Landtagswahlen Liechtenstein
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheitswesen (0/5)

1. Sind Sie dafür, das ordentliche Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung anzupassen?

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Erläuterungen

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken Liechtensteins und ist ein wesentlicher Pfeiler der liechtensteinischen Altersvorsorge.

Die AHV
Alle Personen, die in Liechtenstein wohnen und arbeiten, müssen jeden Monat einen Beitrag in die AHV einzahlen. Wenn sie das ordentliche Rentenalter erreichen, erhalten sie eine monatliche Rente von der AHV. Die Renten sollen sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse der Menschen nach ihrer Pensionierung gedeckt werden können. Für Frauen und Männer bis inkl. Jahrgang 1957 liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren. Für jüngere Jahrgänge liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.

Die AHV ist Pflicht in Liechtenstein und wird durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Personen, die arbeiten, bezahlen mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der bereits pensionierten Menschen.

Künftige Bevölkerungsentwicklung
In den nächsten Jahren wird es mehr pensionierte Menschen geben als Personen, die arbeiten. Zudem werden die Menschen durchschnittlich immer älter. Diese Bevölkerungsentwicklung zeigt sich in beinahe allen Ländern in Europa. Deshalb wird in vielen Ländern darüber diskutiert, ab wann die Menschen künftig in Rente gehen sollen.

Automatische Anpassung des Renteneintrittsalters
Ein Vorschlag ist, das ordentliche Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln. Das Rentenalter ist bei solchen Modellen von der durchschnittlichen Lebenserwartung im Land abhängig. Das bedeutet: Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, steigt automatisch auch das Renteneintrittsalter. Einige europäische Länder, darunter die Niederlande, Schweden und Finnland, haben dieses Modell bereits eingeführt.

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2. Soll der Staat den gemeinnützigen Wohnbau mehr fördern als bisher?

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Erläuterungen

Die Preise für Boden, Wohnungen und Mieten in Liechtenstein steigen. Ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, wird besonders für junge Menschen schwieriger. Auch die steigenden Mieten belasten die Budgets der Menschen.

Es liegen verschiedene Vorschläge vor, um dieser Entwicklung gezielt gegenzusteuern. Ein Vorschlag ist zum Beispiel der staatliche, gemeinnützige Wohnungsbau. Bei diesem wird ohne Gewinnabsicht gebaut. Junge Menschen oder andere benachteiligte Gruppen sollen so bessere Chancen auf dem Wohnungsmarkt erhalten. Wohnungen sollen auch für sie erschwinglich sein.

Staatlicher, gemeinnütziger Wohnungsbau
Konkret bedeutet das zum Beispiel: Die Gemeinden stellen kostengünstig ausgestattete Wohnungen zur Verfügung und vermieten sie zu fairen Preisen. Eine weitere Möglichkeit wäre: Die Gemeinden kaufen ältere Wohngebäude, sanieren sie und setzen Preise so fest, dass sie erschwinglich sind.

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3. Würden Sie es begrüssen, wenn die Kosten für die ausserhäusliche Kinderbetreuung – ähnlich wie Fahrt- oder Essenskosten – von den Steuern abgezogen werden könnten?

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Erläuterungen

Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist ein breit anerkanntes gesellschaftspolitisches Anliegen in Liechtenstein. Ziel ist es, dass die zeit- und kostenintensive Kinderbetreuung mit der Berufstätigkeit der Eltern vereinbar ist.

Steuererleichterungen
Einige Massnahmen wurden dazu bereits umgesetzt: Zum Beispiel gibt es Steuererleichterungen für Familien. Steuerpflichtige Personen mit Kindern können CHF 9‘000 für jedes minderjährige Kind von der Steuer abziehen. Das Gleiche gilt auch für volljährige Kinder, die noch in Ausbildung sind.

Weitere staatliche Unterstützung
Es gibt auch steuerfreie öffentliche Leistungen: etwa Geburtszulagen, Kinderzulagen, Zulagen für Alleinerziehende und Stipendien. Man kann auch Schulgelder, Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft von der Steuer abziehen (bis zu max. CHF 12000 pro Kind). Diese Erleichterungen gelten für alle Berechtigten, egal ob die Betreuung der Kinder zu Hause oder ausserhalb stattfindet.

