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8. Politisches System & Aussenbeziehungen (0/5)

1. Sollen Pro- und Contra-Komitees bei Volksabstimmungen ihre Finanzierung offenlegen müssen?

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Pro
Contra

Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats GRECO kritisiert in ihrem Länderbericht zu Liechtenstein vom März 2016 die Intransparenz der Finanzierung der Parteien («Evaluationsbericht über Liechtenstein: Transparenz der Parteienfinanzierung»). Vor diesem Hintergrund wurde die Parteifinanzierung im Jahr 2019 revidiert. Unter anderem müssen die Parteien nun ihre Jahresrechnung veröffentlichen. Diese muss die Höhe der eingegangenen Spenden ausweisen. Liechtenstein hat damit eine zentrale Vorgabe von GRECO erfüllt. Auf weitere Schritte wie beispielsweise die Offenlegung der Namen von Spenderinnen und Spendern wurde jedoch verzichtet. Komitees, welche eine Initiative oder ein Referendum unterstützen oder bekämpfen und sich somit offiziell im Abstimmungskampf engagieren, müssen ihre Finanzquellen nach wie vor nicht offenlegen. 

Stimmen die Schweizer Stimmberechtigten 2021 der Transparenzinitiative zu, müssen künftig die Namen von allen Personen und Unternehmen veröffentlicht werden, die mehr als CHF 10’000 spenden.

  • Transparenz ist ein wesentliches Element in einer funktionierenden Demokratie.
  • Die Offenlegung von Spenden kann Abhängigkeiten und damit mögliche spätere Einflussnahmen aufdecken.
  • Wenn es nichts zu verstecken gibt, kann man die Finanzierung bei Kampagnen auch offenlegen.
  • Die Abstimmung zur S-Bahn hat gezeigt, dass in Liechtenstein hohe Summen in den Abstimmungskampf investiert werden.
  • Die Pflicht zur Offenlegung kann zu einem Spendenrückgang führen. Dies hindert Initiativ- und Referendumskomitees daran, ihrer Rolle in der Demokratie gut nachzukommen.
  • Gerade in einem Kleinstaat wie Liechtenstein müssen Diskretion und der Schutz der Privatsphäre hochgehalten werden.
  • Trotz geringer Transparenz kam es in den letzten Jahren nicht zu einseitiger Politik oder Skandalen. 
  • Die Abstimmung zur S-Bahn hat gezeigt, dass man Abstimmungskämpfe in Liechtenstein nicht allein mit Geld gewinnt.
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2. Soll Liechtenstein die Umsetzung von EWR-Recht in nationales Recht künftig öfters verzögern und aufweichen, auch wenn es damit gegen die Vorgaben aus dem EWR-Abkommen verstösst?

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Contra

Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das oberste Ziel des EWR ist die Schaffung eines homogenen und dynamischen Wirtschaftsraums zwischen den EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie den derzeit 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Der EWR umfasst dabei die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes – den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – sowie horizontale und flankierende Politiken wie z. B. den Umwelt- und Konsumentenschutz oder die EU-Bildungsprogramme. 

Damit der EWR funktioniert, ist EWR-relevantes EU-Recht zeitnah und vollständig in das EWR-Abkommen zu übernehmen sowie diese Rechtsakte fristgerecht und korrekt in das nationale Recht umzusetzen. Die Umsetzung und Anwendung von EWR-Recht in Liechtenstein wird durch die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) und den EFTA-Gerichtshof überwacht. Zweimal jährlich publiziert die ESA im Internal Market Scoreboard («Binnenmarktanzeiger») die Umsetzungsquote der in das EWR-Abkommen übernommenen EU-Richtlinien. Im September 2020 wies Liechtenstein ein Umsetzungsdefizit von 0,9 Prozent aus. Das heisst, Liechtenstein hatte am Stichtag 7 relevante EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt. Zum selben Zeitpunkt wies Island ein Umsetzungsdefizit von 1,2 Prozent und Norwegen ein Umsetzungsdefizit von 0,6 Prozent aus. Eine verzögerte oder unzureichende Umsetzung kann zu einem Verfahren der ESA gegen Liechtenstein und eine Verurteilung durch den EFTA-Gerichtshof führen.

