Das Asylgesetz von 1981 ist bis heute rund zehn Mal geändert und ergänzt worden. Die meisten Revisionen führten zu einer Einschränkung des Asylrechts.
Seit der Teilrevision von 2012 dürfen auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden. Weiter wurde das Asylgesetz dahingehend angepasst, dass Wehrdienstverweigerung nicht mehr als alleiniger Asylgrund anerkannt wird. Zudem können renitente Asylbewerber in besonderen Zentren untergebracht werden.
Bund, Kantone und Gemeinden verständigen sich zuletzt 2013 und 2014 auf eine Neustrukturierung des Asylbereichs. 2016 wurde das revidierte Asylgesetz schliesslich vom Stimmvolk angenommen. Zentrale Aspekte sind die beschleunigten Verfahren und einen unentgeltlichen Rechtsschutz von Beginn an.