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6. Wirtschaft & Arbeit (0/5)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmer/-innen gültigen Mindestlohnes?

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In Liechtenstein existiert bisher kein gesetzlicher Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen jedoch sogenannte allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen unter anderem Mindestlöhne für die jeweiligen Branchen festgeschrieben sind. Diese allgemeinverbindlichen GAVs gelten für alle Arbeitgeber der jeweiligen Branche. Ein GAV ohne Allgemeinverbindlichkeit ist demgegenüber nur für die Unternehmen gültig, die den GAV tatsächlich unterzeichnet haben. Ein GAV wird von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf der Arbeitgeberseite sind dies die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL), die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) und der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil. Auf Arbeitnehmerseite ist dies der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV). Für das Jahr 2019 wurden mit 15 Branchen allgemeinverbindliche GAVs abgeschlossen. 

Gemäss der aktuellen liechtensteinischen Lohnstatistik verdiente im Jahr 2018 ein Viertel der Lohnempfänger weniger als CHF 5’092 pro Monat (Löhne von Teilzeitbeschäftigten wurden dazu auf einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent hochgerechnet; inkl. 13. Monatslohn). Die tiefsten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne fanden sich in der Land- und Forstwirtschaft mit CHF 3’679, im Gastgewerbe (CHF 4’353), im Wohnungswesen (CHF 4’694) und bei den Hausangestellten der privaten Haushalte (CHF 4’992). 

Im Unterschied zu Liechtenstein verfügen 21 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) (z.B. Deutschland und Frankreich), aber auch die schweizerischen Kantone Neuenburg, Jura und Tessin über einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist meist als Lohn pro Arbeitsstunde definiert, wobei die Höhe je nach Staat bzw. Kanton variiert.

  • Der Mindestlohn bietet vor allem einen Schutz für Beschäftigte in Branchen ohne GAV. 
  • Die Einführung eines Mindestlohns führt dazu, dass der Staat weniger Ergänzungsleistungen erbringen muss.
  • Die Einführung eines Mindestlohns schützt Arbeitnehmer/-innen vor Lohndumping. Ein Mindestlohn ist dabei neben Lohnkontrollen und angemessenen Sanktionen der beste Schutz gegen Ausbeutung.
  • Ein Mindestlohn führt zu höheren Kosten für Unternehmen und schwächt so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie des gesamten Wirtschaftsstandortes.
  • Die Einführung eines Mindestlohnes in Liechtenstein führt letztlich zur Auslagerung von Arbeitsplätzen und damit zu einer höheren Arbeitslosigkeit. 
  • Ein Mindestlohn ist nicht nötig, da die Sozialpartnerschaft in Liechtenstein gut funktioniert und zahlreiche GAVs bestehen.
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2. Soll der Kündigungsschutz für ältere Angestellte verbessert werden?

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Wirtschaftliche Turbulenzen und Umbrüche, Insolvenzen aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer Gründe, Stellenabbau und Betriebsverlagerungen können dazu führen, dass ältere Angestellte kurz vor ihrer Pensionierung die Stelle verlieren. Auf dem Arbeitsmarkt sind ältere Arbeitnehmer schwer zu vermitteln. Eine Kündigung kann sie daher in finanzielle Schwierigkeiten bringen und auch ihre Altersvorsorge empfindlich beeinträchtigen.

  • Den schlechten Jobaussichten von Älteren, die die Stelle verlieren, sollte wirksam begegnet werden.
  • Wir können alle im Alter in eine solche Lage kommen und sind dann froh, wenn unsere Altersplanung nicht plötzlich über den Haufen geworfen wird.
  • Wer schon mehrere Jahrzehnte gearbeitet hat, sollte auch über einen besonders starken Kündigungsschutz verfügen.
  • Das Sozialsystem ist in Liechtenstein gut genug ausgebaut, es braucht keinen weiteren Kündigungsschutz.
  • Statt den Kündigungsschutz zu erhöhen, soll mehr in die Möglichkeiten zur Umschulung und Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern investiert werden.
  • Junge Menschen sind von einer Kündigung finanziell oft genauso hart betroffen wie ältere Menschen.
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3. Sollte mehr dafür getan werden, dass Postfilialen in möglichst allen Gemeinden unterhalten werden?

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Unternehmen mit staatlicher Beteiligung oder ganz im Besitz des Staates sollen unternehmerisch und möglichst profitabel tätig sein, gleichzeitig aber auch den «Service Public» nicht vernachlässigen. In Bezug auf die Liechtensteinische Post AG heisst dies, dass möglichst in allen Gemeinden Schalter unterhalten werden sollen. Dem steht allerdings die Frage der Rentabilität gegenüber, insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der abnehmenden Kundenzahl vor Ort. In Triesenberg, Nendeln, Schaanwald und Schellenberg werden deshalb Postdienstleistungen nur noch von Postpartnern angeboten. In Gamprin-Bendern wurde die Poststelle ganz geschlossen, in Triesen werden die Aufgaben der Post in Zukunft voraussichtlich von Mitarbeitenden der Migros im neuen Dienstleistungszentrum Sonne übernommen.

