In der Schweiz ist es eine Aufgabe des Staates, Menschen vor Armut zu schützen. Jeder Mensch soll das Nötigste zum Leben erhalten (z. B. ein Dach über dem Kopf, Nahrungsmittel, Kleidung, medizinische Versorgung usw.). Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, weshalb jemand arm ist. Neben der rein finanziellen Unterstützung werden betroffene Personen auch persönlich beraten. Damit wird versucht, eine Verbesserung der Situation zu erreichen.
In der Schweiz gilt etwa jeder zwölfte Mensch (ca. 745'000 Personen) als arm. Besonders häufig betroffen sind Alleinstehende, alleinerziehende Mütter, Kinder, ausländische Personen aus Nicht-EU-Ländern und Langzeitarbeitslose. Die Armutsgrenze liegt für Einpersonenhaushalte bei Einkommen, die geringer als 2'300 Franken sind. Für eine vierköpfige Familie liegt sie bei knapp 4'000 Franken.