Stadtratswahlen, 2. Wahlgang Luzern
5. Finanzen & Steuern (0/4)

1. Haben für Sie Steuersenkungen in den nächsten Jahren Priorität?

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Explications

In der Schweiz nehmen der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern ein. Die Bundesverfassung gibt die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund einerseits und den Kantonen andererseits vor. Während der Bund nur diejenigen Steuern erheben darf, zu denen er durch die Bundesverfassung ermächtigt ist, steht den Kantonen die Ausgestaltung der Steuerstruktur grundsätzlich frei. Folglich dürfen die Kantone sämtliche Steuern erheben, die durch die BV nicht explizit verboten oder dem Bund vorbehalten sind.

 

Während Bund und Kantone eine ursprüngliche Steuerhoheit besitzen dürfen Gemeinden nur da Steuern erheben, wo sie der Kanton ermächtigt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Hoheit spricht man hier deshalb von abgeleiteter oder delegierter Steuerhoheit. In der Stadt Luzern wird neben der Gemeindesteuer auch noch eine Billetsteuer erhoben.

 

Der Ertrag aus den Gemindesteuern fliesst in die allgemeine Gemeindekasse. Der Ertrag aus Steuern dient zusammen mit fast allen übrigen Einnahmen der Stadt zur Erfüllung der vielfältigen städtischen Aufgaben.

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2. Befürworten Sie eine Lockerung der städtischen ?

3. Sollen Ehepaare getrennt als Einzelpersonen besteuert werden (Individualbesteuerung)?

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Explications

Heute versteuern Ehepaare ihr Einkommen und Vermögen gemeinsam. Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden alle Personen – auch Ehepaare – als Einzelpersonen besteuert werden. Die Besteuerung würde somit unabhängig von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Alleinstehende, Konkubinatspaare, eingetragene Partnerschaften) erfolgen

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4. Sollen die Kehrichtgrundgebühren gesenkt werden?