Landtagswahlen Landtagswahlen
5. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Soll die Aufteilung von Ausgaben und Einnahmen zwischen Gemeinden und Land zugunsten des Landes angepasst werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Die Reinvermögen der Gemeinden sind zwischen 1998 und 2018 von CHF 10'000 auf CHF 47'000 pro Kopf angestiegen, während das Reinvermögen des Landes im selben Zeitraum deutlicher langsamer anstieg (von CHF 34'000 auf CHF 70'000 pro Kopf). Die Gemeinden könnten mit ihren Reinvermögen ungefähr 6,0 Jahresausgaben stemmen, das Land «nur» 3,4. Diese Entwicklung konnten auch Anpassungen der Einnahmenverteilung zwischen Land und Gemeinden im Zuge der Landes-Sparpakete (2010–2015) nicht entscheidend ändern. 

Die Gemeinden finanzieren sich hauptsächlich aus fünf Quellen. Es sind dies: der Gemeindesteuerzuschlag für natürliche Personen, der Gemeindesteueranteil an der Ertragssteuer juristischer Personen, die Zahlungen aus dem vertikalen Finanzausgleich, die Beiträge des Landes an Investitionen/Ausgaben und die Vermögenserträge. Der Gemeindesteuerzuschlag auf die Vermögens- und Erwerbssteuer muss zwischen 150 und 250 Prozent der Landessteuer liegen. Die Ertragssteuer besteuert die Gewinne der Unternehmen, wovon jede Gemeinde 35 Prozent der in ihrem Gemeindegebiet erhobenen Ertragssteuern erhält, der Rest geht in die Landeskasse. 

Die Ertragssteueraufteilung stellt die erste Komponente der Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden dar. Dabei gilt aber für die einzelnen Gemeinden eine Obergrenze von 25 Prozent des Totals aller Gemeindeanteile. Der vertikale Finanzausgleich vom Land an die Gemeinden stellt neben dem Ertragssteueranteil die zweite Hauptkomponente der Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden dar. Das Land leistet unter gewissen Voraussetzungen auch Beiträge an Gemeindeausgaben/-investitionen, z. B. wenn gemeinsame Aufgaben tangiert sind oder ein übergeordnetes Landesinteresse besteht. Diese Beiträge stellen die dritte der wichtigsten Finanzzuweisungskomponenten des Landes an die Gemeinden dar.

  • Die in den vergangenen Jahren erfolgten Anpassungen haben das System nicht grundlegend verändert.
  • Der stärkere Anstieg des Nettovermögens auf der Ebene der Gemeinden im Vergleich mit dem Land zeigt ein Missverhältnis.
  • Auch bei den Gemeinden wäre Einsparpotenzial vorhanden, das aber aufgrund der grosszügigen finanziellen Lage nicht erschlossen werden muss.
  • Zahlungen vom Land an die Gemeinden sind notwendig, damit die Gemeinden ihre Aufgaben besser wahrnehmen können. Sonst wird die Finanzkraft der Gemeinden zu stark geschwächt. 
  • Durch die Reduktion des Mindestfinanzbedarfs (MFBs) und die Senkung des Gemeindeanteils an der Ertragssteuer wurden innerhalb des bestehenden Systems bereits Anpassungen zugunsten des Landes vorgenommen.
  • Das momentane System hat sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt. Bevor über eine Anpassung diskutiert werden soll, sollte die bestehende Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden überarbeitet werden.
  Weniger Informationen

2. Soll zwischen den Gemeinden ein horizontaler Finanzausgleich eingeführt werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In den letzten Jahren hat sich der Unterschied in der Finanzkraft zwischen Liechtensteins Gemeinden erhöht. Gerade die Gemeinden Vaduz und Schaan konnten sehr hohe Überschüsse ausweisen und deshalb ihr Finanzvermögen erhöhen. Während Vaduz und Schaan im Jahr 2000 noch 47 Prozent des Reinvermögens aller Gemeinden hielten, waren es 2018 bereits 56 Prozent. Das Reinvermögen der Gemeinden betrug Ende 2018 gemäss Statistischem Jahrbuch zwischen CHF 20’307 (Mauren) und CHF 115’975 (Vaduz) pro Kopf.

