PK Parteienkompass
5. Gesellschaft (0/5)

1. Befürworten Sie, dass homosexuelle Paare (Schwule und Lesben) heiraten dürfen (vollständige Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau)?

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Seit 2022 können homosexuelle Paare (Schwule und Lesben) in der Schweiz standesamtlich heiraten. Zuvor war es homosexuellen Paaren lediglich erlaubt, ihre Partnerschaft beim Staat öffentlich registrieren zu lassen (eingetragene Partnerschaft).

Durch die «Ehe für alle» wurden gleichgeschlechtliche Paare auch bei der Adoption von Kindern, bei der Zulassung zu medizinischen Fortpflanzungsverfahren sowie bei der Einbürgerung den heterosexuellen Ehepaaren (Ehen zwischen Mann und Frau) gleichgestellt.

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2. Soll es weiterhin erlaubt sein, eine Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen?

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Bei einer ungewollten Schwangerschaft können Frauen in den ersten zwölf Wochen straflos ihr zukünftiges Kind abtreiben lassen. Sie müssen schriftlich geltend machen, dass sie sich in einer Notlage befinden. Der Abbruch muss von einem Arzt nach einem Beratungsgespräch vorgenommen werden. Die Zustimmung der Eltern ist bei einer urteilsfähigen Minderjährigen nicht erforderlich. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist aber der Besuch einer Beratungsstelle obligatorisch.

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3. Soll Cannabis legalisiert werden?

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Wer in der Schweiz unbefugt Betäubungsmittel produziert, besitzt oder verkauft, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. Der Besitz geringfügiger Mengen Cannabis (d.h. weniger als 10 Gramm) für den Eigenkonsum wird jedoch heute nicht mehr bestraft. Wer beim Konsumieren von Cannabis erwischt wird, kann hingegen nach wie vor angezeigt und bestraft werden. In der Realität verhängt die Polizei dafür meist eine Ordnungsbusse von 100 Fr. Auf eine Strafanzeige wird verzichtet, da sich die Strafverfolgungsbehörden viel stärker auf die Eindämmung des Drogenhandels (insbesondere von harten Drogen) konzentrieren.

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4. Soll in grösseren Firmen der Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen festgelegt werden (Einführung von Geschlechterquoten)?

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Obwohl die Bundesverfassung seit etwa 40 Jahren die Gleichstellung der Geschlechter vorsieht, sind die Frauen in den Führungspositionen grösserer Unternehmen untervertreten. Die Schweiz weist im internationalen Vergleich einen geringen Frauenanteil im Topmanagement aus, obwohl hier über 50% der Hochschulabgänger/-innen Frauen sind. Da die politischen Instrumente der Gleichstellung bisher nicht genügen, wird als Lösung die Einführung verpflichtender Quoten gefordert. Mit der Quote wird ein bestimmter Mindestanteil (z. B. 30%) festgelegt, der grundsätzlich für beide Geschlechter gilt. Solange eine Firma auf der Führungsebene die gesetzlich festgelegte Quote nicht erreicht, muss bei Neueinstellungen das untervertretene Geschlecht bevorzugt behandelt werden.

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5. Sollen digitale soziale Medien und Netzwerke (Facebook, Twitter etc.) dazu verpflichtet werden, Falschnachrichten («fake news») sofort zu löschen und Cybermobbing zu unterbinden?

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In Medien wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen sind Journalist/-innen und Reporter/-innen von Berufs wegen dazu verpflichtet, nach bestem Wissen korrekt und ausgewogen zu berichten. Die sozialen Medien («social media») und Netzwerke sind hingegen blosse Plattformen, auf denen Private ihre eigenen Beobachtungen und Meinungen untereinander teilen. Es besteht keine Pflicht zur Ausgewogenheit oder Wahrheit. Oft wird zudem anonym gepostet, was die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden bei Straftaten wie z. B. Beleidigungen oder Beschuldigungen behindert. Gegner einer staatlichen Verpflichtung argumentieren, dass die Plattformbetreiber nicht für die Äusserungen der einzelnen Nutzer/-innen verantwortlich gemacht werden können. Ausserdem gehe die Meinungsfreiheit vor.

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