  • Eine schnelle Umsetzung benötigt unnötig viele personelle Ressourcen in der Landesverwaltung. 
  • Durch eine schnelle Umsetzung wird die ohnehin schon hohe Regulierungsdichte im EWR weiter erhöht. 
  • Bei einer weniger konsequenten Umsetzung von EWR-Recht könnte Liechtenstein stärker auf die Bedürfnisse der heimischen Wirtschaft eingehen und würde damit mehr Eigenstaatlichkeit bewahren. 
  • Liechtenstein kann das erhöhte Risiko von Klagen oder Verurteilungen durch die EFTA-Überwachungsorgane bei einer weniger konsequenten Umsetzung von EWR-Recht durchaus in Kauf nehmen, da diese Organe ohnehin nur wenig Macht haben.
  • Mit einem geringen Umsetzungsdefizit unterstreicht Liechtenstein seine Fähigkeit und Bereitschaft, aktiv am europäischen Binnenmarkt teilzunehmen.
  • Der diskriminierungsfreie Zugang zum europäischen Binnenmarkt ist für Liechtensteins Wirtschaft von grosser Bedeutung. Mit einer konsequenten Umsetzung von EWR-Recht liefert Liechtenstein den entsprechenden Beitrag dazu. 
  • Liechtenstein verfügt bereits über zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen im EWR, welche Liechtenstein nur dank des Goodwills seiner EWR-Partner erhielt. 
  • Als Kleinststaat kann sich Liechtenstein keine Konflikte mit den EWR-Institutionen bzw. seinen EWR-Vertragspartnern leisten.
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3. Soll Liechtenstein das bestehende Netz an Botschaften und ständigen Vertretungen im Ausland ausbauen?

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Die bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und weiteren Schwerpunktländern sowie das multilaterale Engagement in internationalen Organisationen zählen zu den Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik. Derzeit verfügt Liechtenstein über acht diplomatische Vertretungen im Ausland. Diese befinden sich in Berlin, Bern, Brüssel, Genf, New York, Strassburg, Washington und Wien. Zudem ist Liechtenstein über einen nicht residierenden Botschafter beim Heiligen Stuhl vertreten. Die diplomatischen Vertretungen sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung der bilateralen Beziehungen sowie zur Vertretung der liechtensteinischen Interessen gegenüber den entsprechenden Staaten bzw. internationalen Organisationen. 

Im jüngsten Bericht zu den Schwerpunkten und Zielen der liechtensteinischen Aussenpolitik hielt die Regierung fest, dass künftig den Beziehungen mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich eine erhöhte Beachtung geschenkt werden soll. Eine ständige Präsenz vor Ort würde nach Auffassung der Regierung die Platzierung von politischen und wirtschaftlichen Anliegen Liechtensteins sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen und das Reputationsmanagement verbessern.

  • Eine aktive Aussenpolitik stärkt die internationale Anerkennung Liechtensteins und damit dessen Souveränität.
  • Der bilaterale Austausch mit dem Vereinigten Königreich hat sich im Zuge des Brexits erhöht und wird auch künftig immer wichtiger werden. 
  • Diplomatische Vertretungen stärken nicht nur die bilateralen Beziehungen, sondern verschaffen Liechtenstein auch einen verbesserten Zugang zu internationalen Organisationen, unabhängig davon, ob Liechtenstein nun Mitglied einer solchen ist oder nicht.
  • Für eine aktive Aussenpolitik ist die Präsenz vor Ort in Form von diplomatischen Vertretungen nicht entscheidend. 
  • Die Beziehungen zu den europäischen Staaten können über die Vertretung in Brüssel erfolgen. Zudem profitiert Liechtenstein vom diplomatischen Netzwerk der Schweiz. 
  • Die Errichtung einer diplomatischen Vertretung ist sehr kostspielig, da neben den Personalkosten insbesondere die Raumkosten ins Gewicht fallen.
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4. Befürworten Sie die Senkung des Stimm- und Wahlalters auf 16 Jahre?

