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7. Umwelt, Verkehr & Energie (0/5)

1. Soll der Staat erneuerbare Energien und einen ressourcenschonenden Umgang mit Energie stärker fördern als bisher?

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Die Energiestrategie 2030 definiert im Wesentlichen drei Ziele. Ziel 1 möchte den Energiebedarf in Liechtenstein bis 2030 durch Energieeffizienz um 20 Prozent reduzieren. Ziel 2 strebt eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Jahresenergiebedarf auf 30 Prozent im Jahr 2030 an. Ziel 3 strebt eine Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 von 40 Prozent an. 

Die Energiestrategie 2030 folgt dem «Push & Pull»-Ansatz. Sie setzt auf gesetzliche Massnahmen zur Festlegung von Mindestanforderungen (Push) sowie auf Förderbeiträge (Pull). Letztere sollen Anreiz bieten, weit über das gesetzliche Minimum hinaus Anstrengungen im Sinne der Energiestrategie zu unternehmen. Aktuell werden in Liechtenstein auf der Basis des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zahlreiche Massnahmen wie beispielsweise eine Wärmedämmung bestehender Bauten, Niedrigstenergie-Bauten oder der Bau von Photovoltaikanlagen gefördert. Die Höhe der Fördermassnahmen ist allerdings immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Gemäss den Rechenschaftsberichten der Regierung ist die Ausschüttung der Förderbeiträge basierend auf dem Energieeffizienzgesetz rückläufig. So wurden im Jahr 2019 CHF 3,5 Mio. Förderbeitrage gegenüber CHF 4,5 Mio. im Jahr 2015 ausbezahlt. Die höchste Ausschüttung von Förderbeiträgen erfolgte im Jahr 2010 mit Förderbeiträgen in der Höhe von CHF 11,5 Mio.

  • Die Erhöhung der Subventionen ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele, die mit der Energiestrategie 2030 definiert wurden, auch wirklich zu erreichen.
  • Liechtenstein kann sich eine ambitionierte Energiestrategie leisten.  
  • Die Förderung von Energieeffizienz führt auch zu einer Förderung von zukunftsfähigen Technologien und bewirkt einen dementsprechenden Wandel im (Bau-)Gewerbe. 
  • Die Massnahme setzt ein klares Zeichen für eine aktive Umweltpolitik und für nachhaltige Politik insgesamt.
  • International gesehen trägt Liechtenstein nur unwesentlich zur Erderwärmung bei. Aktionen in Liechtenstein sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
  • In Zeiten eines angespannten Staatshaushalts sind solche Massnahmen Luxus. Die Subventionen in diesem Bereich sind ohnehin schon zu hoch. 
  • Die Privatwirtschaft wird, sobald es nötig ist, entsprechende Lösungen bereitstellen. Deswegen muss der Staat nicht unbedingt eingreifen. 
  • Die Kosten für Energiesparmassnahmen und erneuerbare Energien sinken ohnehin, sodass keine zusätzlichen Subventionen notwendig sind.
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2. Soll Liechtenstein zur Lösung der Verkehrsproblematik künftig stärker auf verursacherorientierte Abgaben setzen?

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Hinter dem Verursacherprinzip steht die Idee, dass Kosten umweltrechtlicher Massnahmen möglichst direkt dem Verursacher angelastet werden sollen. Andere Prinzipien des Umweltschutzes sind beispielsweise das Vorsorgeprinzip oder das Kooperationsprinzip. 

In Liechtenstein wurden im Zusammenhang mit der Verkehrsproblematik bereits verschiedene Massnahmen diskutiert, welche sich auf das Verursacherprinzip stützen. Dazu zählen unter anderem ein Road Pricing oder eine verpflichtende Parkraumbewirtschaftung. Road Pricing steht für die Benutzung von Strassen gegen Entgelt (Strassenbenützungsabgabe). In Liechtenstein ist die Benutzung der Strassen gebührenfrei, abgesehen von Fahrzeugen und Fahrten, die dem Gesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe unterstellt sind. Durch ein Road Pricing könnten je nach Ausgestaltung für alle oder für bestimmte Strassen Gebühren erhoben werden. Diese könnten zeitlich limitiert werden, beispielsweise auf Stosszeiten, oder mit unterschiedlichen Gebühren zu unterschiedlichen Zeiten sowie abhängig vom Fahrzeugtyp (Gewicht, Grösse u.a.) ausgestaltet sein. Das Road Pricing dient deshalb sowohl der Verkehrsfinanzierung als auch der Verkehrslenkung. Mit welchen technischen Mitteln und ob pauschal oder in Abhängigkeit von den zurückgelegten Kilometern eine Abgabe erhoben wird, ist offen. 

Im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung können Gebühren für die Nutzung von Parkplätzen erhoben werden. Bisher besteht keine Pflicht für Unternehmen, für die Nutzung der firmeneigenen Parkplätze von den Arbeitnehmer/-innen Gebühren zu verlangen. Eine solche Pflicht könnte jedoch Teil eines betrieblichen Mobilitätsmanagements sein, dessen verbindliche Einführung für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeiter/-innen regelmässig diskutiert wird.