Die ausserhäusliche Betreuung der Kinder, zum Beispiel in Kindertagesstätten, kostet Geld. Diese Kosten kann man aktuell nicht von der Steuer abziehen. Je nach Einkommen kann man aber eine finanzielle Unterstützung des Staates beantragen.

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4. Sind Sie für eine erwerbsabhängige Krankenkassenprämie?

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Erläuterungen

Die Krankenkassenprämie ist der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung, die Personen ab 16 Jahren bezahlen müssen. Die Höhe der Prämie hängt von der Versicherung, der Kostenbeteiligung und dem Alter ab. Jugendliche von 17 bis 20 Jahren bezahlen eine reduzierte Prämie.

Versicherte Personen mit niedrigem Einkommen können zudem staatliche Unterstützung beantragen (Prämienverbilligung). Der Anspruch hängt von ihrem steuerpflichtigen Gesamterwerb ab. Berücksichtigt wird dabei auch der steuerpflichtige Erwerb der Ehefrau bzw. des Ehemannes oder einer Lebenspartnerschaft.

Entwicklung der Gesundheitskosten
Die Krankenkassenprämien blieben in Liechtenstein lange stabil, stiegen aber kürzlich an. 2024 erhöhten sie sich um 6,7 Prozent im Vergleich zu 2023. Für 2025 steigen die mittleren Prämien mit allen Varianten der Kostenbeteiligung für alle Erwachsene, die das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, um weitere 4,4 Prozent an.

Erwerbsabhängige Krankenkassenprämie

In der Liechtensteiner Politik wird schon länger darüber diskutiert, wie die Gesundheitskosten entweder gesenkt oder unterschiedlich verteilt werden könnten (oder beides zugleich). Einige Vorschläge wurden bereits umgesetzt, andere nicht. Ein Vorschlag zur Umverteilung der Gesundheitskosten ist etwa, die einheitliche Krankenkassenprämie pro Person (Kopfprämie) abzuschaffen und durch eine erwerbsabhängige Prämie zu ersetzen. Die Höhe der Prämie wäre dann vom persönlichen Einkommen und Vermögen (steuerbarer Gesamterwerb gemäss Ziffer 21 in der Steuererklärung) abhängig. Das heisst: Personen mit niedrigem Einkommen würden eine geringere Prämie bezahlen als solche mit höherem Einkommen. Die Freie Liste regte dies mit einer sogenannten einfachen Initiative (ohne ausgearbeiteten Entwurf) an. Die Initiative wurde im November 2024 im Landtag abgelehnt. 

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5. Soll der Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung erhöht werden (aktuell beträgt er CHF 38 Mio.)?

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Erläuterungen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) stellt den Zugang zur medizinischen Versorgung sicher, und zwar für alle Personen, die in Liechtenstein wohnen und arbeiten. Die Versicherung deckt Krankheitsfälle und Mutterschaften ab. Unfälle fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen die Prämien für die OKP je zur Hälfte. Versicherte ab 20 Jahren bis zum ordentlichen Rentenalter bezahlen zusätzlich eine minimale Kostenbeteiligung (Franchise) von CHF 500 pro Jahr und einen Selbstbehalt von 20 Prozent für weitere Kosten, gedeckelt bei CHF 900 (bei der tiefsten Franchisen-Stufe von CHF 500).

Personen im ordentlichen Rentenalter bezahlen keine Kostenbeteiligung und haben nur einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Versicherte unter 20 Jahren bezahlen keine Kostenbeteiligung.

Höhe des Staatsbeitrags
Der Staat hilft, steigende Krankenkassenprämien zu senken, indem er einen Beitrag zur Verbilligung der OKP-Prämie leistet. Er übernimmt bei Kindern 90 Prozent der Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Für andere Versicherte leistet der Staat einen Beitrag (Staatsbeitrag bzw. OKP-Beitrag), der jährlich durch den Landtag neu festgelegt wird. Die Höhe dieses Beitrags ist regelmässig Anlass für politische Auseinandersetzungen. Im Juni 2024 wurde der Staatsbeitrag um CHF 3 Mio. auf CHF 38 Mio. erhöht.

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