Grossratswahlen Thurgau 2024
5. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Befürworten Sie Steuersenkungen auf kantonaler Ebene in den nächsten vier Jahren?

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Erläuterungen

In der Schweiz nehmen der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern ein. Die Bundesverfassung gibt die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund einerseits und den Kantonen andererseits vor. Während der Bund nur diejenigen Steuern erheben darf, zu denen er durch die Bundesverfassung ermächtigt ist, steht den Kantonen die Ausgestaltung der Steuerstruktur grundsätzlich frei. Folglich dürfen die Kantone sämtliche Steuern erheben, die durch die BV nicht explizit verboten oder dem Bund vorbehalten sind.

 

Auf kantonaler Ebene fallen die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer als auch die Vermögens- bzw. Kapitalsteuer an. Zudem werden verschiedene Spezialsteuern erhoben. Die Quellensteuer ebenso wie die Verrechnungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer sind nur einige Beispiele möglicher Spezialsteuern. Im kantonalen Vergleich ist die Steuerbelastung von natürlichen Personen im Thurgau etwas tiefer als der Schweizer Durchschnitt.

 

Der Ertrag aus den kantonalen Steuern fliesst in die allgemeine Kantonskasse. Der Ertrag aus Steuern dient zusammen mit fast allen übrigen Einnahmen des Kantons zur Erfüllung der vielfältigen kantonalen Aufgaben.

 

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2. Befürworten Sie einen für Familien, die Ihre Kinder nicht fremdbetreuen lassen?

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Erläuterungen

Nebst der Fremdbetreuung von Kindern durch Tagesschulen, Kitas oder Randzeitenbetreuung, betreuen viele Familien ihre Kinder auch ohne Fremdbetreuung. Die Kosten für die Fremdbetreuung jedes Kindes, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat, können bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von CHF 10'100.00 pro Kind und Jahr abgezogen werden.

 

Für die Eigenbetreuung gibt es keine solchen steuerlichen Abzüge. Daher fordern einzelne politische Kräfte einen Eigenbetreuungsabzug, welcher die Eigenbetreuung steuerlich sichtbar macht.

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3. Sollen die Sparanstrengungen im Kanton erhöht werden (z.B. Verzicht auf nicht dringende Ausgaben und Investitionen)?

4. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen.

Diesbezüglich wurde im September 2022 die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht. Da aber die Gesetzgebungsarbeiten zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bereits weit fortgeschritten sind, lehnt der Bundesrat die Initiative ab und hat einen indirekten Gegenvorschlag mit diversen Massnahmen ausgearbeitet. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung lief vom 2.12.2022 bis zum 16.03.2023. Die Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag ist im März 2024 geplant.

Die Individualbesteuerung ist eine einfache Möglichkeit, um gleich mehrere Probleme und Fehlanreize im Steuersystem zu beseitigen. So würde die sogenannte „Heiratsstrafe“ (Doppelverdiener-Ehepaare, die bei der Bundessteuer teilweise höhere Steuern bezahlen als Unverheiratete) abgeschafft und das Arbeiten für den oder die Zweit-Verdiener/-in würde sich auch für Ehepaare steuerlich in jedem Fall lohnen. Dadurch könnte ein grosses inländisches Arbeitspotenzial, vor allem bei den Frauen, mobilisiert werden.

Der Staat soll sich nicht in die Art und Weise des Zusammenlebens der Bürger/-innen einmischen. Das heutige Steuersystem ist auf das "klassische" Familienmodell ausgerichtet, unter welchem ein Ehepartner arbeitet und der oder die andere den Haushalt besorgt. Dieser Familientyp entspricht allerdings kaum noch der gesellschaftlichen Realität, auch nicht unter Eheleuten.

Die Umstellung zur Individualbesteuerung verursacht einen hohen administrativen Aufwand, schafft Unklarheiten und erfordert eine komplizierte neue Gesetzgebung, um die geltenden Grundsätze der Verfassung zu respektieren. Dies steht im Gegensatz zum allgemeinen Bedürfnis nach einem einfachen und schnellen Veranlagungsverfahren.

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