Nationalratswahlen 2023
2. Gesundheit (0/2)

1. Sollen sich die Versicherten stärker an den Gesundheitskosten beteiligen (z.B. Erhöhung der )?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Um den finanziellen Druck auf die Kantone und Krankenkassen finanziell zu entlasten, gibt es den Vorschlag, dass sich die Versicherten selbst stärker an den Kosten beteiligen. Dies soll mit der Erhöhung der Mindestfranchise geschehen. 

Die Franchise ist der Betrag, welcher jede/-r Versichert/-e als Anteil für anfallende Krankheits- oder Heilungskosten selber bezahlen muss. Erst wenn die Franchise aufgebraucht ist, zahlt die Krankenkasse. Dabei kann zwischen verschiedenen Franchisen gewählt werden: für Erwachsene liegt die tiefste Option bei 300 CHF, die höchste bei 2500 CHF. Neben der Franchise zahlen Versicherte auch einen Selbstbehalt von 10% der Gesundheitskosten, wobei dieser jährlich auf 700 CHF begrenzt ist. Insgesamt zahlen Versicherte für ihre Gesundheitskosten somit die gewählte Franchise plus maximal 700 CHF pro Jahr.

  • Kosteneinsparungen: Wenn Versicherte sich stärker an ihren Gesundheitskosten beteiligen, wird dies zu Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem führen. Eine höhere Eigenbeteiligung führt dazu, dass die Versicherten bewusster mit ihren Gesundheitsausgaben umgehen und nur notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

 

  • Verantwortungsbewusstsein und Vorbeugen von Krankheiten: Eine höhere Eigenbeteiligung fördert das Verantwortungsbewusstsein der Versicherten für ihre Gesundheit. Wenn die Versicherten einen Teil der Kosten tragen müssen, werden sie sich eher bemühen, einen gesunden Lebensstil zu pflegen und Krankheiten vorzubeugen.

 

  • Senkung der Prämien: Eine höhere Mindestfranchise kann zu niedrigeren Krankenkassenprämien führen. Wenn die Versicherten einen höheren Anteil der Gesundheitskosten selbst tragen, können die Krankenkassen ihre Prämien senken, da sie weniger Leistungen finanzieren müssen.
  • Finanzielle Belastung: Eine höhere Eigenbeteiligung kann für Menschen mit geringem Einkommen eine finanzielle Belastung darstellen. Menschen mit niedrigem Einkommen können sich möglicherweise notwendige medizinische Leistungen nicht leisten, wenn sie einen höheren Anteil an den Kosten tragen müssen.

 

  • Ungerechtigkeit: Eine höhere Eigenbeteiligung kann zu Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem führen. Menschen mit einer geringeren Gesundheitskompetenz oder einer geringeren Bildung können Schwierigkeiten haben, die Kosten und den Nutzen von medizinischen Leistungen zu bewerten. Dadurch könnten sie notwendige medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen und ihre Gesundheit gefährden.

 

  • Qualität der Gesundheitsversorgung: Wenn die Versicherten sich stärker an den Gesundheitskosten beteiligen, besteht die Gefahr, dass sie notwendige medizinische Leistungen aus finanziellen Gründen ablehnen oder verschieben. Dadurch könnten Krankheiten verschleppt oder verschlimmert werden, was letztendlich zu höheren Gesundheitskosten und einer schlechteren Gesundheitsversorgung führen kann.
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2. Sollen in Zukunft bei Pandemien die Möglichkeiten des Bundesrats zur Einschränkung des Privat- und Wirtschaftslebens stärker begrenzt werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In gesundheitlichen Notlagen wie der Corona-Pandemie kann es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sein, schweizweit geltende Massnahmen anzuordnen. Unter Berücksichtigung der - sich oftmals schnell ändernden - Bedrohungslage müssen Entscheide für Massnahmen und deren Umsetzung rasch erfolgen können. Verzögerungen können den Verlauf der epidemiologischen Lage negativ beeinflussen (Verlängerung, Verstärkung etc.). 

Um eine effiziente Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, sieht das vom Parlament und Volk genehmigte Epidemiengesetz (EpG) eine entsprechende Entscheidkompetenz des Bundesrates vor. Damit kann der Bundesrat allein über Massnahmen entscheiden, die u.a. Einschränkungen des Privat- und Wirtschaftslebens beinhalten.

Im Epidemiengesetz braucht es eine Machtbeschränkung des Bundesrates, um die Rechte des Volkes, der Kantone und des Parlaments zu schützen. In dringlichen Fällen muss und kann der Bundesrat zwar handeln, es ist aber umgehend das Parlament einzuberufen. Dieses hat nämlich eine Führungsverantwortung, die durch das Volk legitimiert ist. 

Die fehlende rechtliche Einbindung des Parlaments wirkt sich negativ auf die Einbindung möglichst breiter Bevölkerungskreise aus. 

Das Vertrauen in die Massnahmen oder die staatlichen Institutionen insgesamt leidet darunter, wenn vorgängig zum Entscheid keine breitere politische Debatte geführt wird. Ohne Vertrauen ist auch die Bereitschaft der Bevölkerung, die Massnahmen umzusetzen, beeinträchtigt.

Der Bundesrat befindet sich in einer einzigartigen Position, bei Pandemien schnell relevantes Expertenwissen einzuholen und entsprechende Massnahmen schweizweit anzuordnen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Massnahmen den neuesten wissenschaftlichen Standards entsprechen, und ein “föderaler Flickenteppich” an unterschiedlich wirksamen Massnahmen vermieden werden. Für den effizienten Schutz der öffentlichen Gesundheit ist die Entscheidkompetenz im EpG deshalb gerechtfertigt. 

Der Bundesrat ist sich der Verantwortung bewusst, welche ihm durch das Epidemiengesetz auferlegt wurde. Seine Entscheide zur Bekämpfung des Coronavirus fällt er stets in Abwägung der Konsequenzen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.

Der Handlungsbedarf, die Möglichkeiten des Bundesrates einzuschränken, ist gering. Der Bundesrat plant, Ende 2023 einen Revisionsentwurf des EpG beim Parlament einzureichen, bei dem die Erkenntnisse der Evaluation zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie und die Rolle bzw. Kompetenzen des Parlaments und Bundesrats miteinbezogen werden. Diesbezüglich soll auch geprüft werden, ob und wie ein Einbezug des Parlaments bei Entscheiden des Bundesrates in geeigneter Weise erfolgen kann.

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