Regierungsratswahlen 2. Wahlgang St.Gallen
7. Umwelt, Verkehr & Energie (0/5)

1. Befürworten Sie eine Solarpflicht auf bestehenden Gebäuden?

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Angesichts der Klimaveränderung und der drohenden Strommangellage hat sich die Umweltkommission des Ständerats für eine Solarpflicht bei Neubauten ausgesprochen. 

Im St. Galler Energiegesetz ist festgehalten, dass Neubauten zur Eigenstromerzeugung verpflichtet sind. So dürfen bei Neubauten maximal 80 Prozent des zulässigen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden. Für einige politische Kräfte geht diese Regelung zu wenig weit. In einer Initiative fordern sie eine Solaroffensive, um künftige Strommangellagen zu vermeiden und die Energiewende zu schaffen. So soll zukünftig nebst der Solarpflicht auf Neubauten auch eine Solarpflicht auf geeigneten Bestandsbauten bestehen.

Verlangt wird gemäss Initiativtext ein kantonales Gesetz, damit «geeignete Dach- und Fassadenflächen bestehender Gebäude bei einer umfassenden Sanierung, spätestens jedoch bis 2035 mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgerüstet werden». Ausnahme- oder Sonderregelungen gälten für Kulturdenkmäler und Ortsbildschutzgebiete sowie für Dach- und Fassadenbegrünungen. Auch begrünte Gebäudeflächen sollten nicht einer Solaranlage zum Opfer fallen, wie es in den Erläuterungen zum Initiativtext heisst.

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2. Soll zur Erreichung der Klimaziele ausschliesslich auf Anreize und Zielvereinbarungen anstatt auf Verbote und Einschränkungen gesetzt werden?

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Der Klimawandel zeichnet sich auch in der Schweiz deutlich ab. Gegenüber der vorindustriellen Zeit beträgt die durchschnittliche Erwärmung heute gut 2.5 °C. Dies ist deutlich über dem Zielwert von maximal 1.5 °C. Diesen Wert hat die Schweiz mit 192 anderen Staaten (u.a. der EU) als Pariser Abkommen unterzeichnet. So hat sich die Schweiz 2017 dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.

 

Die Umsetzung der Klimaziele erfolgt über das CO2-Gesetz, worin das Setzen der richtigen Anreize im Vordergrund steht. Die Emissionen auf Schweizer Boden haben mit den entsprechenden Instrumenten wie der CO2-Abgabe zwar abgenommen. Das Reduktionsziel für 2020, die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 20% zu senken, hat die Schweiz jedoch knapp verfehlt.

 

Im Juni 2023 hat das Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative angenommen. Im Gegensatz zur zurückgezogenen Initiative enthält es kein Verbote und baut den Anreize-Ansatz zu klimaschonendem Verhalten weiter aus: Haushalte erhalten finanzielle Entlastungen, wenn sie ihre Öl-, Gas-, oder Elektroheizung ersetzen. Zudem werden Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren unterstützt.

 

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3. Finden Sie es richtig, dass für den Ausbau von die Bauvorschriften gelockert werden (Umwelt-, Landschafts, Ortsbild- und Denkmalschutzes)?

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Auf nationaler Ebene wird momentan diskutiert, wie die erneuerbaren Energien, das heisst Wind-, Solar- und Wasserstromerzeugung, ausgebaut werden können, um die Stromversorgung zu gewährleisten.

 

Um deren Bau, bzw. Ausbau zu fördern, wollen National- und Ständerat die Anforderungen an Natur- und Landschaftsschutz lockern. In der Vorlage umstritten sind insbesondere der Bau von Kraftwerken in Berggebieten, wo früher Gletscher waren, sowie die Restwasservorschriften bei Wasserkraftwerken. Auch debattiert wird, ob eine Solarpflicht auf Gebäuden mit mindestens 300 Quadratmetern und auf Fahrzeug-Abstellflächen eingeführt werden soll.

 

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4. Befürworten Sie eine zusätzliche Strassenverbindung zwischen der Autobahn und dem Güterbahnhofareal in der Stadt St.Gallen (Teilprojekt «Engpassbeseitigung inkl. Zubringer Güterbahnhof»)?

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Die 1987 in Betrieb genommene vierspurige A1 führt im Raum Stadt St.Gallen durch dichtes Siedlungsgebiet. Die Autobahn ist auf diesem neun Kilometer langen Abschnitt über vier Anschlüsse mit dem lokalen Hauptverkehrsstrassennetz verbunden. Bis zum Jahr 2030 wird die A1 auf dem Abschnitt St.Gallen-Winkeln bis St.Gallen-Neudorf gemäss Verkehrsstudien erheblich überlastet sein. 

 

Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, wurde das Gesamtprojekt “A1 Engpassbeseitigung St.Gallen» erstellt. Dieses besteht aus den drei Teilprojekten Zubringer Güterbahnhof, 3. Röhre Rosenberg sowie der Instandsetzung der Autobahn zwischen dem ehemaligen Rastplatz Moosmüli und SG-Neudorf inkl. Instandsetzung der bestehenden Röhren des Tunnels Rosenberg.

Der Zubringer Güterbahnhof schafft eine unterirdische Verbindung zwischen der Stadt, der Region und der Autobahn. Der Zubringer Güterbahnhof setzt sich aus dem Tunnel Feldli, einem unterirdischen Kreisel, dem Tunnel Liebegg und den Anschlüssen an die Stadt zusammen.

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5. Soll Gemeinden die Einführung von Tempo 30-Zonen auf Kantonsstrassen innerorts verboten werden (Verbot flächendeckender Tempo 30-Zonen)?

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In der Schweiz sind rund 14 Prozent der Bevölkerung übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. In der Stadt St.Gallen sind es beispielsweise rund 11'000 Personen.

 

Überschreitet der Lärm die Grenzwerte, müssen Strasseneigentümer Massnahmen ergreifen. Denn der Bund schreibt in der Lärmschutzverordnung vor, wie laut der Verkehr in Wohngebieten sein darf. Diese Lärmgrenzwerte werden auf mehreren Strassen in der Stadt St.Gallen überschritten. Eine Lärmschutzmassnahme ist die vermehrte Einführung von Tempo 30 Zonen. Kanton und Stadt haben sich daher dazu entschieden, vermehrt Tempo 30 Zonen auch auf Hauptverkehrsstrassen einzuführen. Jedoch besteht noch Uneinigkeit, ob es auch ein flächendeckendes Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen bedarf.

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