Nina Gansner

Die Mitte | 03.01 | Incumbent
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Sozialstaat, Familie & Gesundheit

Preisgünstiger Wohnraum

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Zusätzliche kantonale Eingriffe wie Verkaufsverbote oder eine stärkere Marktregulierung sind nicht der richtige Weg. Entscheidend sind lokal angepasste Lösungen, die Bau- und Planungshürden abbauen und Investitionen in bezahlbaren Wohnraum ermöglichen – in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Erhöhung Kinder- und Ausbildungszulagen

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Höhere Kinder- und Ausbildungszulagen stärken Familien gezielt und unterstützen Eltern bei den wachsenden Kosten für Betreuung, Bildung und Ausbildung. Das ist eine sinnvolle und sozial ausgewogene Investition in die Zukunft.

Verschärfung Sozialhilfe

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Eine Verschärfung des Sozialhilfegesetzes ist nicht angezeigt. Das bestehende System soll Menschen in Not unterstützen und gleichzeitig Anreize zur Eigenverantwortung erhalten. Pauschale Kürzungen beim Existenzminimum oder bei Zulagen würden vor allem vulnerable Personen treffen, ohne strukturelle Probleme zu lösen.

Erhöhung Prämienverbilligung

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Die Prämienverbilligung soll so ausgestaltet werden, dass Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen nicht übermässig belastet werden. Eine Begrenzung auf rund 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ist ein sinnvoller Richtwert, sofern sie finanziell tragbar umgesetzt wird.

Stärkung kantonale Spitalplanung

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Koordination und Konzentration einzelner Leistungen können die Versorgung stärken sowie Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Entscheidend ist, dass die Grundversorgung in allen Regionen gesichert bleibt und regionale Bedürfnisse weiterhin berücksichtigt werden.

Medizinische Grundversorgung Randregionen

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Der Kanton soll die medizinische Grundversorgung in Randregionen gezielt unterstützen, insbesondere dort, wo Hausarztpraxen gefährdet sind oder fehlen. Wichtig sind bedarfsgerechte und regional angepasste Lösungen.

Schule & Bildung

Integratives Schulmodell

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Die integrative Schule ist sinnvoll, wenn sie sorgfältig umgesetzt wird. Sie darf jedoch nicht zulasten der Lehrpersonen oder der betroffenen Kinder gehen. Wo Integration nicht gelingt, müssen auch andere Schulformen möglich bleiben.

Förderung gleiche Bildungschancen

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Gleiche Bildungschancen sind zentral. Gezielte Unterstützung kann dazu beitragen, dass der Bildungserfolg weniger vom familiären Hintergrund abhängt. Fördermassnahmen sollen dort ansetzen, wo Kinder zusätzliche Unterstützung brauchen – gezielt, wirksam und ohne unnötige Bürokratie.

Förderung Kinderbetreuung

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Betreuungsangebote sollen sich am lokalen Bedarf orientieren. Pauschale kantonale Förderungen sind nicht der richtige Weg; sinnvoller sind flexible, gemeindenahe Lösungen und eine Mitverantwortung der Eltern und Arbeitgeber.

Beteiligung an Studiengebühren

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Die höhere Berufsbildung ist ein wichtiger Pfeiler des dualen Bildungssystems. Eine Beteiligung des Kantons an den Studiengebühren fördert die Durchlässigkeit, sichert Fachkräfte und ist eine gezielte Investition in den Arbeitsmarkt.

Migration & Integration

Stimmrecht für Ausländer/-innen

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Das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene soll an das Schweizer Bürgerrecht gebunden bleiben. Politische Mitbestimmung ist eng mit Staatsbürgerschaft und entsprechenden Rechten und Pflichten verbunden. Die Einbürgerung bietet dafür einen klaren und bewährten Weg.

