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2. Bildung (0/4)

1. In Liechtenstein werden die Schüler/-innen nach fünf Jahren an der Primarschule der Oberschule, der Realschule oder dem Gymnasium zugeteilt. Würden Sie anstelle dieser Dreigliedrigkeit ein weniger separierendes, integrativeres Modell begrüssen? 

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Die obligatorische Schulzeit für alle beginnt in Liechtenstein mit dem Eintritt in die Primarschule. Diese umfasst fünf Schulstufen. Nach der Primarschule wechseln die Schüler/-innen der öffentlichen Schulen Liechtensteins an die Ober- und Realschulen oder die Unterstufe des Gymnasiums. Welcher Schultyp zu welchem Kind passt, wird im sogenannten Übertrittverfahren geregelt. Aufgrund von Beobachtungen und Beurteilungen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens sowie regelmässiger Lernkontrollen in den einzelnen Fächern empfiehlt die Klassenlehrperson einen Schultyp. Auch die Eltern können der Lehrperson ihren Zuteilungswunsch mitteilen. Können sich Eltern und Lehrpersonen nicht auf einen Schultyp einigen, kann das Kind eine Übertrittsprüfung ablegen. Über sämtliche Zuweisungen entscheidet schliesslich das Schulamt. 

Um den Selektionsdruck zu mildern, wurde in der Vergangenheit verschiedentlich über eine spätere Schulselektion sowie verbesserte Durchlässigkeit auf der Sekundarstufe diskutiert. Statt dem heutigen dreigliedrigen Modell könnte beispielsweise ein zweigliedriges Modell oder eine sogenannte Gesamtschule eingeführt werden. Die Schultypen würden dabei beispielsweise in Form von Leistungszügen weitergeführt werden.

  • Der Selektionsdruck am Ende der Primarstufe würde wegfallen bzw. hinausgeschoben. Kinder hätten so mehr Zeit, ihre Begabungen zu entwickeln.
  • Ein weniger separierendes Schulmodell ermöglicht eine flexiblere Förderung der unterschiedlichen Begabungen der Schüler/-innen. 
  • Bei fremdsprachigen Kindern könnte die Schule ihre Integrationsfunktion besser wahrnehmen.
  • Das bestehende System hat sich bewährt und Liechtensteins Schulen schneiden im internationalen Vergleich gut ab.
  • Das heutige dreigliedrige Modell sichert die Qualität des Langzeitgymnasiums am besten. 
  • Das Stimmvolk lehnte mit dem Votum gegen SPES I im Jahr 2009 eine grundlegende Änderung des Schulsystems bereits einmal ab.
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2. Würden Sie es begrüssen, wenn weniger Schüler/-innen nach der Primarschule dem Gymnasium zugeteilt werden, damit den Lehrbetrieben mehr Lehrlinge zur Verfügung stehen und das duale Berufsbildungssystem gestärkt wird?

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Das duale Bildungssystem steht für eine berufliche Ausbildung, die Berufslehre, die auf der Kombination von Lernen und Arbeiten im Betrieb und Lernen in der Berufsschule basiert. Dabei sind während und nach der Berufslehre auch eine Berufsmaturität und weitere Ausbildungsschritte möglich. Dieser Bildungsweg wird in der Regel nach Abschluss der Oberschule oder Realschule eingeschlagen. Eine gymnasiale Ausbildung bietet die Grundlage für ein Studium an einer Hochschule oder Universität. Die Maturitätsquote ist in den letzten Jahrzehnten angestiegen: Von 1980/81 bis 2018/19 hat die Zahl der Schüler/-innen an der Oberschule um 25 Prozent abgenommen, an der Realschule ist sie annähernd gleich geblieben, während sie am Gymnasium um 107 Prozent angestiegen ist. 2019 lag die Maturitätsquote gemäss Bildungsstatistik bei 40,9 Prozent: 29,3 Prozent mit gymnasialer Maturität, 8 Prozent mit einer beruflichen Maturität sowie 3,6 Prozent mit der Fachmittelschulmaturität. Die Maturitätsquote in Liechtenstein liegt etwas über dem Niveau der Schweiz mit 39,6 Prozent. Die in Liechtenstein per Verordnung festgelegten Richtwerte für die Zuweisung an weiterführende Schulen nach der Primarschule betragen 28 Prozent für die Oberschule, 50 Prozent für die Realschule und 22 Prozent für das Gymnasium. 2019 betrugen die Quoten für die Oberschule 27,8 Prozent, die Realschule 51,2 Prozent und für das Gymnasium 21,1 Prozent.

  • Ober- und Realschule sollten gestärkt werden, damit mehr Schulabgänger/-innen eine solide berufliche Grundausbildung erlernen.
  • Wer eine Matura ablegen möchte, kann dies im heutigen durchlässigen System auch nach oder während einer Berufslehre machen.
  • Die Lehrlingsbetriebe und einige Branchen haben heute Probleme, geeignete Lehrlinge zu finden und auszubilden. 
  • Die Berufslehre ist in Liechtenstein ein Erfolgsmodell und sollte weiterhin starke Wertschätzung erfahren.
  • Liechtenstein muss ein möglichst hohes Bildungsniveau aller anstreben, da Bildung die einzige wirklich vorhandene Ressource ist.
  • Die Maturitätsquote ist in Liechtenstein nicht zu hoch, sondern tiefer als in den wirtschaftlich starken, städtischen Gebieten der Schweiz.
  • Rigorose Quoten zur Zulassung ans Gymnasium widersprechen der Chancengleichheit. Am Ende nehmen stattdessen gut Ausgebildete aus dem Ausland die wichtigen beruflichen Positionen ein.
  • Die Anforderungen an Arbeitskräfte verändern sich. Es werden immer mehr universitär ausgebildete Arbeitnehmer nachgefragt.
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3. Soll die staatliche finanzielle Unterstützung für die berufsbegleitende Weiterbildung und berufliche Umschulung ausgebaut werden?