  • Verursacherorientierte Abgaben sind ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
  • Verursacherorientierte Abgaben sind fair, weil diejenigen für die Infrastruktur zur Kasse gebeten werden, die den Verkehr erzeugen.
  • Durch Road Pricing werden Spitzenbelastungen zu Stosszeiten reduziert und die Menschen werden motiviert, den öffentlichen Verkehr oder den Langsamverkehr (Fahrrad, zu Fuss etc.) zu nutzen.
  • Für einen Kleinstaat wie Liechtenstein ist der technische und finanzielle Aufwand für ein Road Pricing viel zu gross.
  • Liechtenstein hat kein so gravierendes Verkehrsproblem wie manche Grossstädte, sodass ein betriebliches Mobilitätsmanagement oder ein Road Pricing überflüssig sind.
  • Verursacherorientiere Abgaben nützen in einem so wohlhabenden Land wie Liechtenstein nichts. Stattdessen schaffen sie nur Bürokratie.
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3. Befürworten Sie eine Rheinaufweitung und Renaturierung des Rheins in Liechtenstein?

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Die bestehenden Rheindämme sind zum grössten Teil über 130 Jahre alt und garantieren bei einem extremen Hochwasser keinen zuverlässigen Schutz mehr. In den kommenden 20 Jahren soll deshalb das rund 26 Kilometer lange Dammbauwerk abschnittsweise saniert werden.

Verschiedene Studien bestätigen die ökologischen Defizite des Alpenrheins in seiner aktuellen Form. Konkret weist der Alpenrhein einen extrem geringen und weiterhin schwindenden Fischbestand auf, was unter anderen durch die morphologische Degradierung und das weitgehende Fehlen der gewässerbegleitenden Auen erklärt wird. Da aber insgesamt immer noch eine artenreiche Fischfauna besteht, wird dem Alpenrhein ein hohes Revitalisierungspotenzial zugesprochen. 

In Anbetracht der ökologischen Defizite des Alpenrheins soll gleichzeitig mit der nötigen Sanierung der Rheindämme die Revitalisierung des Alpenrheins gefördert werden. Grundlage dazu bildet das Entwicklungskonzept Alpenrhein, welches von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung (IRR) im Jahr 2005 verabschiedet wurde. Mit dem Konzept einigten sich die Anrainer Graubünden, Liechtenstein, St. Gallen und Vorarlberg auf ein Gesamtkonzept zur langfristigen ökologischen Aufwertung des Alpenrheins. Auf dem liechtensteinischen Rheinabschnitt sind dabei vier Rheinaufweitungen mit einer Gesamtlänge von knapp fünf Kilometer geplant. Neben dem Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht soll die Rheinaufweitung auch der Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten am Rhein dienen. 

  • Mit einer Renaturierung liefert Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Alpenrheins. 
  • Die anstehenden Sanierungsmassnahmen sind der ideale Zeitpunkt für eine Renaturierung des Alpenrheins. 
  • Liechtenstein hat sich durch verschiedene Staatsverträge und Vereinbarungen zur ökologischen Aufwertung des Alpenrheins verpflichtet. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden sowie dem Bundesland Vorarlberg ist es deshalb wichtig, dass Liechtenstein seine Bekenntnisse auch einlöst.
  • Für eine Aufweitung des Rheins müsste wertvolles Kulturland geopfert werden, welches frühere Generationen dem Rhein mühsam abgerungen haben. Dieses Kulturland könnte nicht länger landwirtschaftlich genutzt werden. 
  • Aus technischer Sicht kann die Sanierung unabhängig von einer allfälligen Rheinaufweitung erfolgen. 
  • Bei einer Renaturierung fallen höhere Kosten an, als wenn nur die Dämme aus Sicherheitsgründen verstärkt werden.
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4. Soll in Liechtenstein künftig bei allen Neubauten, welche keine Photovoltaikanlage haben, eine Ersatzabgabe fällig werden, welche wiederum für die Errichtung grösserer Photovoltaikanlagen genutzt werden kann?

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Die Energiewende bezeichnet den Übergang von der nicht-nachhaltigen Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien. Um die Energiewende in Liechtenstein voranzutreiben, stellt die Solargenossenschaft Liechtenstein verschiedene Forderungen an die Politik. Aktuell liegt die Eigenproduktion an erneuerbarem Strom in Liechtenstein gemäss Informationen der Solargenossenschaft bei knapp 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Liechtenstein. Rund drei Viertel des eigenproduzierten Stroms stammen aus der Wasserkraft, der Rest vor allem aus der Solarenergie. Gemessen am gesamten Energieverbrauch in Liechtenstein liegt die Eigenversorgungsquote bei 13 Prozent. 

