Gemeinderatswahlen Gemeinde Binningen
2. Schule & Bildung (0/4)

1. Soll sich Binningen stärker für gleiche Bildungschancen einsetzen (z.B. mit Förderunterricht-Gutscheinen für Schüler/-innen aus Familien mit geringem Einkommen)?

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Bildung zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Erwachsene, Familien und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Jedoch bestehen bereits bei der Einschulung teilweise starke Unterschiede bei den schulischen Kompetenzen zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft. Diese beeinflussen den weiteren Bildungsverlauf oft stark.

Bislang bestehen kantonal unterschiedliche Systeme mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen. Diese Zahlungen sind jedoch nicht direkt zweckgebunden für Bildungsangebote.

Im Rahmen der Chancengleichheit in der Bildung werden unterschiedliche Ansätze diskutiert. Bildungsgutscheine werden gezielt für einen bestimmten Zweck abgegeben und sind in der Schweiz bisher hauptsächlich zur Unterstützung der Weiterbildung bekannt. Analog dazu könnten Familien mit geringem Einkommen Nachhilfegutscheine erhalten, die sie anschliessend bei einem Bildungsanbieter ihrer Wahl einlösen. Weitere Massnahmen betreffen die Frühförderung von Kindern sowie Unterstützung der Eltern. Zudem kann eine erhöhte Durchlässigkeit des Bildungssystems (einfacherer Wechsel zwischen Schul- resp. Bildungsniveaus) die Bildungschancen begünstigen.

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2. Soll in Primarschulen ein stärkerer Fokus auf Grundlagenfächer (Mathematik/Deutsch) gelegt werden?

3. Gemäss dem Konzept der integrativen Schule werden Kinder mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen in regulären Schulklassen unterrichtet. Befürworten Sie dies?

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Contre

Im Rahmen der integrativen Schule sollen Kinder, für deren Schulung besondere pädagogische Massnahmen notwendig sind, soweit möglich in einer Regelklasse unterrichtet werden. Das integrative Schulmodell sieht eine gemeinsame Schule für alle vor.

​​​​​​​Die betreffenden Schüler/-innen werden nebst der Lehrperson zusätzlich und individuell von speziell ausgebildeten Fach- und Förderlehrpersonen der schulischen Heilpädagogik auf ihrem Lernweg begleitet. 

Das Gegenmodell sind Sonderklassen, in denen ausschliesslich Kinder mit Lernschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen unterrichtet werden.

Studien zeigen, dass lernschwache und geistig behinderte Schüler/-innen mehr leisten, wenn sie in einer Regelklasse sind, als wenn sie in Sonderklassen unterrichtet werden. Ausserdem hat sich die Befürchtung, diese Kinder würden die Lernfortschritte der anderen Mitschüler/-innen hemmen, nicht bewahrheitet.

Dank sozialer Kontaktmöglichkeiten in der Schule entfaltet sich die Integration auch ausserhalb der Schule. Zusätzlich findet eine Entstigmatisierung statt.

Der integrative Ansatz funktioniert mindestens so gut wie das Modell der Sonderklassen. Deshalb gibt es keinen Grund, den grossen pädagogischen Aufwand für einen getrennten Unterricht zu betreiben.

Der Integrationsansatz ist grundsätzlich unbestritten, der schulische Unterricht ist aber nicht der richtige Ort dafür. Es ist zu befürchten, dass die integrative Schule den Lernfortschritt der Kinder bremst, weil sich die Lehrpersonen jeweils an den langsameren Kindern orientieren. Die integrative Schule kann am Ende zu einem allgemeinen Absinken des Leistungsniveaus an Schulen führen.

Zudem können sich auch allfällige Konflikte zwischen Lehrpersonen und Heilpädagogen negativ auf die Kinder auswirken: Bei der integrativen Schule sind zu viele Therapeut/-innen und Fachpersonen im Klassenzimmer, was dem Lernerfolg der Kinder nicht förderlich ist.

Integrative Schule führt zu vermehrtem Aufwand für die Lehrpersonen, welche sehr ausgelastet sind mit den heterogenen Schulklassen. 

Es gibt einen Mangel an Fachpersonen, insb. Heilpädagog/-innen, die die Integration der Schulkinder unterstützen.

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4. Soll die Gemeinde für fremdsprachige Kinder eine obligatorische Frühförderung einführen (z.B. obligatorischer, vom Kanton finanzierter Spielgruppenbesuch für ein Jahr)?