In den Westschweizer Kantonen Jura und Neuenburg ist das aktive Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen auf kantonaler Ebene zugelassen. In den Kantonen Waadt und Freiburg wurde es auf Gemeindeebene eingeführt. In der Deutschschweiz sehen nur die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden für ihre Gemeinden die Möglichkeit vor, das Ausländerstimmrecht einzuführen, wobei es in diesen Fällen den Gemeinden freigestellt ist, ob sie dies tatsächlich tun. Um das Stimmrecht zu erhalten, müssen Ausländer/-innen über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mehreren Jahren in der Schweiz wohnen.
In vielen Kantonen ist das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen bereits mehrmals in Volksabstimmungen gescheitert.
Befürworter argumentieren, dass das Stimmrecht ein Mittel sei, um die Ausländer/-innen in der Schweiz besser zu integrieren. Zudem bezahlen sie Steuern und Abgaben an den Staat wie alle Schweizer/-innen auch, was ihnen auch Mitsprache in der Politik ermöglichen sollte. Gegner argumentieren, dass das Stimmrecht Schweizer/-innen vorbehalten sein sollte, welche einen dauerhaften Bezug zum Land hätten. Wer mitbestimmen will, solle sich einbürgern lassen.