Stadtratswahlen Luzern 2024
4. Gesellschaft, Kultur & Ethik (0/5)

1. Befürworten Sie die Schaffung einer städtischen Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung?

2. Befürworten Sie stärkere Schutzmassnahmen für Sexarbeiterinnen (u.a. Videoüberwachung, geschützter Raum für Prostituierte) ?

3. Soll die Stadt Luzern die Kulturförderung grosser Bezüger reduzieren (z.B. Verein Südpol und Verein Netzwerk Neubad)?

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Die Stadt Luzern unterstützt mit den Einnahmen der Billettsteuer und Mitteln der laufenden Rechnung verschiedene Kulturvereine, Institutionen und Veranstalter mit einmaligen und wiederkehrenden finanziellen Beiträgen. Es bestehen mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit mehreren kulturellen städtischen Institutionen. Die finanzielle Förderung erfolgt durch den FUKA-Fonds.

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4. Soll der Konsum von Cannabis legalisiert werden?

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Cannabisprodukte, welche einen durchschnittlichen THC-Gehalt von mindestens 1% aufweisen, unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz und sind somit verboten. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt unter 1% fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

 

Seit dem 1. Oktober 2013 wird Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person volljährig ist und höchstens 10 g Cannabis bei sich trägt. Andernfalls wird sie angezeigt, ein Gericht kann eine einfache Verwarnung aussprechen oder ihr eine Geldstrafe und zusätzlich die Gerichtskosten auferlegen. Es erfolgt kein Eintrag ins Vorstrafenregister. Bei Fällen von Handel fällt die Bestrafung härter aus und wenn der Umsatz CHF 100’000 oder der erzielte Gewinn CHF 10’000 übersteigt, werden sie mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.

 

Seit einigen Jahren werden Stimmen lauter, die eine Neuregulierung von Cannabis fordern, welche das generelle Verbot von Cannabis ablöst. Zurzeit gibt es in der schweizerischen Politik eine Reihe von Vorstössen, die das Thema aufgreifen. So hat das Parlament im August 2022 etwa das Verbot der Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben. Ebenso hat es im März 2021 die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz beschlossen. In verschiedenen Schweizer Städten sind nun verschiedene Pilotprojekte geplant, die unterschiedliche Regulierungsformen in einem zeitlich begrenzten Rahmen ausprobieren möchten.

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5. Die Stadt plant einen Neubau des Theaters und hat dazu den Projektentwurf "überall" ausgewählt. Soll dieses Projekt weiterverfolgt werden?

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Die Stadt Luzern plant ein neues Theater. Der Standort bleibt dabei unverändert am Theaterplatz. Basierend auf einem Wettbewerb wurde am 15. Dezember 2022 das Siegerprojekt “überall” von Ilg Santer Architekten Zürich präsentiert.

Die Besonderheit des Siegerprojektes «überall» liegt darin, dass das alte Theatergebäude von 1839 bestehen bleibt und mit einem Anbau Richtung Jesuitenkirche erweitert wird.

Dieser Anbau gliedert sich in drei Volumen; einen liegenden, flachen Baukörper, welcher die Basis bildet und den Grossen Saal beherbergt, und zwei stehende Körper, welche der Bühne an und dem Mittleren Saal aufgesetzt werden.

Aktuell wird das Siegerprojekt überarbeitet und weiterentwickelt. Das überarbeitete Projekt wird voraussichtlich am 17. Mai der Öffentlichkeit präsentiert. Der Projektierungskredit wird dem Stadtparlament im Sommerhalbjahr 2024 vorgelegt. Sollte es zu einer Volksabstimmung über das Projekt und den Projektierungskredit kommen, würde diese gemäss Mitteilung im Winter 2024/2025 stattfinden.

Aktuellsten Schätzungen zufolge werden sich die Kosten für das Neue Luzerner Theater auf ca. 120 Millionen Franken belaufen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich diese Summe im Verlaufe der Planung noch verändern wird. Einen Grossteil der Finanzierung wird die Stadt Luzern – also die in der Stadt Luzern wohnhaften Steuerzahlenden – übernehmen.

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