PK Parteienkompass
6. Einwanderung & Integration (0/3)

1. Ist die Schweiz gegenüber Asylbewerbern/-innen zu grosszügig?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Die Schweiz hat in den letzten Jahren die Asylgesetzgebung in mehreren Schritten verschärft. Letztmals wurden entsprechende Gesetzesänderungen im Jahr 2016 vom Stimmvolk beschlossen. Ziel dieser Entwicklung ist, den Asylbewerbern keine attraktiveren Bedingungen als die europäischen Nachbarländer zu bieten und die Zahl der Asylgesuche auf diese Weise zu begrenzen. Als Mittel dazu wurden u. a. die Asylgründe enger gefasst, das Asylverfahren gestrafft, die Rekursmöglichkeiten gegen negative Entscheide sowie der Zugang zu Sozialhilfe- und medizinischen Leistungen eingeschränkt. In vielen Punkten ist man inzwischen auf dem verfassungsrechtlich niedrigstmöglichen Niveau angelangt (z. B. in Bezug auf den Not- und Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylbewerber, die sich einer Abschiebung widersetzen).

  Weniger Informationen

2. Sollen in der Schweiz geborene Ausländer/-innen automatisch den Schweizer Pass erhalten?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Besitzen die Eltern nicht die schweizerische Staatsbürgerschaft und wurden sie im Ausland geboren, dann werden die in der Schweiz geborenen Kinder als zweite Ausländergeneration bezeichnet.  In der Schweiz geborenen Kinder werden hingegen als dritte Ausländergeneration bezeichnet, wenn es die Grosseltern waren, die in die Schweiz eingewandert sind. Die Massnahme soll Personen der zweiten und dritten Ausländergeneration, welche häufig keinen Bezug mehr zu ihrem Heimatland haben, besser in der Schweiz integrieren.

  Weniger Informationen

3. Sollen Ausländer/-innen in der Schweiz wählen und abstimmen dürfen?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

In den Westschweizer Kantonen Jura und Neuenburg ist das aktive Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen auf kantonaler Ebene zugelassen. In den Kantonen Waadt und Freiburg wurde es auf Gemeindeebene eingeführt. In der Deutschschweiz sehen nur die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden für ihre Gemeinden die Möglichkeit vor, das Ausländerstimmrecht einzuführen, wobei es in diesen Fällen den Gemeinden freigestellt ist, ob sie dies tatsächlich tun. Um das Stimmrecht zu erhalten, müssen Ausländer/-innen über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mehreren Jahren in der Schweiz wohnen.

In vielen Kantonen ist das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen bereits mehrmals in Volksabstimmungen gescheitert.

Befürworter argumentieren, dass das Stimmrecht ein Mittel sei, um die Ausländer/-innen in der Schweiz besser zu integrieren. Zudem bezahlen sie Steuern und Abgaben an den Staat wie alle Schweizer/-innen auch, was ihnen auch Mitsprache in der Politik ermöglichen sollte. Gegner argumentieren, dass das Stimmrecht Schweizer/-innen vorbehalten sein sollte, welche einen dauerhaften Bezug zum Land hätten. Wer mitbestimmen will, solle sich einbürgern lassen.

  Weniger Informationen