Das Wahlalter ist im Verlauf der Zeit in Liechtenstein wie in vielen anderen Staaten gesenkt worden. 1862 galt gemäss konstitutioneller Verfassung das Wahlrecht für Männer ab 24 Jahren. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Wahlrechtsalter auf 21 Jahre gesenkt, nachdem dies zwei Jahre vorher in einer Volksabstimmung abgelehnt worden war. Ab 1969 durften Männer ab 20 Jahren wählen und abstimmen, ab 1984 auch die Frauen. Letztmals wurde das Wahlalter im Jahr 2000 auf 18 Jahre gesenkt. Dies wurde im Landtag so beschlossen und trat ohne Volksabstimmung in Kraft, nachdem 1992 die Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre noch abgelehnt worden war.
Das Wahlalter entspricht in den meisten Staaten der Volljährigkeit, ebenso in Liechtenstein, wo das Wahlalter und die Volljährigkeit bei 18 Jahren liegen. Das gleiche Wahlalter besteht seit 1991 in der Schweiz, während Österreich 2007 als erster EU-Staat das aktive Wahlrecht für Personen ab 16 Jahren einführte. Das passive Wahlrecht – also das Recht, in ein Amt gewählt zu werden – gilt allerdings erst ab 18 Jahren. Das aktive Wahlalter von 16 Jahren und das passive Wahlalter von 18 Jahren besteht ebenfalls im Schweizer Kanton Glarus.
In Liechtenstein wurde im Oktober 2020 von jungen Leuten eine Petition mit dem Ziel gestartet, das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken.
- Junge Menschen interessieren sich stärker für die Politik, wenn sie wahlberechtigt sind.
- Ab 16 Jahren ist jemand urteilsfähig genug, um an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
- Angesichts der Alterung der Gesellschaft kann die Senkung des Wahlalters einen gewissen Ausgleich schaffen.
- Anliegen von Jungen werden ernster genommen, wenn sie selbst wahlberechtigt sind.
- Junge interessieren sich zu wenig für Politik.
- Jungen Leuten fehlt die Lebenserfahrung und sie sind in ihren Meinungen manipulierbar.
- Es gibt nur wenige Staaten, die ein so tiefes Wahlalter kennen.
- Wahlrechtsalter und Volljährigkeit sollten zusammenfallen.