Ständeratswahlen 2023
8. Energie & Verkehr (0/7)

1. Sollen stark befahrene Autobahnabschnitte ausgebaut werden?

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Pro
Contra

Verschiedene politische Vorstösse fordern einen Ausbau der Autobahn. Eine Idee ist beispielsweise, die Autobahn von Bern nach Zürich gesamthaft auf sechs Spuren zu erweitern. Der Nationalrat hat in der Sommersession 2023 den über 10 Milliarden hohen Kredit zum Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen angenommen.

Weitere Projekte sind zwei Autobahntunnels in Basel und Schaffhausen, einen Autobahnanschluss in der St. Gallen und den Ausbau der A1 zwischen Bern und Kirchberg, sowie zwischen Le Vengeron und Nyon. Dafür sind Kredite in Milliardenhöhe vorgesehen.

Durch den Ausbau der Autobahnen werden Autofahrer/-innen entlastet, da es weniger Stau gibt.

Die Autobahnen werden viel stärker genutzt, unter anderem auch aufgrund des Bevölkerungswachstums. Entsprechend muss die Kapazität ausgebaut werden.

Der Ausbau der Autobahnen ist nicht vereinbar mit den nationalen Klimazielen. 

Durch neue Bauprojekte entstehen viele Baustellen, die zu Stau und Unannehmlichkeiten für die ansässige Bevölkerung führen.

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2. Soll die Schweiz die Neuzulassung von Personenwagen mit ab 2035 verbieten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Künftig sollen in der EU nur noch Neuwagen verkauft werden, die im Betrieb keine Treibhausgase ausstossen. Das Verbot von Verbrennungsmotoren ist gleichbedeutend mit dem Aus von Benzin- und Dieselbetriebenen Fahrzeugen sowie Hybriden. Die Regelung soll ab 2035 in Kraft treten. Jedoch dürfen Benzin- und Dieselautos nach 2035 immer noch gefahren werden, solange sie vor 2035 gekauft wurden. 

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und muss sich dementsprechend nicht an das vom Europäischen Parlament beschlossene Verbot halten. Allerdings verfügt die Schweiz über keine eigene Automobilindustrie und importiert alle Fahrzeuge aus dem Ausland; einen Grossteil davon aus dem EU-Raum. Deshalb wird das EU-Verbot auch Auswirkungen auf das Angebot an fossilbetriebenen Fahrzeugen in der Schweiz haben.

Das langfristige Klimaziel der Schweiz ist es, bis 2050 keine Treibhausgasemissionen zu erzeugen. Den Befürworter/-innen zufolge würde ein Verbot von Verbrennungsmotoren massgeblich dazu beitragen, die CO2-Emmissionen rasch zu senken. Mit 30.6% aller Treibhausgasemissionen verursacht der Verkehrssektor nämlich den höchsten CO2-Ausstoss in der Schweiz (3.9 Millionen Tonnen, Stand 2021); besonders viel davon stammt vom Personenverkehr. Ein klares Ausstiegsdatum gibt zudem Planungssicherheit für die Konsument/-innen. Auf Angebotsseite gibt die Frist bis 2035 der Autoindustrie genügend Zeit, um sich anzupassen und umzurüsten.

Gegner/-innen eines solchen Verbots fordern zur Erreichung der klimapolitischen Ziele technologieneutrale Massnahmen. Das bedeutet, dass klimapolitische Massnahmen technologieübergreifend Anreize zur CO2-Reduktion setzen sollen, damit die Technologie den privaten Akteuren überlassen wird. Ein Verbot von Verbrennungsmotoren ist nicht technologieneutral, da es gewisse Technologien verbietet (z.B. Hybrid). Des Weiteren beziehen sich die Gegner/-innen auf die Knappheit von Strom und weiteren Ressourcen. Ein erhöhtes Angebot von E-Fahrzeugen würde diese Knappheit verstärken.

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3. Soll zur Erreichung der Klimaziele ausschliesslich auf Anreize und Zielvereinbarungen anstatt auf Verbote und Einschränkungen gesetzt werden?