Bei besonderen Nutzungen, wie beispielsweise der Beheizung eines Schwimmbades oder der Kühlung eines Gebäudes, wird in Liechtenstein bei neuen Baubewilligungen bereits heute eine Kompensation des Mehrbedarfes mittels Photovoltaik oder anderen erneuerbaren Energien verlangt. Die Solargenossenschaft fordert nun, dass künftig alle Neubauten einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen müssen. Deshalb sollen Neubauten zwingend eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade haben. Wo dies nicht möglich ist, soll eine Ersatzabgabe erhoben werden, mit der grössere Photovoltaikanlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden erstellt werden.

  • Liechtenstein verfügt im Bereich der Solarenergie über das grösste Potenzial, um die Energiewende zu befördern. 
  • Die Installationspflicht von Photovoltaik bei Neubauten ist eine kosteneffiziente und einfach umsetzbare Massnahme zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades in Liechtenstein. 
  • Nur mit Freiwilligkeit lassen sich die Ziele der Energiestrategie 2030 nicht erreichen. 
  • Wer keine Photovoltaikanlage installieren möchte, hat immer noch die Möglichkeit, durch eine Ersatzabgabe einen Beitrag an die Energiewende zu leisten. So bleibt die Entscheidungsfreiheit weiterhin gewahrt.
  • Ansätze, die auf Freiwilligkeit statt Zwang setzen, passen viel besser zu Liechtenstein.
  • Eine Verpflichtung schafft nur unnötig Bürokratie. 
  • Der Nutzen einer Photovoltaikanlage ist nicht bei allen Gebäuden gleich hoch, weshalb auch nicht für alle die gleichen Verpflichtungen gelten sollen.
  • Liechtenstein ist viel zu klein, um mit irgendwelchen Massnahmen einen Einfluss auf den Klimawandel zu haben. Deshalb muss sich Liechtenstein auch nicht durch eine besonders strenge Klimapolitik profilieren.
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5. Würden Sie es begrüssen, wenn in Liechtenstein eine wirksamere nationale Raumplanung eingeführt würde?

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Gemäss Expertenberichten sind in Liechtenstein Bauzonen für rund 100’000 Personen ausgewiesen. Verbindliche raumplanerische Vorgaben beruhen zu einem grossen Teil auf dem Baugesetz von 2008, welches das Baugesetz von 1947 ablöste. Ein eigentliches Raumplanungsgesetz wurde im Jahr 2002 vom Landtag mit grosser Mehrheit von 24 zu 1 Stimmen verabschiedet, scheiterte aber mit 74,3 Prozent Nein-Stimmen in der anschliessenden Volksabstimmung deutlich. Die Ablehnung wurde insbesondere damit begründet, dass die Autonomie der Gemeinden durch ein nationales Raumplanungsgesetz zu stark eingeschränkt würde. Andererseits wird aber kritisiert, dass der Zersiedelungsdruck in den Gemeinden dadurch aufrechterhalten bleibt und zu wenig verdichtet wird. Der Bodenverbrauch ist in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen: Man rechnet, dass die Siedlungsfläche seit 1960 um 700 Prozent zugenommen hat, gleichzeitig sind die Bodenpreise stark angestiegen. Gegenwärtig erfolgt die Siedlungsplanung mittels eines Landesrichtplans – der aktuelle stammt von 2011 – sowie mittels Gemeinderichtplänen, die mit dem Land und anderen Gemeinden koordiniert werden.

Im Jahr 2020 verabschiedete die Regierung ein Raumkonzept. Das Konzept folgt einem integralen Ansatz und soll als strategische Grundlage für die Koordination aller raumwirksamen Tätigkeiten des Landes Liechtenstein dienen. Es sieht verschiedene Handlungsansätze vor, deren Konkretisierung und Umsetzung im Zusammenspiel von Ämtern, Gemeinden und den Nachbarregionen erfolgen soll. Eine wesentliche Rolle soll dabei auch dem Landesrichtplan zukommen.

  • Eine konsequente Raumplanung führt zu einem schonenderen Umgang mit der beschränkten Ressource Boden und trägt somit zum Schutz der Natur- und Kulturlandschaft bei.
  • Eine Eindämmung der Zersiedelung ist wirtschaftlich sinnvoll wegen tieferer Kosten für Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen.
  • Ohne wirksame nationale Raumplanung sind die Gemeindebehörden einem zu starken Druck von Bodeneigentümern ausgesetzt, um eine weitere Zersiedelung zu verhindern.
  • Trotz reger Bautätigkeit ist weiterhin die Hälfte der Bauzonen nicht überbaut und die Reserven werden nicht benötigt. Entsprechend ist es noch nicht zu spät, um in Liechtenstein raumplanerische Akzente zu setzen.
  • Mit dem Landesrichtplan bestehen bereits genügend Vorschriften zur Raumplanung. 
  • Die erfolgreiche Zentrumsentwicklung in einzelnen Gemeinden in den letzten Jahren hat gezeigt, dass auch mit den bestehenden Mittel die Siedlungsentwicklung gestaltet werden kann. 
  • Eine Verdichtung der Siedlungsstruktur lässt die Bodenpreise nur noch weiter ansteigen. 
  • Ein Raumplanungsgesetz wurde 2002 vom Volk klar abgelehnt und soll deshalb nicht via Landesrichtplan eingeführt werden.
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