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Das Wahlalter ist im Verlauf der Zeit in Liechtenstein wie in vielen anderen Staaten gesenkt worden. 1862 galt gemäss konstitutioneller Verfassung das Wahlrecht für Männer ab 24 Jahren. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Wahlrechtsalter auf 21 Jahre gesenkt, nachdem dies zwei Jahre vorher in einer Volksabstimmung abgelehnt worden war. Ab 1969 durften Männer ab 20 Jahren wählen und abstimmen, ab 1984 auch die Frauen. Letztmals wurde das Wahlalter im Jahr 2000 auf 18 Jahre gesenkt. Dies wurde im Landtag so beschlossen und trat ohne Volksabstimmung in Kraft, nachdem 1992 die Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre noch abgelehnt worden war.

Das Wahlalter entspricht in den meisten Staaten der Volljährigkeit, ebenso in Liechtenstein, wo das Wahlalter und die Volljährigkeit bei 18 Jahren liegen. Das gleiche Wahlalter besteht seit 1991 in der Schweiz, während Österreich 2007 als erster EU-Staat das aktive Wahlrecht für Personen ab 16 Jahren einführte. Das passive Wahlrecht – also das Recht, in ein Amt gewählt zu werden – gilt allerdings erst ab 18 Jahren. Das aktive Wahlalter von 16 Jahren und das passive Wahlalter von 18 Jahren besteht ebenfalls im Schweizer Kanton Glarus.

In Liechtenstein wurde im Oktober 2020 von jungen Leuten eine Petition mit dem Ziel gestartet, das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken.

  • Junge Menschen interessieren sich stärker für die Politik, wenn sie wahlberechtigt sind.
  • Ab 16 Jahren ist jemand urteilsfähig genug, um an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
  • Angesichts der Alterung der Gesellschaft kann die Senkung des Wahlalters einen gewissen Ausgleich schaffen.
  • Anliegen von Jungen werden ernster genommen, wenn sie selbst wahlberechtigt sind.
  • Junge interessieren sich zu wenig für Politik.
  • Jungen Leuten fehlt die Lebenserfahrung und sie sind in ihren Meinungen manipulierbar.
  • Es gibt nur wenige Staaten, die ein so tiefes Wahlalter kennen.
  • Wahlrechtsalter und Volljährigkeit sollten zusammenfallen.
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5. Soll Liechtenstein dem Internationalen Währungsfonds (IWF) beitreten?

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Im Februar 2019 veröffentlichte die Regierung die Finanzplatzstrategie, welche die Weichen für den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes stellen soll. Zu diesem Zweck soll unter anderem die Mitgliedschaft in weiteren internationalen Organisationen angestrebt werden. Als Beispiel nennt die Regierung die Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF). 

Der IWF ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington (USA). Hauptaufgabe des IWF ist die Vergabe von Krediten an Länder ohne ausreichende Währungsreserven, die in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geraten sind. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, Ausweitung des Welthandels, Stabilisierung von Wechselkursen, Überwachung der Geldpolitik und technische Hilfe. Derzeit zählt der IWF 190 Mitgliedstaaten. Ausser Liechtenstein sowie Kuba, Monaco und Nordkorea sind alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auch Mitglied des IWF.

  • Eine IWF-Mitgliedschaft stärkt die internationale Vernetzung Liechtensteins und wirkt sich positiv auf die Reputation sowie die Sichtbarkeit des Finanzplatzes aus.
  • Durch eine Mitgliedschaft im IWF wäre Liechtenstein deutlich früher in den Prozess zur Festlegung internationaler Finanzmarktstandards eingebunden. 
  • Der IWF spielt bei der Bewältigung von Finanzkrisen eine zentrale Rolle. Mit einer Mitgliedschaft im IWF könnte Liechtenstein einen Beitrag zur Stabilität der internationalen Finanzmärkte leisten und würde im Falle einer Systemkrise auch von der Unterstützung durch den IWF profitieren.
  • Jede Mitgliedschaft in internationalen Organisationen bringt Personalkosten und weitere Aufwendungen mit sich. Dies wäre auch bei einer IWF-Mitgliedschaft nicht anders. 
  • Liechtenstein ist viel zu klein, um im IWF Einfluss ausüben zu können oder zur Stabilität des internationalen Finanzsystems beizutragen. 
  • Liechtensteins Finanzplatz weist bereits eine hohe Stabilität aus. Eine IWF-Mitgliedschaft würde deshalb keinen Mehrwert schaffen.
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