In Liechtenstein existiert bisher kein gesetzlicher Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen jedoch sogenannte allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen unter anderem Mindestlöhne für die jeweiligen Branchen festgeschrieben sind. Diese allgemeinverbindlichen GAVs gelten für alle Arbeitgeber der jeweiligen Branche. Ein GAV ohne Allgemeinverbindlichkeit ist demgegenüber nur für die Unternehmen gültig, die den GAV tatsächlich unterzeichnet haben. Ein GAV wird von den Sozialpartnern ausgehandelt. Auf der Arbeitgeberseite sind dies die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL), die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) und der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil. Auf Arbeitnehmerseite ist dies der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV). Für das Jahr 2019 wurden mit 15 Branchen allgemeinverbindliche GAVs abgeschlossen.
Gemäss der aktuellen liechtensteinischen Lohnstatistik verdiente im Jahr 2018 ein Viertel der Lohnempfänger weniger als CHF 5’092 pro Monat (Löhne von Teilzeitbeschäftigten wurden dazu auf einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent hochgerechnet; inkl. 13. Monatslohn). Die tiefsten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne fanden sich in der Land- und Forstwirtschaft mit CHF 3’679, im Gastgewerbe (CHF 4’353), im Wohnungswesen (CHF 4’694) und bei den Hausangestellten der privaten Haushalte (CHF 4’992).
Im Unterschied zu Liechtenstein verfügen 21 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) (z.B. Deutschland und Frankreich), aber auch die schweizerischen Kantone Neuenburg, Jura und Tessin über einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist meist als Lohn pro Arbeitsstunde definiert, wobei die Höhe je nach Staat bzw. Kanton variiert.
- Der Mindestlohn bietet vor allem einen Schutz für Beschäftigte in Branchen ohne GAV.
- Die Einführung eines Mindestlohns führt dazu, dass der Staat weniger Ergänzungsleistungen erbringen muss.
- Die Einführung eines Mindestlohns schützt Arbeitnehmer/-innen vor Lohndumping. Ein Mindestlohn ist dabei neben Lohnkontrollen und angemessenen Sanktionen der beste Schutz gegen Ausbeutung.
- Ein Mindestlohn führt zu höheren Kosten für Unternehmen und schwächt so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie des gesamten Wirtschaftsstandortes.
- Die Einführung eines Mindestlohnes in Liechtenstein führt letztlich zur Auslagerung von Arbeitsplätzen und damit zu einer höheren Arbeitslosigkeit.
- Ein Mindestlohn ist nicht nötig, da die Sozialpartnerschaft in Liechtenstein gut funktioniert und zahlreiche GAVs bestehen.