Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken Liechtensteins und ist ein wesentlicher Pfeiler der liechtensteinischen Altersvorsorge.
Die AHV
Alle Personen, die in Liechtenstein wohnen und arbeiten, müssen jeden Monat einen Beitrag in die AHV einzahlen. Wenn sie das ordentliche Rentenalter erreichen, erhalten sie eine monatliche Rente von der AHV. Die Renten sollen sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse der Menschen nach ihrer Pensionierung gedeckt werden können. Für Frauen und Männer bis inkl. Jahrgang 1957 liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren. Für jüngere Jahrgänge liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.
Die AHV ist Pflicht in Liechtenstein und wird durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Personen, die arbeiten, bezahlen mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der bereits pensionierten Menschen.
Künftige Bevölkerungsentwicklung
In den nächsten Jahren wird es mehr pensionierte Menschen geben als Personen, die arbeiten. Zudem werden die Menschen durchschnittlich immer älter. Diese Bevölkerungsentwicklung zeigt sich in beinahe allen Ländern in Europa. Deshalb wird in vielen Ländern darüber diskutiert, ab wann die Menschen künftig in Rente gehen sollen.
Automatische Anpassung des Renteneintrittsalters
Ein Vorschlag ist, das ordentliche Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln. Das Rentenalter ist bei solchen Modellen von der durchschnittlichen Lebenserwartung im Land abhängig. Das bedeutet: Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, steigt automatisch auch das Renteneintrittsalter. Einige europäische Länder, darunter die Niederlande, Schweden und Finnland, haben dieses Modell bereits eingeführt.