Grossratswahlen Thurgau 2024
6. Wirtschaft & Arbeit (0/5)

1. Sollen Gemeinden beim Verkauf von Versorgungsunternehmen (z.B Elektrizitätswerk, Wasserversorgung) ein Vorkaufsrecht erhalten?

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Erläuterungen

Die Frage zielt auch einen politischen Vorstoss ab, welcher die Schaffung einer gesetzlichen Grundlagen verlangt, damit bei einem Verkauf oder einer Übertragung von Versorgungsanlagen im natürlichen Monopol künftig die durch die Anlagen versorgten Gemeinden,  die Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie die von ihnen kontrollierten Institutionen - in dieser Reihenfolge - ein Vorkaufsrecht erhalten.

 

Dieses Vorverkaufsrecht soll bei einem Verkauf oder einer Übertragung von Versorgungsanlagen im natürlichen Monopol Anwendung finden. Dabei geht es primär um Versorgungsnetze für Wasser, Elektrizität und Gas.

 

Der Begriff des natürlichen Monopols ist in der Volkswirtschaft nicht einheitlich definiert. Es werden jedoch vor allem öffentliche Versorgungsinfrastrukturen als natürliche Monopole bezeichnet, bei denen hohe Fixkosten für den Aufbau eines Grundkonstrukts vergleichsweise geringen Betriebskosten gegenüberstehen. Als Beispiele können Verkehrswege sowie Energie- und Wasserversorgungsnetze genannt werden.

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2. Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern?

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Erläuterungen

Die Lohngleichheit der Geschlechter ist in der Bundesverfassung in Art. 8 Abs. 3 verankert und wird im Gleichstellungsgesetz weiter ausgeführt. Das Gesetz besagt, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit der gleiche Lohn bezahlt werden muss.

 

Durchschnittlich erhalten Frauen in der Schweiz 18% weniger Lohn als Männer. Ein Teil davon kann mit objektiven Kriterien wie berufliche Stellung, Ausbildungsjahre und Dienstjahre begründet werden. Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2016 des Bundesamts für Statistik bleiben sieben bis acht Prozent der Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern aber unerklärbar, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation. Diese ist im privatwirtschaftlichen Sektor etwas höher als im öffentlichen.

 

Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz werden heute nur Anbietende berücksichtigt, welche unter anderem die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau erfüllen. Neu müssen zudem Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren.

 

Von dieser Regelung sind knapp ein Prozent aller Unternehmen betroffen. Da es sich um Grossunternehmen handelt, sind rund 44 Prozent aller Arbeitnehmer/-innen in der Schweiz bei diesen Unternehmen beschäftigt.

 

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3. Befürworten Sie die Einführung eines (kantonalen) Mindestlohns von CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

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Erläuterungen

Im Kanton Thurgau gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn, entsprechende Vorschläge wurden bisher abgelehnt.

 

In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV), in welchen Mindestlöhne zwischen den Sozialpartnern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden) ausgehandelt wurden. Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in einer Branche arbeitet, in der ein Mindestlohn durch einen GAV festgelegt wurde, darf kein niedrigerer Lohn als der in diesen Verträgen vorgesehene vereinbart werden.

Zudem können Kantone einen Mindestlohn einführen. In der Schweiz taten dies bisher die Kantone Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel. Mit Ausnahme des Kantons Genf liegen die festgelegten Mindestlöhne unter 4000 Franken pro Monat. In Neuenburg und Jura wurden die Beträge auf der Grundlage dessen festgelegt, was ein erwachsener Mensch braucht, um über der Armutsgrenze leben zu können.

 

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4. Soll es dem Kanton und den Gemeinden verboten sein, eigene Dienstleistungen zu erbringen, falls dadurch private Angebote konkurrenziert werden (z.B. via kantonseigene Unternehmen)?

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Erläuterungen

Der Kanton Thurgau hat verschiedene Beteiligungen an unterschiedlichen Unternehmen. Teile dieser von öffentlicher Hand betriebenen Unternehmen stehen auch in Konkurrenz mit privaten Anbietern. Die Frage zielt darauf ab, dass die privatwirtschaftliche Staatstätigkeit minimiert werden soll. Das heißt, dass überall dort, wo privatwirtschaftliche Anbieter eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse erbringen, diese Dienstleistung nicht durch staatliche Betriebe konkurrenziert werden darf.

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5. Soll die Schweiz ein umfassendes  (inkl. Landwirtschaft) mit den USA anstreben?

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Erläuterungen

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Vorschriften behindert wird. Ein Freihandelsabkommen gewährleistet diesen Freihandel, indem ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den vertragsschließenden Staaten abgeschlossen wird. Die Schweiz verfügt derzeit über kein Freihandelsabkommen mit der USA, obwohl sie seit 2021 der wichtigste Exportmarkt der Schweiz und seit längerem die zweitwichtigste Handelspartnerin (nach Deutschland) ist.

Während die USA ca. 36. Millionen Franken am Schweizer Zoll für ihre Exporte in die Schweiz zahlen mussten, zahlte die Schweiz mit 300 Millionen Franken fast das 10-fache an Zollgebühren. Dies liegt daran, dass viele Produkte aus den USA bereits heute zollfrei in die Schweiz importiert werden. Einzig im Bereich der Landwirtschaft sind die Zölle noch relativ hoch. Dies führt dazu, dass die Schweiz rund dreimal mehr landwirtschaftliche Produkte in die USA einführt als die USA in die Schweiz. Damit ein Handelsabkommen mit den USA zustande kommen kann, geht man davon aus, dass die USA Zugang zum Schweizer Agrarmarkt bekommen will und dementsprechend die Zölle in diesem Bereich gesenkt werden müssten.

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