Direkte Aufnahme von Geflüchteten

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Humanitäres Engagement ist wichtig, muss aber realistisch und innerhalb der bestehenden Zuständigkeiten erfolgen. Internationale Aufnahmeprogramme für Geflüchtete sollen weiterhin auf Bundesebene koordiniert werden. Für den Kanton ist entscheidend, die vorhandenen Kapazitäten verantwortungsvoll zu nutzen und bestehende Integrationsaufgaben zuverlässig zu erfüllen.

Integrationsförderung Ausländer/-innen

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Eine wirkungsvolle Integration liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft. Der Kanton soll dort unterstützen, wo Integrationsangebote nachweislich helfen, insbesondere im Bereich Sprache, Bildung und Arbeitsmarktintegration. Gezielte Integrationsmassnahmen wie Sprachförderung sind wichtig, um die Eigenständigkeit und Teilhabe von Ausländerinnen und Ausländern zu stärken. Zusätzliche Unterstützung soll bedarfsgerecht erfolgen und die Eigenverantwortung fördern.

Verschärfung Einbürgerungsrecht

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Einbürgerung setzt bereits heute gute Integration, Sprachkenntnisse und Rechtskenntnisse voraus. Zusätzliche Hürden könnten integrationswillige Personen unnötig abschrecken, ohne einen klaren Mehrwert zu schaffen.

Begrenzung der Wohnbevölkerung

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Die sogenannte 10‑Millionen‑Initiative löst die bestehenden Herausforderungen nicht, sondern schafft neue Probleme. Eine starre Bevölkerungsobergrenze würde zentrale internationale Abkommen – insbesondere die Personenfreizügigkeit – infrage stellen und damit Wohlstand, Arbeitsplätze und Versorgungssicherheit gefährden. Wachstum erfordert Steuerung mit Augenmass und lösungsorientierte Politik, nicht ideologisch motivierte und starre Begrenzungen.

Gesellschaft, Kultur & Ethik

Kontrollierte Kokainabgabe

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Die Erfahrungen mit der heroingestützten Behandlung zeigen, dass kontrollierte Abgabeprogramme bei schwerer Abhängigkeit wirken können. Angesichts der zunehmenden Problematik rund um Crack‑ und Kokainsucht auch im Kanton GR sollen neue Ansätze vorsichtig, zeitlich befristet und wissenschaftlich begleitet geprüft werden, ohne Prävention und Therapie zu vernachlässigen. Die öffentliche Ordnung ist zu entlasten, den Betroffenen sollen Stabilisierung und Ausstiegsperspektiven ermöglicht werden.

Behördenverbot geschlechtsneutraler Sprache

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Sprachgebrauch soll mit Augenmass erfolgen, ein pauschales Verbot ist nicht angebracht. Ein generelles Verbot geschlechtsneutraler Sprache für kantonale Stellen ist deshalb nicht sinnvoll. Sprache entwickelt sich und soll inklusiv und respektvoll sein. Entscheidend ist eine klare, verständliche und situationsgerechte Kommunikation, nicht staatliche Verbote. Den Behörden und Schulen soll ein angemessener Handlungsspielraum bleiben, um je nach Zielgruppe die passende Sprachform zu wählen.

Ausbau Medienförderung

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Gerade im föderalen und mehrsprachigen Kanton Graubünden sind lokale Medien zentral für Information und Zusammenhalt. Eine gezielte Medienförderung kann dazu beitragen, die Medienvielfalt und die demokratische Meinungsbildung insbesondere in den Regionen zu sichern. Voraussetzung ist, dass die Förderung transparent, klar begrenzt und staatsfern ausgestaltet wird und die redaktionelle Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

Kürzung Kulturförderung

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Kultur ist ein wichtiger Bestandteil der Identität Graubündens und trägt wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zur Attraktivität des Kantons bei. Eine Kürzung der Mittel würde insbesondere die kulturelle Vielfalt, die Pflege der Mehrsprachigkeit und das regionale Kulturschaffen schwächen. Die bestehende Kulturförderung ist gezielt, gesetzlich verankert und breit abgestützt – sie soll weitergeführt werden, nicht beschnitten.

