Gemeinnützige Bauträger orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Damit spielen sie insbesondere für die Wohnungsversorgung von Bevölkerungsgruppen, die auf dem Markt aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen benachteiligt sind, eine wichtige Rolle. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist als Verfassungsauftrag (Art. 108 BV) ein Ziel der Wohnungspolitik des Bundes.
Heute fördert der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau indirekt über den sogenannten «Fonds de Roulement» (FdR). Beim FdR handelt es sich um einen Fonds des Verbands der gemeinnützigen Wohnbauträger, mit dem Wohnbaugenossenschaften zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Dieser wurde 2020 mit einem Rahmenkredit von 250 Mio. CHF für 10 Jahre aufgestockt, um den Marktanteil gemeinnütziger Wohnungen aufrechtzuerhalten. Gemessen am Gesamtwohnungsbestand liegt dieser bei rund 5 Prozent. Zwischen den Kantonen gibt es jedoch starke Variationen.
Weitere Vorschläge für Förderungsmassnahmen haben sich bis anhin nicht durchgesetzt. So stimmte das Stimmvolk 2020 gegen die Initiative “Mehr bezahlbare Wohnungen”, die unter anderem verlangte, dass jährlich mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden
Aufgrund steigender Mietpreise in Städten und Agglomerationen finden Familien, ältere und junge Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Der Bund nutzt die Massnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnbau zu wenig und soll sich stärker engagieren.
Mit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und preisgünstiger Wohnungen wird das Wohnen langfristig der Spekulation und dem Renditedruck entzogen.
Der Marktanteil gemeinnütziger Wohnungen stagniert seit 20 Jahren auf demselben Niveau. Auch der Bundeskredit von 2020 garantiert nur den bestehenden Marktanteil und stellt keine eigentliche Verbesserung der Situation dar.
Aufgabe der Wohnbaupolitik ist auf der Stufe der Kantone und Gemeinden besser angesiedelt, da sie sich mit den Verhältnissen vor Ort besser auskennen.
Der Bund sollte sich an einer marktwirtschaftlich organisierten Versorgung mit Wohnraum orientieren. Vor allem sollte auf wirtschaftsfeindliche Massnahmen wie z.B. fixe Quoten für neu erstellte gemeinnützige Wohnungen verzichtet werden.