Regierungsratswahlen 2. Wahlgang St.Gallen
4. Gesellschaft, Kultur & Ethik (0/5)

1. Würden Sie es befürworten, wenn in der Schweiz die direkte aktive Sterbehilfe durch eine/-n Arzt/Ärztin straffrei möglich wäre?

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Bei der Sterbehilfe wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden. Je nachdem, welcher Beitrag durch den oder die Helfer/-in geleistet wird, handelt es sich dabei um direkte aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung.

 

Die direkte aktive Sterbehilfe durch Ärzt/-innen bezeichnet die gezielte Tötung einer Person auf deren eigenen Wunsch hin (Tötung auf Verlangen). Die Voraussetzung dafür ist ein dauerhaftes und grosses Leiden des/der Patient/-in. Dabei wird ihm/ihr auf Bitte hin ein zum Tode führendes Medikament direkt von einem Arzt / einer Ärztin verabreicht. Heute ist dies gemäss Art. 114 StGB in der Schweiz in jedem Fall strafbar. Die direkte aktive Sterbehilfe ist bisher in den Niederlanden, Belgien, Kanada, Neuseeland, Kolumbien, Spanien und Luxemburg erlaubt.

 

Bei der passiven Sterbehilfe werden lebenserhaltende Massnahmen nicht fortgeführt, bzw. wird darauf verzichtet ("Sterbenlassen"). Dies ist in der Schweiz nicht verboten, sofern feststeht, dass die betroffene Person das Bewusstsein nicht mehr erlangen wird oder die Entscheidung von der urteilsfähigen, betroffenen Person gefällt wurde (auch in Form einer Patientenverfügung).

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2. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

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Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz und sind somit verboten. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt unter 1% fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

 

Seit dem 1. Oktober 2013 wird Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person volljährig ist und höchstens 10 g Cannabis bei sich trägt. Andernfalls wird sie angezeigt, ein Gericht kann eine einfache Verwarnung aussprechen oder ihr eine Geldstrafe und zusätzlich die Gerichtskosten auferlegen. Es erfolgt kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Bei Fällen von Handel fällt die Bestrafung härter aus und wenn der Umsatz CHF 100’000 oder der erzielte Gewinn CHF 10’000 übersteigt, werden sie mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.

 

Seit einigen Jahren werden Stimmen lauter, die eine Neuregulierung von Cannabis fordern, welche das generelle Verbot von Cannabis ablöst. Zurzeit gibt es in der schweizerischen Politik eine Reihe von Vorstössen, die das Thema aufgreifen. So hat das Parlament im August 2022 etwa das Verbot der Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben. Ebenso hat es im März 2021 die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz beschlossen. In verschiedenen Schweizer Städten sind nun verschiedene Pilotprojekte geplant, die unterschiedliche Regulierungsformen in einem zeitlich begrenzten Rahmen ausprobieren möchten.

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3. Soll der Kanton den Ausbau barrierefreier Bushaltestellen (stärker) beschleunigen?

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Im Kanton St.Gallen ist bisher rund die Hälfte der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs noch nicht barrierefrei. Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz müsste ab Anfang 2024 der Zugang zum öffentlichen Verkehr jedoch barrierefrei sein.

 

Zwar sind die Massnahmen zum barrierefreien Einstieg fahrzeugseitig fristgerecht umgesetzt worden. Auch die meisten Bahnhöfe sind mittlerweile barrierefrei umgebaut. Dennoch ist rund die Hälfte der 2'500 Haltestellen im Kanton St.Gallen nicht barrierefrei. Rund 900 Haltestellen, über 400 davon für den Bus, wurden nicht angepasst, da sie kaum genutzt oder der finanzielle Aufwand als zu gross befunden wurde. Auch seien die baulichen Begebenheiten teils nicht gegeben. Vor allem bei den Bushaltestellen ist der Stand der Umsetzung an Gemeinde- und Kantonsstrassen noch nicht weit fortgeschritten.

 

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4. Soll der Kanton mindestens ein Prozent seines Gesamtaufwands für den Kulturbereich ausgeben?

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Im Kantonsrat wird zurzeit darüber diskutiert, ob der Kanton St. Gallen mehr Geld für Kultur ausgeben sollte.

 

Die Stimmen, welche dieses Anliegen ins Parlament getragen haben, argumentieren, dass der Kanton St. Gallen im Vergleich mit anderen Kantonen ein relativ kleines Kulturbudget in Prozent des Gesamtaufwandes hat.

 

Aufgrund dieser Tatsache fordern die Befürworter/-innen dieses Anliegens, dass neu mindestens ein Prozent der kantonalen Gesamtausgaben für die Kultur eingesetzt wird, ohne dabei Gelder aus dem Lotteriefonds einzubeziehen.

 

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5. Sollen Kulturprojekte nicht mehr aus dem kantonalen Budget, sondern ausschliesslich durch den finanziert werden?

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Der Lotteriefonds unterstützt unter anderem Projekte im Bereich Kultur.

 

Wichtig ist dabei, dass der Lotteriefonds nur projektbezogene Unterstützung leistet. Jährlich wiederkehrende Ausgaben für kulturelle Institutionen werden nicht gedeckt.

 

Es wird nun gefordert, dass kulturbezogene Projekte ausschliesslich aus dem Lotteriefonds finanziert werden und nicht wie bisher auch noch durch Gelder aus dem kantonalen Budget.

 

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