In den letzten Jahren hat sich der Unterschied in der Finanzkraft zwischen Liechtensteins Gemeinden erhöht. Gerade die Gemeinden Vaduz und Schaan konnten sehr hohe Überschüsse ausweisen und deshalb ihr Finanzvermögen erhöhen. Während Vaduz und Schaan im Jahr 2000 noch 47 Prozent des Reinvermögens aller Gemeinden hielten, waren es 2018 bereits 56 Prozent. Das Reinvermögen der Gemeinden betrug Ende 2018 gemäss Statistischem Jahrbuch zwischen CHF 20’307 (Mauren) und CHF 115’975 (Vaduz) pro Kopf.
Da nicht alle Gemeinden die gleichen wirtschaftlichen Möglichkeiten besitzen, aber doch gewisse Ressourcen zur Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen, gibt es Transferzahlungen, die als Finanzausgleich bezeichnet werden. Während im Prinzip diese Transfers auch horizontal, also nur zwischen Gemeinden verlaufen könnten, verlaufen die Transfers im liechtensteinischen Finanzausgleich momentan rein vertikal, nämlich vom Land an die Gemeinden. Ein horizontaler Ausgleich erfolgt momentan also nur indirekt. Die betreffenden Regelungen sind im Finanzausgleichsgesetz festgehalten.
Der aktuelle Finanzausgleich verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird die (standardisierte) Steuerkraft einer Gemeinde mit dem sogenannten Mindestfinanzbedarf (MFB) verglichen. Alle Gemeinden, deren standardisierte Steuerkraft unter dem MFB liegt, werden auf das MFB-Niveau angehoben. Der MFB ist die Steuerkraft pro Person, über die eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer Aufgaben mindestens verfügen soll. Er wird vom Landtag für vier Jahre bestimmt (und über den sogenannten «Faktor (k)» gesteuert). 2019 erhielten sechs Gemeinden Finanzausgleich der Stufe 1 von insgesamt CHF 27,3 Mio.: Balzers, Triesenberg, Eschen, Mauren, Ruggell und Schellenberg.
In der zweiten Stufe werden Gemeinden, die aufgrund ihrer Kleinheit (unter 3’300 Einwohner) Kostennachteile haben, gesondert gefördert. Dies betraf 2019 Triesenberg, Planken, Gamprin, Ruggell und Schellenberg mit einer Gesamtsumme von CHF 12,9 Mio. Triesenberg erhielt für die Sonderbelastung des Naherholungsgebietes Steg-Malbun zusätzlich CHF 2,5 Mio. Triesen, Schaan und Vaduz erhielten keinen Finanzausgleich. Der Finanzausgleich belief sich somit 2019 auf insgesamt CHF 42,7 Mio.
- Einzelne Gemeinden erzielen zu hohe Überschüsse und bilden im Verhältnis zu den anderen Gemeinden übermässig hohe Reserven.
- Das Land soll sich generell aus der finanziellen Umverteilung zwischen den Gemeinden heraushalten.
- Einzelne Gemeinden sollen nicht dafür bestraft werden, dass sie im Vergleich zu anderen erfolgreich wirtschaften.
- Ein horizontaler Finanzausgleich macht die finanzschwachen Gemeinden im Verhältnis zu den finanzstarken Gemeinden zu Bittstellern. Dies erhöht das Risiko von Spannungen zwischen den Gemeinden, weshalb ein rein vertikaler Finanzausgleich – also zwischen Land und Gemeinden – zu bevorzugen ist.