Stadtparlamentswahlen Illnau-Effretikon 2022
6. Wirtschaft & Arbeit (0/3)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Neuenburg, Jura und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Jura und Tessin definieren ihre Mindestlöhne anhand der nationalen Medianlöhne der Branchen und nicht mittels einer fixen Lohnsumme. Es handelt sich also nicht um einen einheitlichen Mindestlohn, sondern lediglich um branchenspezifische Untergrenzen. Betroffen sind diejenigen Unternehmen, welche nicht einem Gesamtarbeitervertrag unterstellt sind. Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn 20 Franken pro Stunde.

  • Heute können viele ArbeitnehmerInnen nicht von ihrem Lohn leben. Darum ist ein Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat nötig.
  • Mit einem schweizweiten Mindestlohn erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen fairen Lohn. ArbeitgeberInnen können Arbeitskräfte nicht mehr zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne).
  • Ein Mindestlohn treibt die Gleichberechtigung der Frau vorantreiben, da Frauen immer noch vielerorts für die gleiche Arbeit schlechter entlöhnt werden. Mit einem Mindestlohn liesse sich diese Ungleichheit zumindest in den untersten Lohngruppen beseitigen.
  • In Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Viele Stellen gehen so durch Verlagerung ins Ausland oder durch Automatisierung verloren.
  • Ein schweizweit gültiger Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen den Regionen.
  • Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).
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2. Soll die Stadt Illnau-Effretikon bei der Besetzung von Kaderstellen in der Verwaltung Frauen stärker berücksichtigen?

3. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten (Festlegung nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Arbeitsgesetzes)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
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