Wahl des Stadtammanns Baden 2021
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheit (0/5)

1. Würden sie eine Erhöhung der Kinderzulagen von CHF 275 auf CHF 325 begrüssen?

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Im Kanton Aargau werden Kinderzulagen in der Höhe von 200.- beziehungsweise Ausbildungszulagen in der Höhe von 250-. ausbezahlt, was den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestansätzen entspricht. Die Mehrheit der Kantone zahlt höhere Beträge aus wie beispielsweise Basel-Stadt oder Jura mit 275-. oder Zug mit gar 300-. pro Kind.

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2. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre) für Frauen und Männer?

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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden. Nach geltendem Recht liegt das Rentenalter der Männer bei 65 Jahren, dass der Frauen bei 64 Jahren.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren.

Die Anzahl der Renter/innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends. Bereits heute reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. Zwischen 2021 und 2030 wird das kumulierte Umlagedefizit bereits rund 43 Milliarden Franken erreichen.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentengeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen, damit die AHV finanziell entlastet werden kann.

  • Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen.
  • Seit 2019 weist die AHV dauerhaft negative Umlageergebnisse aus. Eine Anpassung des Rentenalters ist sinnvoller, als die Leistungen zu reduzieren oder die Beiträge zu erhöhen. Mit einer schrittweisen, gleitenden Erhöhung des Rentenalters könnten die Auswirkungen für die Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, stark reduziert werden.
  • Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Einerseits werden bereits heute immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – von den 64-jährigen Männern arbeitet heute nur noch gut die Hälfte. Andererseits stehen die bei einer Erhöhung des Rentenalters benötigten zusätzlichen Arbeitsplätze gar nicht zur Verfügung.
  • Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 
  • Die Angleichung der Renten für Frauen und Männer bedingt auch die gleichen Rechte der beiden Geschlechter. Diese sind im Erwerbsleben jedoch nicht immer gegeben. So kann eine Angleichung erst in Betracht gezogen werden, wenn strukturelle Ursachen für die ungenügende Existenzsicherung von vielen Frauen (fehlende Lohngleichheit, Koordinationsabzug Pensionskassen) beseitigt sind.
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3. Soll der Kanton Aargau mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien bereitstellen?

4. Würden Sie eine Verschärfung des Sozialhilfegesetzes im Kanton befürworten (z.B. Begrenzung der Zulagen, tieferer Ansatz des Existenzminimums, höherer Ermessenspielraum bei der Vergabe der Sozialhilfe)?

5. Les prestations en matière d'accueil extra-familial devraient-elles être étendues dans le canton du Valais (augmentation des places dans les crèches, prolongation des heures d'ouverture des écoles à journée continue, etc.) ?