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Erläuterungen

Der Klimawandel zeichnet sich auch in der Schweiz deutlich ab. Gegenüber der vorindustriellen Zeit beträgt die Erwärmung heute gut 2.5 °C. Dies ist deutlich über dem Zielwert von maximal 1.5 °C im Pariser Abkommen, dass die Schweiz mit 192 anderen Staaten und der EU unterzeichnet hat. Mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens hat sie  sich 2017 dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Die Umsetzung der Klimaziele erfolgt über das CO2-Gesetz, worin das Setzen der richtigen Anreize im Vordergrund steht. Die Emissionen auf Schweizer Boden haben mit den entsprechenden Instrumenten wie der CO2-Abgabe abgenommen. Das Reduktionsziel für 2020, die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 20% zu senken, hat die Schweiz jedoch knapp verfehlt. 

Im Juni 2023 hat das Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative angenommen. Im Gegensatz zur zurückgezogenen Initiative enthält es kein Verbote und baut den Anreize-Ansatz zu klimaschonendem Verhalten weiter aus: Haushalte erhalten finanzielle Entlastungen, wenn sie ihre Öl-, Gas-, oder Elektroheizung ersetzen, und Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren, werden unterstützt.

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4. Finden Sie es richtig, dass für den Ausbau von die Vorschriften des Umwelt- und Landschaftsschutzes gelockert werden?

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Erläuterungen

Im Parlament wird momentan diskutiert, wie die erneuerbaren Energien, das heisst Wind-, Solar- und Wasserstrom, ausgebaut werden können, um die Stromversorgung zu gewährleisten. 

Um deren Bau, bzw. Ausbau zu fördern, wollen National- und Ständerat die Anforderungen an Natur- und Landschaftsschutz lockern. In der Vorlage umstritten sind insbesondere der Bau von Kraftwerken in Berggebieten, wo früher Gletscher waren, sowie die Restwasservorschriften bei Wasserkraftwerken. Auch debattiert wird, ob eine Solarpflicht auf Gebäuden mit mindestens 300 Quadratmetern und auf Fahrzeug-Abstellflächen eingeführt werden soll.

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5. Sollen in der Schweiz wieder neue Atomkraftwerke gebaut werden dürfen?

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Erläuterungen
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In der Schweiz gibt es fünf Atomkraftwerke: Beznau I und II, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg. Letzteres ist seit 2019 ausser Betrieb. 

Gemäss Kernenergiegesetz (KEG) ist der Neubau von Kernkraftwerken verboten. Die bisherigen Kernkraftwerke dürfen weiter betrieben werden, solange sie sicher sind. Dies wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) kontrolliert.

Ohne Kernkraftwerke fällt Energie weg, die anderswo produziert und importiert werden muss. Insbesondere im Winter können Importe notwendig werden.

Durch die Nutzung von Kernkraft reduziert sich der Verbrauch an fossilen Brennstoffen wie Kohle und Erdöl. Dadurch entstehen auch weniger Emissionen von schädlichen Gasen wie Kohlenstoffdioxid. 

Durch den Betrieb von Kernkraftwerken entstehen radioaktive Abfälle, die in geologische Tiefenlager gebracht werden müssen. Aufgrund der Radioaktivität will keine Gemeinde dies bei sich tun.

Die Nuklearkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass Atomkraftwerke bei Naturkatastrophen oder Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften Lebewesen stark gefährden können.

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6. Soll der Staat auch in ländlichen Regionen ein umfassendes garantieren?

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Erläuterungen

Der Service public umfasst die Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und -dienstleistungen für alle Bevölkerungsschichten und Regionen. Dabei gewährleistet er insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, öffentlicher Verkehr und Post eine angemessene und erschwingliche Grundversorgung. Diese soll auch sichergestellt werden, wenn sich der Erhalt der Infrastruktur betriebswirtschaftlich nicht lohnt, was vor allem in Randregionen der Fall ist. Jedoch ist das Service-Public-Angebot in ländlichen Randregionen oftmals weniger umfassend als in urbanen Gebieten.  

Die Post, Swisscom, SBB und Skyguide sind die Haupterbringer dieser Dienstleistungen. Die bundesnahen Unternehmen können vom Bund durch die Festlegung strategischer Ziele, die Wahl des Verwaltungsrats, sowie durch die Genehmigung der Geschäftsberichte und der Jahresrechnung gesteuert werden.

Finanziert wird der Service public primär durch Gebühren und Tarife, sowie mit Steuereinnahmen.

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7. Würden Sie die Einführung steigender Strompreise bei grösserem Verbrauch befürworten ()?