In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher streng bis sehr locker reichen. Eine vollständige Liberalisierung (Lockerung) bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.
Auch wenn die Öffnungszeiten liberalisiert werden, gilt immer noch das Arbeitsgesetz des Bundes. Das Arbeitsgesetz des Bundes verbietet heute grundsätzlich die Nacht- und Sonntagsarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (Montag bis Samstag) respektive zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 23 Uhr. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig.
Für Nacht- und Sonntagsarbeit müssen die Arbeitnehmer/-innen heute ihr Einverständnis geben.