Die AHV ist die Erste Säule der Altersvorsorge. Die 1. Säule soll den Rentner/-innen ein Einkommen garantieren, das die Grundbedürfnisse in der Zeit nach der Pensionierung deckt. Gegenwärtig beträgt die minimale Altersrente für eine Einzelperson monatlich 1225 Franken; die Maximalrente beläuft sich auf 2450 Franken.
Bei Ehepaaren sieht das AHV-Gesetz vor, dass die Summe der Einzelrenten den Betrag von 3675 Franken nicht überschreiten darf. Dies entspricht 150% der maximalen Einzelrente (2450 Franken). Grundsätzlich werden die Renten eines Ehepaars getrennt voneinander ausbezahlt. Überschreiten die jeweiligen Einzelrenten eines Ehepaars den Betrag von 3675 Franken, werden die Renten gekürzt. Das heißt, Ehepaare erhalten als Einzelpersonen weniger Rente, wenn sich die Summe ihrer Einzelrenten auf über 3675 Franken beläuft.
Die Plafonierung der AHV benachteiligt Ehepaare im Vergleich zu Einzelpersonen. Dies ist ungerecht, da der Zivilstand nicht die Höhe des Wohlstands bestimmen sollte.
Gegner/-innen der Aufhebung argumentieren, dass Ehepaare über andere Privilegien bei den Renten verfügen (s. auch unten). Diese gleichen die Benachteiligung durch die Plafonierung aber nicht aus. Beispielsweise begünstigt der Umstand, dass beide Ehepartner versichert sind, auch wenn nur eine Person AHV-Beiträge leistet, nur Paare in einem traditionellen Familienmodell. Der Verweis auf die Witwer- bzw. Witwenrente ist auch mangelhaft, da diese erst mit dem Tod des/der Partner/-in eintritt.
Die Aufhebung der Plafonierung belastet die AHV finanziell und gefährdet deren langfristige Stabilität.
Bei der Plafonierung handelt es sich um eine ungleiche, aber nicht ungerechte Behandlung von Ehepaaren. Ehepaare geniessen andere Vorteile in der AHV, sowie auch in anderen Sozialversicherungen: Beispielsweise bleiben beide Personen versichert, auch wenn nur eine Person AHV-Beiträge bezahlt, und nur Ehepaare haben Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente.
Ehepaare teilen in der Regel ihre Fixkosten (z.B. Miete). Sie benötigen insgesamt deshalb weniger Geld als zwei Einzelpersonen, die zwei eigene Haushalte führen.