  • Ein dezentrales Filialnetz ermöglicht auch wenig mobilen Personen den Zugang zu den Dienstleistungen der öffentlichen Unternehmen.
  • Die Präsenz vor Ort schafft Kundenbindung und Identifikation.
  • Öffentliche Unternehmen sollten nicht nur profitorientiert arbeiten. Dies gilt insbesondere für Liechtenstein, das über hohe staatliche Reserven verfügt. 
  • Die Angestellten der Post achten sorgfältiger auf die Wahrung des Postgeheimnisses als es die Angestellten der Postpartner tun.
  • Auch öffentliche Unternehmen müssen unternehmerisch handeln können, sonst können sie im Konkurrenzkampf nicht bestehen.
  • Nur wenn öffentliche Unternehmen profitabel sind, können sie Gewinne, Steuern und Dividenden im Interesse des Staates und damit der Bevölkerung generieren.
  • Es ist besser, in die digitale Zukunft zu investieren, als an veralteten Strukturen festzuhalten.
  • Die Öffnungszeiten der Postpartner sind oft attraktiver als diejenigen der Postfilialen.
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4. Soll sich der Staat bei den Bergbahnen Malbun finanziell und inhaltlich noch stärker engagieren?

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Malbun gilt als Naherholungsgebiet Liechtensteins mit Sommer- und Winterbetrieb. Mehrere Hotels, private Ferienhäuser und Wohnungen, aber auch das Jugendhaus und das K-Bum Kleintheater befinden sich in Malbun. 1962 entstand mit dem Schlepplift auf Hochegg die erste Liftanlage in Malbun. Weitere Liftanlagen folgten. Im Jahr 2000 fusionierten die Malbun-Bahn AG (Sareis) und die Skilift AG. Es entstand die Bergbahnen Malbun AG. 2003 stimmte der Landtag der Finanzierung von CHF 26 Mio. zur Erneuerung der Bergbahnen-Infrastruktur zu, die zu 75 Prozent vom Land und von den Gemeinden erbracht werden, zu 25 Prozent von Privaten. 

Aktuell zeichnet sich bei der Bergbahnen Malbun AG ein Liquiditätsengpass ab, der durch die Corona-Pandemie und den zu erwartenden Umsatzrückgang noch verschärft wird. Im November 2020 gewährte der Landtag den Bergbahnen deshalb ein zinsloses Darlehen in der Höhe von CHF 700’000, wobei die Regierung ursprünglich einen Betrag von CHF 1,5 Mio. vorsah. Die weitere Entwicklung der Bergbahnen und des Naherholungsgebiet Malbun/Steg soll nun geprüft werden. 

  • Malbun ist das einzige Skigebiet Liechtensteins und sollte als Wintersportort erhalten bleiben.
  • Ohne staatliche Unterstützung droht der Konkurs der Liftanlagen und das Ende Malbuns als Skiort.
  • Ohne Skianlagen verlieren auch die Hotels an Attraktivität und es gehen Angebote und Arbeitsplätze verloren.
  • Wenn Finanzspritzen benötigt werden, sollen diejenigen einspringen, die am meisten davon profitieren. Dazu zählen unter anderen die Immobilienbesitzer im Malbun. 
  • Der Staat ist ein schlechter Unternehmer – besser die Liftanlagen gänzlich an Private übertragen und sich aus dem Geschäft zurückziehen.
  • Die Erhaltung Malbuns als Skigebiet ist ein Fass ohne Boden, vor allem auch angesichts der internationalen Konkurrenz und des Klimawandels.
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5. Soll der Ausbau des Mobilfunknetzes nach 5G-Standard weiter vorangetrieben werden?

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Der digitale Mobilfunk hat sich seit der Einführung in den 1990er Jahren stetig weiterentwickelt. Als nächster Ausbauschritt erfolgt die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G). Diese ermöglicht eine deutliche Erhöhung der Datenübertragungskapazität und bietet gegenüber den bisherigen Mobilfunkstandards Vorteile bei der Entwicklung neuer Technologien.

In einer Interpellationsbeantwortung zum 5G-Mobilfunk zuhanden des Landtages äusserte die Regierung die Meinung, dass dies ein wichtiger Baustein für ein digitales Liechtenstein und logische und notwendige Fortsetzung im Bereich der elektronischen Kommunikation sei. Nur durch eine moderne und optimale Kommunikationsinfrastruktur könne Liechtenstein auch in Zukunft attraktiv für Menschen und Wirtschaft sein. Zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung würden in Liechtenstein analog zur Schweiz Immissions- und Anlagegrenzwerte gelten, die zum Teil strenger seien als die EU-Empfehlungen.

  • Mit dem 5G-Standard können die immer grösseren Datenmengen für den privaten Gebrauch wie auch für die Wirtschaft bewältigt werden.
  • Als international orientierter Wirtschaftsstandort braucht Liechtenstein ein optimal funktionierendes Mobilfunknetz.
  • Die grösste Strahlenbelastung geht vom eigenen Handy aus, nicht von den Mobilfunkantennen.
  • Die Grenzwerte sind in Liechtenstein und der Schweiz tiefer als in den meisten anderen europäischen Staaten.
  • Von den Mobilfunkantennen geht potenziell eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung aus.
  • Die gesundheitlichen Gefahren des 5G-Standards sind noch zu wenig erforscht, weshalb der Ausbau noch nicht erfolgen soll.
  • Der heutige Mobilfunkstandard genügt, innerhalb von Gebäuden kann man auch auf Glasfaseranschlüsse umsteigen.
  • Das eigene Handy kann man ausschalten, die Mobilfunkantennen aber nicht.
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