Regierungsratswahlen 2. Wahlgang St.Gallen
9. Sicherheit & Polizei (0/4)

1. Braucht es zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit im Kanton eine stärkere sichtbare Präsenz der Polizei?

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Das Zusammenleben von Menschen basiert auf Regeln. Die Überwachung dieser Regeln und das Einschreiten bei Verstössen ist eine der vielen Aufgaben der Kantonspolizei St.Gallen. 

Dadurch sollen sich die Bürgerinnen und Bürger im Kanton St.Gallen jederzeit sicher fühlen können. Ist diese Sicherheit in Gefahr, gehört es ebenfalls zu den Aufgaben der Kantonspolizei St.Gallen, diese Gefahren abzuwehren. 

Aktuell sind im Kanton St. Gallen 980 Personen bei der Kantonspolizei angestellt. Insgesamt 22 Polizeistationen sind als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Kantonsgebiet verteilt. Zudem betreibt die Kantonspolizei St.Gallen eine Notrufzentrale, wo rund um die Uhr Hilfe bei Notfällen angefordert werden kann.

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2. Befürworten Sie das Scannen von Autonummern im Rahmen der automatisierten Fahrzeugfahndung?

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Im Rahmen der Revision des Polizeigesetzes wird darüber diskutiert, ob neu das automatische Scannen von Autonummern erlaubt werden soll. 

Das Scannen von Autonummern im Rahmen einer automatisierten Fahrzeugfahndung wird in verschiedenen Kantonen, wie beispielsweise dem Kanton Thurgau, schon länger praktiziert. 

Das Scannen von Autonummern soll für Ermittlungen, Fahndungen und Sofortmassnahmen wie beispielsweise bei Suiziddrohungen eingesetzt werden dürfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass bei den Aufnahmen die Personen nicht erkennbar sind und die Aufnahmen unmittelbar nachdem es keinen Treffer mit den Fahndungsdaten gegeben hat, gelöscht werden.

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3. Sollen Veranstalter von unbewilligten Demonstrationen die anfallenden Kosten der Polizeiarbeit tragen?

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In der Vergangenheit fanden im Kanton St.Gallen unbewilligte Demonstrationen statt. Diese unbewilligten Demonstrationen verursachten Polizeieinsätze, welche wiederum Kosten verursachen. 

Diese Kosten werden grundsätzlich von der Kantonskasse bezahlt und somit auch indirekt über die Steuern getragen. Daher fordern verschiedene Akteure, dass sich in Zukunft die Veranstalter dieser unbewilligten Demonstrationen an den Kosten beteiligen, unabhängig davon, ob Gewalt an Sachen oder Personen ausgeübt wurde.

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4. Soll die Polizei orts- und personenbezogene Daten zur Früherkennung von Straftaten verwenden dürfen (z.B. mittels computergestützten Prognosen)?

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Schweizer Polizeikorps setzen vermehrt auf die Früherkennung von Gewaltverbrechen mittels polizeilicher Datenbanken und computergestützten Programmen. Unter dem Begriff des “Predictiv Policing” wird die Wahrscheinlichkeit einer Straftat mittels verschiedener Computerprogramme ermittelt. Dabei wird meistens auf eine Datenbank von registrierten “Gefährdern” zugegriffen. Gefährder sind Personen, die im strafrechtlichen Sinn unschuldig sind und auch nicht verdächtigt werden, etwas getan zu haben. Vielmehr gehen von ihnen mutmassliche, oft diffuse Warnsignale aus, die auf eine zukünftige Tat hindeuten könnten. Drohungen gegen Behörden zum Beispiel – oder lautstarke Streite in den eigenen vier Wänden, die von den Nachbarn bemerkt und an die Polizei gemeldet werden.

 

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