Es kommt immer wieder vor, dass Schweizer Firmen, die entweder selbst oder über eine Tochterfirma in Entwicklungsländern tätig sind, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards nicht genügend genau kontrollieren. Dies umfasst beispielsweise Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Abbau von Rohstoffen.
Um diese Situation zu ändern, wird vorgeschlagen, dass Schweizer Firmen, die ihre Tätigkeit in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten zu wenig kontrollieren, für den Schaden aufkommen müssen, den sie im Ausland angerichtet haben. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen sollen in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen können.
Gegner dieses Vorschlags argumentieren, dass durch eine solche Regelung die Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt würden und dass die Schweizer Gerichte zu stark belastet würden.