Da nicht alle Gemeinden die gleichen wirtschaftlichen Möglichkeiten besitzen, aber doch gewisse Ressourcen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, gibt es Transferzahlungen, die als Finanzausgleich bezeichnet werden. Während im Prinzip diese Transfers auch horizontal, also nur zwischen Gemeinden verlaufen könnten, verlaufen die Transfers im liechtensteinischen Finanzausgleich momentan rein vertikal, nämlich vom Land an die Gemeinden. Ein horizontaler Ausgleich erfolgt momentan also nur indirekt. Die betreffenden Regelungen sind im Finanzausgleichsgesetz festgehalten. 

Der aktuelle Finanzausgleich verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird die (standardisierte) Steuerkraft einer Gemeinde mit dem sogenannten Mindestfinanzbedarf (MFB) verglichen. Alle Gemeinden, deren standardisierte Steuerkraft unter dem MFB liegt, werden auf das MFB-Niveau angehoben. Der MFB ist die Steuerkraft pro Person, über die eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer Aufgaben mindestens verfügen soll. Er wird vom Landtag für vier Jahre bestimmt (und über den sogenannten «Faktor (k)» gesteuert). 2019 erhielten sechs Gemeinden Finanzausgleich der Stufe 1 von insgesamt CHF 27,3 Mio.: Balzers, Triesenberg, Eschen, Mauren, Ruggell und Schellenberg. 

In der zweiten Stufe werden Gemeinden, die aufgrund ihrer Kleinheit (unter 3’300 Einwohner) Kostennachteile haben, gesondert gefördert. Dies betraf 2019 Triesenberg, Planken, Gamprin, Ruggell und Schellenberg mit einer Gesamtsumme von CHF 12,9 Mio. Triesenberg erhielt für die Sonderbelastung des Naherholungsgebietes Steg-Malbun zusätzlich CHF 2,5 Mio. Triesen, Schaan und Vaduz erhielten keinen Finanzausgleich. Der Finanzausgleich belief sich somit 2019 auf insgesamt CHF 42,7 Mio.

  • Einzelne Gemeinden erzielen zu hohe Überschüsse und bilden im Verhältnis zu den anderen Gemeinden übermässig hohe Reserven.
  • Das Land soll sich generell aus der finanziellen Umverteilung zwischen den Gemeinden heraushalten.
  • Einzelne Gemeinden sollen nicht dafür bestraft werden, dass sie im Vergleich zu anderen erfolgreich wirtschaften.
  • Ein horizontaler Finanzausgleich macht die finanzschwachen Gemeinden im Verhältnis zu den finanzstarken Gemeinden zu Bittstellern. Dies erhöht das Risiko von Spannungen zwischen den Gemeinden, weshalb ein rein vertikaler Finanzausgleich – also zwischen Land und Gemeinden – zu bevorzugen ist.
  Weniger Informationen

3. Sind Sie für eine Erhöhung der Steuern für Personen mit hohem Einkommen?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Ein wesentlicher Teil der Staatseinnahmen besteht aus Einkommenssteuern von natürlichen Personen. Steuersätze steigen mit dem Einkommen an, sodass Besserverdienende einen grösseren Anteil an Steuern entrichten als Geringverdienende. In Liechtenstein unterliegt das Einkommen von natürlichen Personen der Erwerbssteuer, wobei 4 Prozent des Vermögens dem Arbeitseinkommen als Sollertrag dazugerechnet werden. Die Vermögens- und Erwerbssteuer der natürlichen Personen beläuft sich in Liechtenstein auf rund einen Viertel der gesamten Steuereinnahmen. Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens und es gelten unterschiedliche Berechnungsmodelle für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Paare mit oder ohne Kinder. Zur Landessteuer können die Gemeinden einen Zuschlag von 150 bis 250 Prozent erheben.

2018 wiesen gemäss Steuerstatistik 7,8 Prozent der steuerpflichtigen Personen einen Erwerb von CHF 120‘000 oder mehr auf. Der Durchschnittserwerb dieses Segmentes lag bei CHF 202‘336. In der Steuerstatistik werden Beispiele für die Berechnung der Steuerhöhe aufgezeigt. Demnach beträgt die Steuerbelastung unter Annahme eines Gemeindesteuerzuschlags von 160 Prozent, nach Abzug von AHV-Beiträgen und anderen abzugsberechtigten Kosten sowie einem Bruttoerwerb von CHF 200‘000 bei einer unverheirateten Person CHF 20‘220 (10,1 Prozent des Bruttoeinkommens), bei einem Ehepaar mit dem gleichen Einkommen 12‘983 Franken (6,5 Prozent), bei einem Ehepaar mit zwei Kindern CHF 10‘019 (5,0 Prozent), bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern CHF 12‘658 (6,3 Prozent).

