Stadtparlamentswahlen Wil 2020
6. Wirtschaft & Arbeit (0/6)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von CHF 4'000 für eine Vollzeitstelle?

2. Soll die Stadt Wil das lokale Gewerbe stärker unterstützen (z.B. Ausbau der Standort- und Wirtschaftsförderung)?

3. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten (Festlegung nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Arbeitsgesetzes)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
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4. Soll die Schweiz Einkäufe im Ausland erschweren (z.B. Senkung der Zollfreigrenze)?

5. Befürworten Sie die Schaffung des Wirtschaftsgebiets WILWEST?

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Erläuterungen

WILWEST liegt im Zentrum der beiden Achsen Zürich–St.Gallen und Wattwil–Bodensee, direkt an der A1. 2010 haben die beiden Kantone St. Gallen und Thurgau beschlossen, das Areal Wil West zu einem Wirtschaftsstandort mit überregionaler Ausstrahlung zu entwickeln. Im Rahmen des interkantonalen Agglomerationsprogramms Wil wird der Bund mit 37 Mil­lionen Franken und einem Mitfinanzierungsanteil von 35 Prozent massgeblich in die Region Wil investieren. 

In den nächsten 25 Jahren soll dieses Gebiet zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort ausgebaut werden und einen hohen volkswirt­schaftlichen Nutzen bringen. Die grössten mitfinanzierten Einzelprojekte sind die Verkehrserschliessung der Gebietsentwicklung Wil West, die flankierenden Massnahmen in der Stadt Wil sowie die Vorhaben beim Fuss- und Veloverkehr.

Grundlage für die Erschliessung des Wirtschaftsareals Wil West sind verschiedene Infrastruktur­vorhaben wie die Verlegung der Frauenfeld-Wil-Bahn, der neue Autobahnanschluss und die Drei­brunnenallee. Genauso wie die flankie­ren­den Massnahmen West und die Netzergänzung Nord, die zu den Teilprojekten des Gesamtvorhabens Standortentwicklung WILWEST zählen, sind diese in einer ersten Phase von 2019 bis 2026 zu planen und zu realisieren.

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6. Befürworten Sie die geplante Strassen-Netzergänzung Nord (Umfahrung Bronschhofen)?

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Erläuterungen

Die Linienführung der geplanten Netzergänzung Nord bildet die Verbindung zwischen Bronschhofen und dem neuen Autobahnanschluss Wil West. Die Netzergänzung Nord ist Teil der Standortentwicklung WILWEST.

Das Vorhaben möchte in den Gemeinden Münchwilen und Sirnach/Gloten bis zu 3000 neue Arbeitsplätze schaffen und die Verkehrssituation in der Region verbessern. 17 Varianten der Linienführungen haben Stadt und Kanton bereits geprüft.

Das Projekt sieht eine zwei Kilometer lange Umfahrungsstrasse vor. Um das Landschaftsbild zu schützen, wird die Strasse auf einer Länge von 300 Metern überdeckt. Ebenso wird der heute unterirdisch geführte Dreibrunnenbach freigelegt. Die Kosten werden auf rund 49 Millionen Franken geschätzt. Den grössten Teil der Kosten trägt der Kanton St.Gallen, wobei mit Bundesbeiträgen von 35 Prozent gerechnet wird.

Der Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. Zum einen entscheiden in Wil der Stadtrat und das Parlament sowie allenfalls die Stimmbevölkerung über allfällige Beiträge der Stadt. Zum anderen äussern sich Stadtrat und Parlament im Rahmen der Anhörung gemäss Artikel 35 des Strassengesetzes zum Bauvorhaben. Dieser Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum. Im Rahmen der Projektauflage bestehen zudem die üblichen Einsprachemöglichkeiten.

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