Nationalratswahlen 2023
12. Aussenbeziehungen (0/3)

1. Soll die Schweiz ein umfassendes (inkl. Landwirtschaft) mit den USA anstreben?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Vorschriften behindert wird. Ein Freihandelsabkommen gewährleistet diesen Freihandel, indem ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den vertragsschließenden Staaten abgeschlossen wird. Die Schweiz verfügt derzeit über kein Freihandelsabkommen mit der USA, obwohl sie seit 2021 der wichtigste Exportmarkt der Schweiz und seit längerem die zweitwichtigste Handelspartnerin (nach Deutschland) ist.

Während die USA ca. 36. Millionen Franken am Schweizer Zoll für ihre Exporte in die Schweiz zahlen mussten, zahlte die Schweiz mit 300 Millionen Franken fast das 10-fache an Zollgebühren. Dies liegt daran, dass viele Produkte aus den USA bereits heute zollfrei in die Schweiz importiert werden. Einzig im Bereich der Landwirtschaft sind die Zölle noch relativ hoch. Dies führt dazu, dass die Schweiz rund dreimal mehr landwirtschaftliche Produkte in die USA einführt als die USA in die Schweiz. Damit ein Handelsabkommen mit den USA zustande kommen kann, geht man davon aus, dass die USA Zugang zum Schweizer Agrarmarkt bekommen will und dementsprechend die Zölle in diesem Bereich gesenkt werden müssten.

Die USA wurden in den letzten Jahren zum zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz. Der Anteil der Güterexporte in die USA, gemessen an allen Schweizer Güterexporten, ist in den letzten Jahren auf ca. 15 Prozent gestiegen. Seit 2021 ist die USA der wichtigste Exportmarkt der Schweiz. 2021 lieferte die Schweiz Waren von 47 Milliarden Franken in die USA.

Werden die Importzölle für landwirtschaftliche Produkte aus den USA gesenkt, bedeutet dies mehr Wettbewerb für die Schweizer Landwirtschaft.

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2. Soll die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU kündigen und ein ohne Personenfreizügigkeit anstreben?

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Erläuterungen

Das Bilaterale Abkommen I, welches im Jahr 1999 unterzeichnet wurde und seit 2002 in Kraft ist, enthält sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt das Verhältnis in den Bereichen Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen. Dies sind primär Instrumente zur Marktöffnung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen. Im Vertragspaket integriert ist eine sogenannte Guillotine-Klausel, was bedeutet, dass alle sieben Verträge gekündigt werden, sobald ein Vertrag aufgelöst wird. 

Besonders umstritten in den Bilateralen Verträgen I ist die Personenfreizügigkeit. Diese besagt, dass Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsparteien frei ausgewählt werden dürfen. Treten der EU neue Länder bei, muss im Rahmen eines Zusatzprotokolls die Personenfreizügigkeit mit dem neuen Staat ausgehandelt werden. Im Jahr 2020 wurde eine Volksinitiative abgelehnt, die forderte, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt wird.

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3. Soll die Schweiz zu einer strikten Auslegung der Neutralität zurückkehren (weitgehender Verzicht auf wirtschaftliche Sanktionen)?

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Erläuterungen

Gemäss Schweizerischer Bundesverfassung  müssen der Bundesrat und das Parlament Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz treffen. 

Massgebend ist das von der Schweiz ratifizierte Neutralitätsrecht, welches im Haager Abkommen von 1907 die Rechte und Pflichten neutraler Staaten regelt. Dies beinhaltet unter anderem das Nichteinmischen bei bewaffneten Konflikten. Gleichzeitig verfügt die Schweiz aber über eine Armee, um die Unabhängigkeit und territoriale Integrität zu gewährleisten. Die Schweiz ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen, aufgrund Ihrer Neutralität jedoch in keinen Militärbündnissen. 

Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde in der Schweiz vermehrt die Frage nach der Vereinbarkeit von wirtschaftlichen Sanktionen mit der Neutralität gestellt. Im Februar 2022 hat der Bundesrat entschieden, einige Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Diese sind beispielsweise ein Importverbot von Kohle, Sperre von Vermögenswerten und Exportverbote von Güter für die Luft- und Raumfahrt. Die vollständige Liste findet sich auf der Webseite des SECO.

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