PK Parteienkompass
8. Economia & politica exteriura (0/3)

1. Soll die Schweiz der Europäischen Union (EU) beitreten?

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Seit 1957 hat sich aus der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Mitgliedsstaaten die heutige Europäische Union (EU) mit 27 Mitgliedsstaaten entwickelt. In dieser Zeit ist die EU jedoch nicht nur gewachsen, sondern hat auch ihre Zuständigkeitsbereiche deutlich erweitert.

Heute regelt die EU für ihre Mitglieder den Binnenmarkt (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital), die Währungsunion (Euro), der aber nicht alle Staaten angehören, sowie eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (die noch in den Anfängen steckt).

Die EU ist in den meisten politischen Bereichen die wichtigste Organisation Europas, und viele Fragen von zentraler Bedeutung auch für die Schweiz werden in der EU entschieden. Die EU ist auch die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Rund 55% der Schweizer Exporte gehen in die EU-Staaten, während rund 75% der Importe aus der EU kommen.

In den Jahren 2000 und 2004 schloss die Schweiz bilaterale Abkommen mit der EU ab, wodurch Schweizer Firmen der Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglicht wurde.

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2. Sollen Schweizer/-innen in der EU und EU-Bürger/-innen in der Schweiz frei arbeiten und wohnen dürfen (freier Personenverkehr)?

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Im Juni 2002 traten die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Kraft. Diese Verträge sahen die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs vor. Dies bedeutet, dass Schweizer/-innen in den Ländern der EU wie auch EU-Bürger/-innen in der Schweiz praktisch ohne Beschränkungen arbeiten und sich niederlassen dürfen.

Im Februar 2014 hat das Schweizer Volk jedoch die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) angenommen, welche eine zahlenmässige Beschränkung (Kontingentierung) der Einwanderung sowie den Inländervorrang bei der Besetzung offener Stellen vorschreibt. Die Bestimmungen der Initiative stehen damit in offenem Widerspruch zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU.

Um das Gesamtpaket der Bilateralen Verträge nicht zu gefährden, hat das Parlament 2016 beschlossen, die Masseneinwanderungsinitiative nur teilweise umzusetzen. Dieses Vorgehen wurde 2020 in einer Volksabstimmung bestätigt (Ablehnung der Initiative zur Kündigung des Abkommens über den freien Personenverkehr).

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3. Soll die Schweiz mehr Geld für die Unterstützung armer Länder zahlen (verstärkte Entwicklungszusammenarbeit)?

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Die Unterstützung für arme Staaten wird als Entwicklungshilfe oder Entwicklungszusammenarbeit bezeichnet. Wie viel Unterstützung geleistet wird, bestimmt jedes Land für sich. Um die Summe zwischen grossen und kleinen Ländern vergleichbar zu machen, wird diese in Prozent des sogenannten Bruttonationaleinkommens (BNE) ausgedrückt. Die Schweiz gibt für die Entwicklungshilfe rund 0,5% des eigenen Bruttonationaleinkommens (BNE) aus, was etwa 3,5 Milliarden Franken entspricht. Das sind rund 4,5% der gesamten Staatsausgaben der Schweiz.

Die Entwicklungshilfe umfasst folgende Bereiche: technische Zusammenarbeit und Finanzhilfen, humanitäre Hilfe, wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, finanzielle Beteiligung an regionalen Entwicklungsbanken, Beiträge an internationale Entwicklungsorganisationen, Hilfeleistungen für die Länder Osteuropas.

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