Verhalten erfasst, wie etwa häusliche Gewalt, Stalking, Gewalt im Namen der Ehre, Gewalt aufgrund von Radikalisierung, Amok, Gewalt gegen Personen des öffentlichen Lebens oder an öffentlichen Orten (z. B. in einer Schule) oder Gewalt am Arbeitsplatz.
Ziel des Bedrohungsmanagements ist es, Personen, die das Potenzial einer gewalttätigen Eskalation in sich bergen, frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und die Situation durch geeignete Massnahmen zu entschärfen. Vor der Schaffung der Fachstelle gingen Meldungen über potenziell gewalttätige Personen verstreut bei verschiedenen Amtsstellen ein. Durch die Fachstelle Bedrohungsmanagement werden die Informationen nun gebündelt, sodass sich die Expert/-innen der Fachstelle ein Gesamtbild über die gemeldeten Personen machen und wenn nötig präventiv aktiv werden können.
Durch die neuen Regelungen wurden zudem Ärzt/-innen, Psycholog/-innen und Psychotherapeut/-innen vom Berufsgeheimnis entbunden, wenn sie der Landespolizei eine Gefährdungsmeldung machen. Es dürfen sich auch Privatpersonen mit Hinweisen an die Fachstelle wenden, wenn sie jemanden als gefährlich einschätzen. Die Fachstelle kann potenzielle Gefährder ansprechen, sie beobachten und weitere Massnahmen veranlassen. Sie kann bedrohten Personen Hinweise geben, wie sie sich am besten verhalten. Die ersten 51 Meldungen, die bei der Fachstelle Bedrohungsmanagement eingingen, führten dazu, dass 13 Personen vertieft angeschaut wurden und für einzelne ein Fallmanagement erstellt wurde.
- Die Fachstelle ermöglicht eine systematische Gefahreneinschätzung und koordinierte Fallbearbeitung und kann so Gewalteskalationen verhindern.
- Mit Hilfe der Fachstelle können öffentlich exponierte Personen besser geschützt werden.
- Es ist gut, dass man sich bei einem mulmigen Gefühl an eine Fachstelle wenden kann, die sorgfältig prüft, von wem wirklich eine Gefahr ausgeht.
- Es ist besser, wenn man auf einen konkreten Verdacht hin ein Fallmanagement startet, als wenn immer mehr Videokameras aufgestellt und private Sicherheitsdienste engagiert werden.
- Die Kriterien für eine Meldung an die Fachstelle sind unpräzise und fördern deshalb mehr das Denunziantentum, als dass sie tatsächlichen Schutz öffentlich exponierter Personen bieten würden.
- Das Sammeln von Daten über Personen, die sich noch nichts haben zuschulden kommen lassen, stigmatisiert die betreffenden Personen voreilig.
- Gewalt kann auch von Personen ausgeübt werden, die nie zuvor aufgefallen sind. Es ist deshalb sinnvoller, das Geld für eine gute Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit und für den Schutz einzelner exponierter Personen auszugeben.
- Die Entbindung vom Berufsgeheimnis wirkt sich negativ auf das Verhältnis von Ärzt/-innen, Psycholog/-innen und Psychotherapeut/-innen zu ihren Patient/-innen aus.