Ständeratswahlen 2023
6. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Befürworten Sie Steuersenkungen auf Bundesebene in den nächsten vier Jahren?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

In der Schweiz nehmen der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern ein. Auf Bundesebene erhebt der Bund die direkte Bundessteuer (DBST). Die DBST berechnet sich bei natürlichen Personen über ihr Einkommen und bei juristischen Personen über ihren Reingewinn des betroffenen Steuerjahres.   

2022 beliefen sich die Einnahmen aus der DBST auf 26’331 Millionen Franken. Dabei haben  Einkommens- und Gewinnsteuer ungefähr dasselbe Gewicht (48 % und 52 % der DBST).

Der Ertrag aus der DBST fliesst in die allgemeine Bundeskasse und ist zusammen mit der Mehrwertsteuer die grösste Einnahmequelle des Bundes. Sie dient zusammen mit fast allen übrigen Einnahmen des Bundes zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Eidgenossenschaft.

Im internationalen Vergleich fällt die Steuerbelastung in der Schweiz eher tief aus.

  Weniger Informationen

2. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

Diesbezüglich wurde im September 2022 die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht. Da aber die Gesetzgebungsarbeiten zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bereits weit fortgeschritten sind, lehnt der Bundesrat die Initiative ab und hat einen indirekten Gegenvorschlag mit diversen Massnahmen ausgearbeitet. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung lief vom 2.12.2022 bis zum 16.03.2023. Die Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag ist im März 2024 geplant.

Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den oder die Zweit-Verdiener/-in würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen, mobilisiert werden.

Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/-innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf das "klassische" Familienmodell ausgerichtet, unter welchem ein Ehepartner arbeitet und der oder die andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.

Die Umstellung zur Individualbesteuerung verursacht einen hohen administrativen Aufwand, schafft Unklarheiten und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.

  Weniger Informationen

3. Würden Sie die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auf alle Erbschaften von über einer Million Franken befürworten?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

In der Schweiz gibt es keine nationale Erbschaftssteuer. Die Kantone regeln individuell, ob sie eine erheben möchten und wenn ja, wie hoch die Steuer sein soll. Obwalden und Schwyz sind die einzigen Kantone, die gar keine Erbschaftssteuer erheben. 

Die Erbschaftssteuer wird immer von den Erb/-innen bezahlt, jedoch sind Ehegatten und Nachkommen in der Regel davon befreit. Die Höhe der Steuer berechnet sich aus zwei Faktoren: Der Wert des geerbten Vermögens und der Verwandtschaftsgrad der Erb/-innen zur verstorbenen Person.

  Weniger Informationen

4. Sollen die Unterschiede zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen durch den stärker verringert werden?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

In der Schweiz bestehen kantonale Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Manche Kantone haben beispielsweise aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur und demographischen Lage eine wesentlich höhere Wirtschaftskraft als andere Kantone. 

Der Nationale Finanzausgleich (NFA) soll sicherstellen, dass alle Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Zudem sollen finanzielle und wirtschaftliche Unterschiede der Kantone durch den NFA ausgeglichen werden.

Ein zentrales Instrument dafür ist der Ressourcenausgleich. Dieser verteilt 2023 insgesamt 4.3 Mia. Franken an die ressourcenschwachen («armen») Kantone. Finanziert wird er vom Bund (2,6 Mia. Franken) und den ressourcenstarken («reichen») Kantonen (1,7 Mia. Franken). Damit sorgt er für eine Umverteilung von den finanzstarken zu den finanzschwachen Kantonen. 

Aktuell gehören acht Kantone (AI, BS, GE, NW, OW, SZ, ZG und ZH) zu den «Geberkantonen», während die übrigen Kantone Gelder aus dem Ressourcenausgleich erhalten. Zuletzt wurde der NFA 2020 angepasst. So wurden die Beitragszahlungen der finanzstarken Kantone reduziert. Da die finanziellen Unterschiede aber weiterhin gross bleiben und z.T. weiter zunehmen, werden auch in Zukunft Verteilkämpfe zwischen den Kantonen nicht ausbleiben.

  Weniger Informationen