Wahlen Grosser Stadtrat Stadt Luzern 2024
2. Schule & Bildung (0/5)

1. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen grundsätzlich in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen notwendig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet.

 

Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich Kinder mit Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen unterrichtet werden.

  Weniger Informationen

2. Soll die Benotung an Primarschulen abgeschafft werden?

3. Soll die Tagesschule in der Stadt Luzern ab dem Kindergarten zur Norm werden (Abmeldung optional möglich)?

4. Finden Sie es richtig, wenn Schulen Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen (z.B. Turn-/Schwimmunterricht, Schullager oder Sexualkundeunterricht)?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Der Schulbesuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist grundsätzlich obligatorisch. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe für mögliche Absenzen. Diese Absenzen sind zum Teil unvorhersehbar (z.B. bei Krankheit) oder voraussehbar (z.B. bei Gesuchen um Dispensationen an einzelnen religiösen Feiertagen).

In welchem Ausmass Dispensationen zu erteilen sind, bestimmen in erster Linie die kantonalen Behörden. Gesuche um vereinzelte Freistellungen vom Unterricht für religiöse Feiern beispielsweise werden in der Regel gutgeheissen, da dadurch der geordnete und effiziente Unterricht nicht gefährdet wird.

Anders verhält es sich bei Dispensationsgesuchen von gesamten Unterrichtseinheiten (wie z.B. Klassenfahrten, der Sexualaufklärung oder dem Schwimmunterricht) aus religiösen Motiven. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Religion und Staat beziehungsweise zwischen der Religionsfreiheit jedes Einzelnen und der laizistischen Schule.

  Weniger Informationen

5. Soll das Schulschwimmen in Primarschulen ausgebaut werden (aktutell 24 Lektionen in der 3. und 4. Klasse)?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen

Im Schulschwimmen lernen Kinder, sich im Wasser richtig zu verhalten. Der Schwimmunterricht ist Teil des Schulstoffes. Sicheres Schwimmen ist Voraussetzung, um Unfälle im Badebereich (z.B. am See oder in Schwimmbädern) zu vermeiden. Die stadt-luzernischen Schulen haben somit zusammen mit den erziehungsberechtigten Personen eine gewisse Verantwortung,dass Kinder und Jugendliche lernen, sich sicher im Wasser zu bewegen.

Schülerinnen und Schüler besuchen in der 3. und 4. Primarschulklasse den Schwimmunterricht während gesamthaft 20 bis 24 Lektionen. Damit hält sich die Stadt Luzern an die Minimalvorgaben des Kantons Luzern. Das Ziel des Schwimmunterrichts ist es, den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) erfolgreich zu absolvieren.

  Weniger Informationen