  • Personen mit einem sehr hohen Einkommen können sich höhere Steuern gut leisten.
  • Besserverdienende sind in Liechtenstein steuerlich deutlich besser gestellt als im Ausland. 
  • Der Mittelstand wird bei einer höheren Steuerlast von Personen mit sehr hohem Einkommen entlastet. 
  • Mit höheren Steuereinnahmen lassen sich die Staatsaufgaben besser erfüllen. Höhere Steuereinnahmen sind damit eine Alternative zu allfälligen Sparmassnahmen.
  • Höhere Steuern für Personen mit sehr hohem Einkommen erlauben eine bessere Unterstützung von sozial Schwachen und verhindern das weitere Auseinanderklaffen der Gesellschaft.
  • Auch Gering- und Mittelverdienende zahlen in Liechtenstein wenig Steuern. Eine höhere Belastung der Besserverdienenden wäre ungerecht.
  • Die Beiträge der Besserverdienenden machen ohnehin schon einen Grossteil der Erwerbssteuereinnahmen aus.
  • Eine höhere Steuerbelastung senkt die Motivation für ein starkes berufliches Engagement. Leistung muss sich lohnen.
  • Wenn die Steuern immer weiter angehoben werden, könnten sich die Besserverdienenden einen Wohnsitzwechsel überlegen.
  • Hohe Einkommen werden ja auch reinvestiert und helfen, Arbeitsplätze im Inland zu erhalten.
  Weniger Informationen

4. Soll die Besteuerung von Casinos erhöht werden, damit Liechtenstein als Casino-Standort weniger attraktiv wird?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Spielbanken waren in Liechtenstein bereits in den 1920er Jahren ein Thema, stiessen jedoch auf Widerstand der katholischen Kirche. Zudem war im Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein von 1923 für Liechtenstein ein Spielbankenverbot vereinbart worden. Erst 2010 wurde dieses Verbot aus dem Vertrag gestrichen und ein liechtensteinisches Geldspielgesetz verabschiedet. In der darauffolgenden Ausschreibung einer Spielbankenlizenz prozessierte ein unterlegener Antragssteller erfolgreich gegen den Konzessionsentscheid der Regierung. In der Folge wurde das Gesetz geändert, sodass nunmehr allen Anträgen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, eine Spielbankenlizenz erteilt wird. Mit Casinos in Ruggell, Bendern, Schaanwald, Triesen und Balzers, demnächst auch Schaan und eventuell Vaduz, weist Liechtenstein relativ zu seiner Grösse inzwischen eine hohe Zahl an Spielbanken auf. Der Bruttospielertrag (Gewinn) der Casinos belief sich 2019 auf CHF 81,5 Mio., die Geldspielabgabe (Steuer) auf den Bruttospielertrag auf CHF 29,7 Mio.

  • Es gibt zu viele Casinos in Liechtenstein, das schadet dem Image des Landes.
  • Spielsucht kann für die Betroffenen sehr negative finanzielle und soziale Auswirkungen haben und soll deshalb nicht auch noch mit einem grossen Angebot an Spielmöglichkeiten gefördert werden.
  • Eine höhere Steuerbelastung der Casinos macht den Standort für neue Casinos weniger attraktiv und erhöht zugleich die Steuereinnahmen durch die bestehenden Casinos.
  • Die Regeln für Casinos wurden erst vor kurzem geschaffen, weshalb sie nun nicht bereits wieder geändert werden sollen. 
  • Die Casinos generieren willkommene zusätzliche Steuereinnahmen, mit denen beispielsweise auch der Sozialstaat finanziert werden kann.
  • Für das Image Liechtensteins haben die Casinos keinen negativen Einfluss. Vielmehr verschaffen sie dem Wirtschaftsstandort mehr Bekanntheit.
  Weniger Informationen