Wahlen ins Oberamt Freiburg 2021
6. Wirtschaft & Arbeit (0/5)

1. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
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2. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von CHF 4'000 pro Monat für eine Vollzeitstelle (wie in den Kantonen Genf und Neuenburg)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Genf, Neuenburg, Jura und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Jura und Tessin definieren ihre Mindestlöhne anhand der nationalen Medianlöhne der Branchen und nicht mittels einer fixen Lohnsumme. Es handelt sich also nicht um einen einheitlichen Mindestlohn, sondern lediglich um branchenspezifische Untergrenzen. Betroffen sind diejenigen Unternehmen, welche nicht einem Gesamtarbeitervertrag unterstellt sind. Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn 20 Franken pro Stunde und im Kanton Genf beträgt der Mindesthlohn 23 Franken pro Stunde. 

  • Heute können viele ArbeitnehmerInnen nicht von ihrem Lohn leben. Darum ist ein Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat nötig.
  • Mit einem schweizweiten Mindestlohn erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen fairen Lohn. ArbeitgeberInnen können Arbeitskräfte nicht mehr zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne).
  • Ein Mindestlohn treibt die Gleichberechtigung der Frau vorantreiben, da Frauen immer noch vielerorts für die gleiche Arbeit schlechter entlöhnt werden. Mit einem Mindestlohn liesse sich diese Ungleichheit zumindest in den untersten Lohngruppen beseitigen.
  • In Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Viele Stellen gehen so durch Verlagerung ins Ausland oder durch Automatisierung verloren.
  • Ein schweizweit gültiger Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen den Regionen.
  • Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).
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3. Befürworten Sie eine strengere Kontrolle der Lohngleichheit von Frauen und Männern im Kanton Freiburg?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz ist Lohngleichheit ein Verfassungsrecht und im Gleichstellungsgesetz geregelt. Demnach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Gemäss der Lohnstrukturerhebung 2016 des Bundesamts für Statistik gibt es eine unerklärbare Lohndifferenz von sieben bis acht Prozent zwischen den Geschlechtern, trotz gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation.

Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz werden heute nur Anbietende berücksichtigt, welche unter anderem die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau erfüllen. Unternehmen, welche sich um einen Auftrag bewerben mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen vorgängig nachweisen, dass die Lohngleichheit eingehalten wird. Zudem können auch Kontrollen durchgeführt werden.

Neu müssen zudem Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden künftig alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren. Hält ein Unternehmen die Lohngleichheit ein, wird es von weiteren Analysen befreit. Fehlbare Unternehmen werden jedoch nicht bestraft. Es besteht auch keine direkte Verpflichtung, Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit zu ergreifen.

Von dieser Regelung sind knapp ein Prozent aller Unternehmen betroffen. Da es sich um Grossunternehmen handelt, sind rund 47 Prozent aller Beschäftigten in der Schweiz bei diesen Unternehmen beschäftigt.

  • Die Lohnabrechnung der Frauen ist im Durchschnitt jeden Monat um 1455 Franken tiefer als jene der Männer (2016). 44% des Lohnunterschieds von 18.3% können nicht erklärt werden und enthalten eine potentielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • Die Lohndiskriminierung ist ein strukturelles Problem. Wie auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt (Bsp.: Mindestlöhne, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten) braucht es hierbei Kontrollmechanismen in Form staatlicher Interventionen.
  • Frauen können sich zwar vor dem Arbeitsgericht wehren, jedoch riskieren sie dadurch eine Entlassung. Denn vor Rache-Kündigungen sind sie nur während sechs Monaten geschützt.
  • Es kann nicht abschliessend erklärt werden, ob und in welchem Ausmass Frauen bei den Löhnen diskriminiert werden.
  • Es soll keine staatliche Einmischung in die Lohnpolitik geben. Die Kontrolle über die Löhne gehört allein dem Arbeitgeber.
  • Frauen könnten sich bereits jetzt vor Arbeitsgericht wehren, wenn sie betreffend Lohn diskriminiert werden. 
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4. Soll der Kanton die Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie mit einem strengen Sparprogramm möglichst rasch wieder ausgleichen?

5. Soll der Kanton Freiburg das Service-Public-Angebot (z.B. öffentlicher Verkehr, Verwaltungsdienstleistungen) in ländlichen Gebieten stärker unterstützen?