Gemeinderatswahlen Freiburg 2021
2. Bildung & Kultur (0/5)

1. Finden Sie es richtig, wenn Schulen Dispense aus religiösen Gründen für einzelne Fächer oder Veranstaltungen bewilligen (z.B. Sport- oder Sexualkundeunterricht)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Der Schulbesuch der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist grundsätzlich obligatorisch. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe für mögliche Absenzen. Diese Absenzen sind zum Teil unvorhersehbar (z.B. bei Krankheit) oder voraussehbar (z.B. bei Gesuchen um Dispensationen an einzelnen religiösen Feiertagen).

In welchem Ausmass Dispensationen zu erteilen sind, bestimmen in erster Linie die kantonalen Behörden. Gesuche um vereinzelte Freistellungen vom Unterricht für religiöse Feiern beispielsweise werden in der Regel gutgeheissen, da dadurch der geordnete und effiziente Unterricht nicht gefährdet wird.

Anders verhält es sich bei Dispensationsgesuchen von gesamten Unterrichtseinheiten (wie z.B. Klassenfahrten, der Sexualaufklärung oder dem Schwimmunterricht) aus religiösen Motiven. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Religion und Staat beziehungsweise zwischen der Religionsfreiheit jedes Einzelnen und der laizistischen Schule.

  • Wenn einzelne Fächer nicht mit den religiösen Überzeugungen gläubiger Familien vereinbar sind, dürfen deren Kinder auf keinen Fall zum Unterricht gezwungen werden. Die Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht ist unbedingt zu respektieren.
  • Solch gravierende Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit kammen einem Assimilierungszwang gleich. Dies kann Minderheiten an den Rand der Gesellschaft und in Subkulturen drängen und ist der Integration auf keinen Fall förderlich.
  • Integration beinhaltet die vollständige Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung. Somit hat jedes Schulkind, egal welcher Religion, den Schulunterricht im Rahmen der obligatorischen Schulfächer vollständig zu absolvieren. An öffentlichen Schulen gelten für alle die gleichen Rechte und Pflichten.
  • ​​​​​Die obligatorische Schule ist ein wichtiger Ort der Integration und der Sozialisierung. Integrationsbemühungen müssen vor die Glaubens- und Gewissensfreiheit gestellt werden. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund solcher Dispense gar zu einer Marginalisierung des Kindes innerhalb der Klasse.
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2. Soll die Stadt Freiburg das Innovationsquartier «blueFACTORY» weiterhin finanziell unterstützen?

3. Soll sich die Stadt Freiburg stärker für gleiche Bildungschancen engagieren (z.B. durch subventionierte Förderkurse für Schüler aus einkommensschwachen Familien)?

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Erläuterungen

Bildung zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Erwachsene, Familien und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Jedoch bestehen bereits bei der Einschulung teilweise starke Unterschiede bei den schulischen Kompetenzen zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft. Diese beeinflussen oft den weiteren Bildungsverlauf stark.

Bislang bestehen kantonal unterschiedliche Systeme mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen. Diese Zahlungen sind jedoch nicht direkt zweckgebunden für Bildungsangebote.

Im Rahmen der Chancengleichheit in der Bildung werden unterschiedliche Ansätze diskutiert. Bildungsgutscheine werden gezielt für einen bestimmten Zweck abgegeben und sind in der Schweiz bisher hauptsächlich bekannt zur Unterstützung der Weiterbildung.

Analog dazu könnten Familien mit geringem Einkommen Nachhilfegutscheine erhalten, die sie anschliessend bei einem Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen. Weitere Massnahmen betreffen die Frühförderung von Kindern, sowie Unterstützung der Eltern. Zudem kann eine erhöhte Durchlässigkeit des Bildungssystems (einfacherer Wechsel zwischen Schul- resp. Bildungsniveaus) die Bildungschancen begünstigen.

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4. Soll die Stadt Freiburg die Kulturschaffenden in der vom Corona-Virus ausgelösten Krise finanziell stärker unterstützen?

5. Soll die Stadt Freiburg mehr Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit in den Schulen ergreifen?