Gemeinderatswahlen Bern 2020
1. Sozialstaat & Familie (0/5)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre) für Frauen und Männer?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden. Nach geltendem Recht liegt das Rentenalter der Männer bei 65 Jahren, dass der Frauen bei 64 Jahren.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren.

Die Anzahl der Renter/innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends. Bereits heute reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. Zwischen 2021 und 2030 wird das kumulierte Umlagedefizit bereits rund 43 Milliarden Franken erreichen.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentengeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen, damit die AHV finanziell entlastet werden kann.

  • Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen.
  • Seit 2019 weist die AHV dauerhaft negative Umlageergebnisse aus. Eine Anpassung des Rentenalters ist sinnvoller, als die Leistungen zu reduzieren oder die Beiträge zu erhöhen. Mit einer schrittweisen, gleitenden Erhöhung des Rentenalters könnten die Auswirkungen für die Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, stark reduziert werden.
  • Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Einerseits werden bereits heute immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – von den 64-jährigen Männern arbeitet heute nur noch gut die Hälfte. Andererseits stehen die bei einer Erhöhung des Rentenalters benötigten zusätzlichen Arbeitsplätze gar nicht zur Verfügung.
  • Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 
  • Die Angleichung der Renten für Frauen und Männer bedingt auch die gleichen Rechte der beiden Geschlechter. Diese sind im Erwerbsleben jedoch nicht immer gegeben. So kann eine Angleichung erst in Betracht gezogen werden, wenn strukturelle Ursachen für die ungenügende Existenzsicherung von vielen Frauen (fehlende Lohngleichheit, Koordinationsabzug Pensionskassen) beseitigt sind.
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2. Befürworten Sie die Einführung eines Elternurlaubs ('Elternzeit'), welcher zwischen den beiden Eltern aufgeteilt werden muss?

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Erläuterungen

Mit der nationalen Abstimmung vom 27. September 2020 hat das Volk einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gutgeheissen. Verschiedene Stimmen fordern jedoch Reformen, welche darüber hinausgehen. Dabei stehen unterschiedliche Forderungen zwischen 28 und 38 Wochen für diesen Elternurlaub im Raum. Gemeinsam ist den Forderungen, dass beide Elternteile einen Teil des Elternurlaubs beziehen müssen.

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3. Soll sich die Stadt Bern stärker für gleiche Bildungschancen einsetzen (z.B. mit Nachhilfe-Gutscheinen für Schüler/-innen aus Familien mit geringem Einkommen)?

4. Der Stadtrat hat im Juni zusätzlich 2.3 Millionen Franken für familienexterne Kinderbetreuung bewilligt (Abfederung Mehrkosten für Eltern durch Änderung kantonaler Bestimmungen). Befürworten Sie dies?

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Erläuterungen

Am 11. Juni 2020 verabschiedete der Stadtrat ein neues Kita-Betreuungsreglement. Damit ergeben sich verschiedene Änderungen gegenüber dem bisherigen Betreuungsgutscheinsystem.

Bisher bezahlte die Stadt pro Betreuungstag einen Fixzuschlag von acht Franken zum vom Kanton geforderten Betrag. Neu gilt ein allgemeiner Zuschlag von elf Franken pro Tag, da die kantonale Abgeltung um drei Franken reduziert wird. Zusätzlich hat der Stadtrat eine Abfederung von Mehrkosten für Eltern von Kita-Kindern unter einem Jahr beschlossen. Diese Mehrkosten entstehen aufgrund einer kantonalen Tarifänderung (Aufhebung kantonale Tarifobergrenze für Kitas). Die Höhe der Abfederung wird abhängig vom Einkommen berechnet.

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5. Befürworten Sie eine Verschärfung des Sozialhilfegesetzes (z.B. Begrenzung der Zulagen, tieferes Existenzminimum, strengere Sanktionen)?