Nationalratswahlen 2023
7. Wirtschaft & Arbeit (0/3)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen von mindestens CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn, entsprechende Vorschläge wurden bisher auf nationaler Ebene abgelehnt. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV), in welchen Mindestlöhne zwischen den Sozialpartnern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden) ausgehandelt wurden. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in einer Branche arbeitet, in der ein Mindestlohn durch einen GAV festgelegt wurde, darf ihm oder ihr kein niedrigerer Lohn als der in diesen Verträgen vorgesehene angeboten werden.

Zudem können Kantone einen Mindestlohn einführen. In der Schweiz taten dies die Kantone Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel. Mit Ausnahme des Kantons Genf liegen die festgelegten Mindestlöhne unter 4000 Franken pro Monat, welcher sich als Marke für einen fairen Mindestlohn etabliert hat. In Neuenburg und Jura wurden die Beträge auf der Grundlage dessen festgelegt, was ein erwachsener Mensch braucht, um über der Armutsgrenze leben zu können.

Die Einführung eines Mindestlohns dient der Armutsbekämpfung, indem sichergestellt wird, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen angemessenen Lohn erhält, mit dem er oder sie die monatlichen Lebenshaltungskosten ohne Probleme bestreiten kann. Dadurch wird beispielsweise auch das Lohndumping bekämpft, wo Arbeitgeber/-innen Arbeitskräfte zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne). 

Zusätzlich treibt ein Mindestlohn die Gleichberechtigung der Frau voran. Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Tieflohnbranchen, sind häufiger Teilzeit tätig oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für eine gewisse Zeit. Ein Mindestlohn stellt insgesamt einen Schutz für sogenannte prekäre Beschäftigungsverhältnisse dar, von denen überdurchschnittlich viele Frauen betroffen sind.

Die Einführung von Mindestlöhnen kann zum Abbau von Stellen führen. Vor allem Jugendliche, junge Erwachsene und Niedrigqualifizierte erhielten so weniger Gelegenheiten, einen Job zu ergattern.

Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Gerade in Berufszweigen, in denen die Margen tief sind, haben Firmen wenig finanziellen Spielraum. Höhere Lohnkosten geben sie an die Kunden weiter oder sie kürzen die Pensen der Angestellten.

Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).

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2. Befürworten Sie strengere Regulierungen für den Finanzsektor (z.B. strengere für Banken, Bonusverbot)?

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Erläuterungen

Die Finanzsektor gehört zu dem am stärksten regulierten Bereich der Wirtschaft. Wichtigste Ziele der Finanzregulierung sind der Individualschutz (Gläubiger-, Anleger- und Versichertenschutz), die Systemstabilität sowie die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Das Parlament erlässt die Schweizer Finanzregulierung in Form von Gesetzen. Beispiele für wichtige Gesetze im Bereich der Regulierungen des Finanzsektors sind das Bankengesetz (BankG), das Geldwäschereigesetz (GwG) und das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG).

Das Schweizer Bankengesetz beinhaltet auch die Regulierungen zu systemrelevanten Banken („Too big to fail“-Gesetz), welche 2012 nach der UBS-Rettung von 2008 in Kraft getreten sind. Die «Too big to fail»-Bestimmungen sehen für die systemrelevanten Banken höhere finanzielle Anforderungen vor. Auch müssen die Banken für den Krisenfall Notfallpläne bereithalten. Nach der im vergangenen Frühling vorgenommenen Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stellt sich nun die Frage, ob das «Too big to fail»-Gesetz angepasst werden muss.

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3. Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Lohngleichheit der Geschlechter ist in der Bundesverfassung in Art. 8 Abs. 3 verankert und wird im Gleichstellungsgesetz weiter ausgeführt. Das Gesetz besagt, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit der gleiche Lohn bezahlt werden muss.

Durchschnittlich erhalten Frauen in der Schweiz 18% weniger Lohn als Männer. Ein Teil davon kann mit objektiven Kriterien wie berufliche Stellung, Ausbildungsjahre und Dienstjahre begründet werden. Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2016 des Bundesamts für Statistik bleiben sieben bis acht Prozent der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern aber unerklärbar, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation. Diese ist im privatwirtschaftlichen Sektor etwas höher als im öffentlichen.

Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz werden heute nur Anbietende berücksichtigt, welche unter anderem die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau erfüllen. Neu müssen zudem Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren. 

Von dieser Regelung sind knapp ein Prozent aller Unternehmen betroffen. Da es sich um Grossunternehmen handelt, sind rund 44 Prozent aller Arbeitnehmer/-innen in der Schweiz bei diesen Unternehmen beschäftigt.

Geschlecht reichen nicht aus. Z.B. sollten schon Unternehmen ab 50 Mitarbeiter/-innen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.

Die Lohndiskriminierung ist ein strukturelles Problem. Wie auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt (Bsp.: Mindestlöhne, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten) braucht es hierbei Kontrollmechanismen in Form staatlicher Interventionen.

Frauen können sich zwar vor dem Arbeitsgericht wehren, jedoch riskieren sie dadurch eine Entlassung. Vor «Rache»-Kündigungen sind sie nur während sechs Monaten geschützt.

Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist statistisch schwierig zu fassen und teuer.

Es soll keine staatliche Einmischung in die Lohnpolitik geben. Die Kontrolle über die Löhne gehört allein dem Arbeitgeber.

Frauen könnten sich vor dem Arbeitsgericht wehren, wenn sie betreffend Lohn diskriminiert werden. Es sind keine weiteren Massnahmen nötig.

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