Grossratswahlen Graubünden 2022
4. Gesellschaft, Kultur & Ethik (0/7)

1. Der Kanton Graubünden hat im Rahmen des neuen Kulturförderungskonzepts mehr Mittel für die Kulturförderung gesprochen. Befürworten Sie das?

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Erläuterungen

Das erste Kulturförderungskonzept des Kantons Graubünden wurde in der Oktobersession 2020 beschlossen. Im Rahmen dieses Konzepts hat der Grosse Rat beschlossen, Mittel im Umfang von drei Millionen Franken für das Jahr 2021 zu sprechen.

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2. Soll der Kanton für Drogenabhängige geschützte Einrichtungen zum Konsum schaffen?

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Erläuterungen

Der erste Konsumraum der Schweiz wurde 1986 in Bern eröffnet und war eine Reaktion auf die Problematik der offenen Drogenszenen. Das Ziel dabei war den Konsum von Drogen vom öffentlichen Raum weg in eine sicherere Umgebung zu verlagern. In der gesamten Schweiz gibt es im Moment 13 Konsumräume in 10 Städten.

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3. Soll der Kanton die Berichterstattung in regionalen Medien finanziell unterstützen (z.B. über eine Förderstiftung)?

4. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Wer in der Schweiz unbefugt Betäubungsmittel produziert, besitzt oder verkauft kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. Der Eigenkonsum ist nur dann nicht strafbar, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt. Unter dieses Gesetz fällt auch Cannabis.

Für die berauschende Wirkung von Cannabis ist Tetrahydrocannabinol (THC) verantwortlich. Produkte aus Hanfpflanzen, die sehr wenig THC (weniger als 1 Prozent) enthalten, können legal verkauft und erworben werden. Ebenso ist die Verschreibung von nicht zugelassenen Arzneimitteln auf Cannabisbasis unter gewissen Umständen erlaubt.

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte, illegale Substanz in der Schweiz. Seit 2013 kann der Konsum von Cannabis durch erwachsene Personen mit einer Ordnungsbusse von 100 CHF bestraft werden. Der Besitz von bis zu 10g Cannabis für den eigenen Konsum ist dagegen nicht strafbar. In den Kantonen werden die Regeln jedoch unterschiedlich streng ausgelegt.

Aus grösseren Schweizer Städten werden Forderungen nach der Einführung sogenannter Cannabis-Clubs laut, in welchen legal Cannabis konsumiert werden dürfte. Die Realisierung solcher Clubs sowie anderer Pilotversuche bedarf jedoch einer Änderung des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes. So konnte das Bundesamt für Gesundheit 2017 ein Gesuch der Universität Bern für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchs in der Stadt Bern nicht bewilligen. Der Bundesrat vertritt jedoch die Ansicht, dass solche Studien dazu beitragen könnten, die Diskussion zu versachlichen und wissenschaftliche Grundlagen für allfällige spätere Gesetzesänderungen zu beschaffen.

Auch International wird die Frage des rechtlichen Status von Cannabis wieder vermehrt diskutiert. Uruguay, Kanada und verschiedene US-amerikanische Bundesstaaten haben in jüngster Zeit Cannabis zu Genusszwecken legalisiert. Die jeweiligen Marktmodelle unterscheiden sich stark und reichen von marktwirtschaftlichen Ansätzen mit mehr oder weniger starken Einschränkungen bis zu staatlichen Monopolen.

  • Den Konsum von Drogen zu verbieten, rechtfertigt sich, wenn auf diese Weise Minderjährige wirksam vor den Drogen geschützt werden können. Das heutige Verbot hat aber das Drogenangebot keineswegs reduziert.
  • Die Illegalität von Cannabis erschwert es, die Qualität der Substanz zu kontrollieren. Dadurch ist immer häufiger gestrecktes Cannabis im Umlauf, was für den Verbraucher erhebliche Folgen haben kann. Mit einer Legalisierung könnten staatliche Kontrollen erfolgen.
  • Wo eine Nachfrage existiert, bildet sich immer ein Markt. Verbleibt dieser aber in der Illegalität, leistet er Vorschub für illegale Geschäftspraktiken und fördert das Wachstum der organisierten Kriminalität. Durch eine Legalisierung könnte der Staat diesen Markt regulieren, was zu einer Senkung der Drogen- und Beschaffungskriminalität führen würde.
  • Die Erfahrungen anderer Länder wie z.B. Portugal und die Niederlande lehren, dass die Legalisierung von Cannabis den landesweiten Konsum nicht erhöht.
  • Für viele Menschen ist das Konsumverbot der entscheidende Grund, nicht mit dem Drogenkonsum zu beginnen. Würde dieses Verbot nun aufgehoben, würde die Hemmschwelle sinken und die Anzahl Konsumenten steigen. Gerade Cannabis kann als Einstiegsdroge dienen, welche die Gefahr für den Konsum von harten Drogen erhöht.
  • Durch eine Legalisierung von Cannabis könnte der Schwarzmarkt wohl kaum vollständig durch einen legalen Markt verdrängt werden. Die Drogendealer würden vielmehr noch aggressiver auf die Minderjährigen zugehen, da für diese der Zugang zu Cannabis ja verboten bliebe. Der Jugendschutz würde dadurch zusätzlich gefährdet.
  • Schliesslich hat das Volk im November 2008 das geltende Betäubungsmittelgesetz bestätigt und sich damit auch für Repression und Strafen ausgesprochen.
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5. Befürworten Sie die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende (Eidg. Volksabstimmung vom 15. Mai)?

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Erläuterungen

Die erweiterte Widerspruchslösung sieht vor, dass Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen, wenn diese sich zu Lebzeiten nicht gegen ein solches Vorgehen ausgesprochen hat. Eine verstorbene Person wird grundsätzlich als Spender/-in angesehen. Wenn die verstorbene Person ihren Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat, werden die Angehörigen konsultiert, womit diesen ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird.

Bisher gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst Organe oder Gewebe einer verstorbenen Person dürfen nur dann entnommen werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt. Eine verstorbene Person wird grundsätzlich nicht als Spender/-in betrachtet. Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung der verstorbenen Person vor werden die nächsten Angehörigen hinzugezogen. Falls der Wille nicht bekannt ist, müssen die Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person entscheiden.

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6. Soll bei künftigen Pandemiewellen auf staatliche Einschränkiungen im Privat- und Wirtschaftsleben weitgehend verzichtet werden (verstärktes Setzen auf Eigenverantwortung)?

7. Soll der Kanton die Finanzierung des Frauenhauses vollständig übernehmen?