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Gemäss Stipendiengesetz gelten als Weiterbildung: a) Ausbildungsgänge, welche eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen und der Ergänzung, Erweiterung oder Spezialisierung der erworbenen Kenntnisse dienen; b) Ausbildungsgänge zur beruflichen Neuorientierung; c) Sprach- und Informatikkurse. Weiterbildungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers werden nicht gemäss Stipendiengesetz unterstützt. Für Beihilfen ist ein Wohnsitz in Liechtenstein von mindestens drei ununterbrochenen oder insgesamt fünf Jahren erforderlich. Ordentliche AHV-Rentner/-innen oder IV-Bezüger/-innen sind nicht anspruchsberechtigt. Ausbildungsbeihilfen werden bis zum vollendeten 32. Lebensjahr teils als Stipendien, teils als Darlehen, danach nur als Darlehen gewährt. Die Darlehensschuld darf den Höchstbetrag von CHF 100‘000 nicht übersteigen. Je nach Höhe der anrechenbaren Erwerbs- und Vermögensverhältnisse ist zu den anrechenbaren Ausbildungskosten eine Eigenleistung zu erbringen, die bei CHF 200 bei einem anrechenbaren Erwerb und Vermögen von CHF 48‘000 beginnt und beispielsweise bei einem anrechenbarem Erwerb und Vermögen von CHF 100‘000 pro Jahr CHF 18‘900 beträgt.

  • Eine stärkere staatliche Unterstützung kann dazu beitragen, dass sich mehr Menschen beruflich weiterbilden.
  • Die raschen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt verlangen lebenslanges Lernen und auch Umschulungen, wenn berufliche Erstqualifikationen nicht mehr ausreichen.
  • Es könnten auch Personen mit schlechter oder fehlender Erstausbildung, auch Migranten und Migrantinnen ohne anerkannte Berufsausbildung, näher an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes herangeführt werden.
  • Gute, arbeitsmarktkonforme Ausbildung verhindert ein Abdriften in Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe. 
  • Das bestehende Stipendien- und Darlehensangebot ist ausreichend.
  • Für die berufliche Weiterbildung sollen die Unternehmen sorgen, die dann auch davon profitieren.
  • Es gibt keine Garantie, dass Weiterbildungen und Umschulungen auch den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen.
  • Der Staat muss nicht für die Nachholbildung von Zugewanderten finanziell aufkommen.
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4. Soll für fremdsprachige Kinder die Frühförderung vor dem Kindergarten verstärkt werden?

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In Liechtenstein herrscht Schulpflicht ab der Primarschule. Kinder aus fremdsprachigen Haushalten können zudem gemäss Schulgesetz zum Besuch der zweiten Kindergartenklasse verpflichtet werden. Faktisch besuchen allerdings ohnehin fast alle Kinder beide Kindergartenstufen. 

Kenntnisse in der Zweitsprache Deutsch sind für fremdsprachige Kinder eine wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Start ihrer Bildungskarriere. So führt die Stadt Chur führt deshalb ab dem Schuljahr 2020/21 bei Kindern ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen eine verpflichtende Teilnahme zur frühen Deutschförderung im Jahr vor dem Kindergarten ein. 

In Liechtenstein ist das Schulamt für die sprachliche Frühförderung zuständig. Von Gemeindeschulen beantragte Konzepte (z.B. Mach-Mit-Nachmittage, Eltern-Kind-Deutschkurse) werden vom Schulamt bewilligt. Kinder und ihre Bezugspersonen können im Jahr vor dem Kindergarteneintritt freiwillig daran teilnehmen. Die Angebote in verschiedenen Gemeinden werden nach Angaben des Schulamts gut besucht und ergänzen Angeboten anderer Institutionen wie Spielgruppen, Kindertagesstätten oder Elternbildungskursen. Im Schuljahr 2018/19 wurden insgesamt 224 Veranstaltungen durchgeführt, an denen 1302 Kinder und 940 erwachsene Begleitpersonen teilnahmen. Mehr als 70 Prozent der Kinder waren nichtdeutscher Muttersprache.

  • Von einer optimalen schulischen Entwicklung der Kinder profitiert am Ende die gesamte Gesellschaft.
  • Ohne gute Sprachkenntnisse kann die Integration nicht gelingen.
  • Die Kinder müssen gefördert werden, sie können ja nichts dafür, dass sie in einem für sie fremdsprachigen Land sind.
  • Wenn man eine Schulpflicht hat, muss man auch dafür sorgen, dass alle die gleichen Chancen haben.
  • Wenn die Kinder gut integriert sind, erleichtert dies auch die Integration ihrer Eltern.
  • Die Verantwortung des Staates beginnt erst mit der Schulpflicht.
  • Die Frühförderung ist Privatsache, das sollen die Familien selbst organisieren oder private Institutionen anbieten.
  • Es ist bekannt, dass man in Liechtenstein Deutsch spricht, daher kann man sich auch darauf vorbereiten, bevor man ins Land kommt.
  • Es gibt private Sprachschulen, die Deutschkurse für jedes Alter und jedes Niveau anbieten.
  • Wenn man sich in der Gesellschaft integriert, lernt man die Sprache automatisch.
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