Stadtratswahlen Luzern 2024
7. Raumplanung (0/3)

1. Sollen Wohnräume in Zukunft nur noch mit einer Bewilligung des Stadtrates abgebrochen, umgebaut oder ihrem Zweck entzogen werden dürfen?

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Erläuterungen

In der Stadt Luzern liegt die Leerwohnungsziffer aktuell bei rund einem Prozent. Dies kann zu einem geringeren Angebot an bezahlbarem Wohnraum führen. Um diesen zu erhalten, fordern gewisse Stimmen das kantonale «Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum» wieder zu aktivieren. 

Das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum sieht vor, «dass jegliche Räume, die Wohnzwecken dienen, nur mit einer Bewilligung des Stadtrates abgebrochen, umgebaut oder ihrem Zweck entzogen werden dürfen». Zuletzt war das Gesetz in der Stadt Luzern von 1990 bis 1998 in Kraft.

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2. In der Stadt Luzern sollen künftig Wohnungen nur noch an höchstens 90 Tagen im Jahr als Ferien- oder Business-Wohnungen vermietet werden dürfen. Befürworten Sie dies?

3. Sollen Baugesuche von einer externen Organisation ausserhalb der Stadtverwaltung bearbeitet werden?

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Erläuterungen

Höchstens 40 Tage: So lange sollte ein Baubewilligungsverfahren im Kanton Luzern idealerweise dauern. Der Kanton schreibt vor, dass 80 Prozent der Baugesuche innert dieser Frist erledigt werden müssen. Die Stadt Luzern ist derzeit weit entfernt von diesem Ziel. 2022 konnten 19 Prozent der Baugesuche fristgerecht erledigt werden.

Die Gründe dafür sind vielseitig. Zum einen haben Klima-, Energie- und Umweltfragen haben zu einer intensiveren und aufwendigen Prüfung der Baugsuche geführt. Zudem befindet sich ein Teil der Bauprojekte in Schutzzonen, welches ebenfalls eine vertiefte Betrachtung fordert. Weiter sorgen Einsprachen bei vielen Baugesuchen für eine Verzögerung.

Um den Prozess der Beschleunigung von Baugesuchen zu unterstützen, wird beispielsweise gefordert, dass eine externe Organisation ausserhalb der Stadtverwaltung Baugesuche bearbeiten soll.

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