PK Parteienkompass
4. Umwelt (0/4)

1. Sollen im Ausland tätige Schweizer Firmen verpflichtet werden, für eine bessere Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz zu sorgen?

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Es kommt immer wieder vor, dass Schweizer Firmen, die entweder selbst oder über eine Tochterfirma in Entwicklungsländern tätig sind, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards nicht genügend genau kontrollieren. Dies umfasst beispielsweise Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Abbau von Rohstoffen.

Um diese Situation zu ändern, wird vorgeschlagen, dass Schweizer Firmen, die ihre Tätigkeit in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten zu wenig kontrollieren, für den Schaden aufkommen müssen, den sie im Ausland angerichtet haben. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen sollen in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen können.

Gegner dieses Vorschlags argumentieren, dass durch eine solche Regelung die Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt würden und dass die Schweizer Gerichte zu stark belastet würden.

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2. Soll der Staat umweltschädliche Treibstoffe verteuern (z. B. Heizöl, Benzin), um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern (z. B. Sonne, Wind und Wasser)?

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Beim Verbrennen von fossilen Energieträgern (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle und Erdgas) entstehen Stoffe, welche das Klima (durch Kohlendioxid, CO2) oder die Gesundheit (z. B. durch Russ oder Stickoxide, NOx) schädigen. Mit der Verteuerung von solchen Brenn- und Treibstoffen soll erreicht werden, dass sich die Konsumenten und Konsumentinnen für umweltfreundlichere Produkte entscheiden. Im Zentrum steht dabei die Förderung erneuerbarer Energieträger wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse.

Die Verteuerung der umweltschädlichen Stoffe geschieht mittels einer zusätzlichen staatlichen Abgabe, welche pro Liter bzw. Kilogramm durch den Verbraucher bezahlt werden muss. Durch diese Massnahme soll das Kaufverhalten auf umweltfreundliche Produkte gelenkt werden, weshalb man auch von einer «Lenkungsabgabe» spricht.

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3. Sollen Tierversuche für die medizinische Forschung verboten werden?

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Jeder einzelne Tierversuch und jede Haltung von Versuchstieren muss in der Schweiz bewilligt werden. Das Verfahren hat zum Ziel, die Tiere vor Belastungen zu schützen, die nicht gerechtfertigt werden können. Gemäss Schweizer Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn dazu keine Alternativen zur Verfügung stehen. Forscher/-innen, welche einen Tierversuch beantragen, müssen zudem aufzeigen, dass der Nutzen für die Gesellschaft grösser ist als das Leiden der Tiere. Gleichzeitig heisst das aber auch, dass selbst stark belastende Versuche an Tieren nach wie vor zugelassen werden, falls sie einen grossen medizinischen Fortschritt versprechen.

In der Schweiz werden jährlich rund 600'000 Tierversuche vorgenommen. Davon sind rund 30% mittel bis schwer belastend für die Tiere (Zahlen von 2022).

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4. Soll der Staat mehr Geld für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs (Bahn, Bus, Tram) und weniger Geld für den Privatverkehr (Strassenbau) aufwenden?

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Die steigenden Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung können auf unterschiedliche Weise befriedigt werden. Die Wahl der Verkehrsmittel und die Auslastung der Fahrzeuge beeinflussen das Ausmass des privaten und öffentlichen Verkehrs auf den Strassen und Schienen. Die Schweiz besitzt insgesamt ein sehr dichtes Verkehrsnetz. So gibt es kaum eine Ortschaft, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Das gut ausgebaute Angebot des öffentlichen Verkehrs trägt dabei zur Entlastung der Strassen bei.

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