Stadtratswahlen Luzern 2024
3. Migration & Integration (0/5)

1. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raumes statt. Am Abkommen beteiligen sich die EU-Staaten (das Vereinigte Königreich und Irland jedoch nur eingeschränkt) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch weiterhin Personenkontrollen durchgeführt werden. Zudem können im grenznahen Raum auch mobile Kontrollen hinter den Grenzen durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung) sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monate wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

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2. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

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In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene kein Stimm- und Wahlrecht. Hingegen gestehen einige Kantone und Gemeinden dieses Ausländer/-innen zu, vorausgesetzt die Anforderungen an eine Mindestaufenthaltsdauer von 5-10 Jahren werden erfüllt.

 

Beim Wahlrecht unterscheidet man zwischen aktiv und passiv. Während man beim aktiven Wahlrecht Personen wählen kann, ermöglicht einem das Passive, sich bei Wahlen für politische Ämter selbst zur Verfügung zu stellen.

 

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer/-innen. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimm- und Wahlrecht auf der Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht. Eine Ausnahme bildet der Kanton Genf, der das passive Wahlrecht Ausländer/-innen nicht gewährt.

 

In der Deutschschweiz gibt es diese politischen Rechte für Ausländer/-innen bisher nicht. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

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3. Sollen die Gebühren für Einbürgerungsgesuche abgeschafft werden?

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Wer in der Stadt Luzern ein Einbürgerungsgesuch stellen will, muss hier bereits seit mindestens drei Jahren leben und über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen. Dazu kommen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Einbürgerung von allen drei Staatsebenen erhoben werden.

Die Stadt Luzern berechnet bei Menschen über 25 Jahren für ihre Aufwände durchschnittlich Fr. 1'900.– pro Gesuch. Auf Ebene von Kanton und Bund kommen weitere Fr. 450.– pro Person hinzu. Während die Gebühren auf Kantons- und Bundesebene vorgegeben sind, hat die Stadt Luzern bei den städtischen Gebühren die Möglichkeit diese anzupassen.

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4. Sollen die sprachlichen Anforderungen an die Einbürgerung erhöht werden?

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Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft. Es gibt dabei das ordentliche Einbürgerungsverfahren und das erleichterte Einbürgerungsverfahren. Nach erfolgreicher Einbürgerung erhält eine Person das Bürgerrecht und damit auch den Schweizer Pass.

Das schweizerische Bürgerrechtsgesetz sieht vor, dass das Bürgerrecht nur Personen erteilt wird, die

  • erfolgreich integriert sind

  • mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind

  • die innere und die äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

Um das Kriterium einer erfolgreichen Integration zu erfüllen, werden unter anderem bestimmte Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

Das erforderliche Niveau wurde für schriftliche Sprachkenntnisse auf A2 und für mündliche Sprachkenntnisse auf B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen festgelegt. Den Kantonen steht es jedoch frei, noch strengere Anforderungen zu stellen. Im Kanton Luzern muss ein Bewerber oder eine Bewerberin in Deutsch mündliche Sprachkompetenzen auf dem Referenzniveau B1 und schriftliche Sprachkompetenzen auf dem Referenzniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können.

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5. Soll die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU kündigen und ein ohne Personenfreizügigkeit anstreben?

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Das Bilaterale Abkommen I, welches im Jahr 1999 unterzeichnet wurde und seit 2002 in Kraft ist, enthält sieben sektorielle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt das Verhältnis in den Bereichen Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse und öffentliches Beschaffungswesen. Dies sind primär Instrumente zur Marktöffnung, die den Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglichen. Im Vertragspaket integriert ist eine sogenannte Guillotine-Klausel, was bedeutet, dass alle sieben Verträge gekündigt werden, sobald ein Vertrag aufgelöst wird.

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