Seit 2022 können homosexuelle Paare (Schwule und Lesben) in der Schweiz standesamtlich heiraten. Zuvor war es homosexuellen Paaren lediglich erlaubt, ihre Partnerschaft beim Staat öffentlich registrieren zu lassen (eingetragene Partnerschaft).
Durch die «Ehe für alle» wurden gleichgeschlechtliche Paare auch bei der Adoption von Kindern, bei der Zulassung zu medizinischen Fortpflanzungsverfahren sowie bei der Einbürgerung den heterosexuellen Ehepaaren (Ehen zwischen Mann und Frau) gleichgestellt.