Vollständige Finanzierung Frauenhaus

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Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist eine staatliche Kernaufgabe. Das Frauenhaus Graubünden übernimmt eine kantonal relevante Aufgabe im Rahmen des Opferhilfegesetzes und der Istanbul‑Konvention. Eine weitgehende kantonale Finanzierung stärkt die Stabilität der Institution und entlastet sie von einer hohen Abhängigkeit von Spenden. Entscheidend ist eine transparente Ausgestaltung und die Einbettung in das bestehende kantonale Hilfesystem.

Finanzen & Steuern

Steuersenkungen

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Steuersenkungen sind nur dann sinnvoll, wenn die langfristige finanzielle Stabilität des Kantons gesichert bleibt. GR hat bereits spürbare Steuerentlastungen umgesetzt, gleichzeitig stehen hohe Investitionen und wachsende Ausgaben an. Gezielte Steuerentlastungen für Familien, den Mittelstand oder den Arbeitsstandort können sinnvoll sein. Entscheidend ist eine ausgewogene Gesamtpolitik aus soliden Finanzen, Zukunftsinvestitionen und massvollen Entlastungen.

Steuer auf Zweitliegenschaften

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Der Tourismus ist für Graubünden von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Eine zusätzliche Steuer auf Zweitliegenschaften würde viele Ferienwohnungsbesitzer stärker belasten und könnte Investitionen, Unterhalt und die Attraktivität der Tourismusregionen schwächen. Nach der Abschaffung des Eigenmietwerts braucht es keine neuen Automatismen, sondern Augenmass und Rücksicht auf die besonderen Strukturen der Berg‑ und Tourismusgemeinden.

Einfrierung Stellenbestand

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Ein generelles Einfrieren des Stellenbestands ist nicht sinnvoll. Die kantonale Verwaltung muss ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen und auf neue Anforderungen reagieren können, etwa durch Digitalisierung, demografische Entwicklungen oder zusätzliche gesetzliche Aufgaben. Auch hier geht es wiederum um Augenmass statt rein symbolische Sparmassnahmen: Stellenwachstum soll gezielt, bedarfsorientiert und effizient erfolgen – nicht durch starre Stopps, aber auch nicht unkontrolliert

Steueranreize zur Erhöhung des Arbeitspensums

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Gezielte steuerliche Anreize können dazu beitragen, das Arbeitspensum zu erhöhen und die vorhandenen inländischen Arbeitskräfte besser zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Vollzeitarbeit und das Weiterarbeiten über das ordentliche Rentenalter hinaus, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Entscheidend ist, dass solche Anreize zielgerichtet, sozial ausgewogen und finanzierbar ausgestaltet werden und keine Fehlanreize schaffen.

Wirtschaft & Arbeit

Einführung Mindestlohn

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Ein einheitlicher kantonaler Mindestlohn greift stark in die bewährte Sozialpartnerschaft ein und wird den unterschiedlichen Branchen und regionalen Gegebenheiten in Graubünden nur ungenügend gerecht. Statt staatlich fixierter Löhne sollte auf Gesamtarbeitsverträge, gezielte Unterstützung für Erwerbstätige mit tiefem Einkommen und auf gute Rahmenbedingungen für Arbeit und Ausbildung gesetzt werden.

Kontrolle Lohngleichheit Frauen/Männer

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Auch im Kanton Graubünden ist die Lohngleichheit gesetzlich verankert und ein wichtiges Anliegen. Wo der Kanton öffentliche Aufträge vergibt, ist es gerechtfertigt, die Einhaltung fairer Lohnpraktiken zu überprüfen. Stichprobenartige, verhältnismässige Kontrollen – wie sie andere Kantone kennen – schaffen Transparenz, stärken das Vertrauen in den Staat und belasten die Unternehmen nicht unnötig.

Service Public im ländlichen Raum

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Gerade im weitläufigen Kanton Graubünden ist ein gut funktionierender Service Public wichtig für gleichwertige Lebensverhältnisse. Der Kanton soll den öffentlichen Verkehr und zentrale Verwaltungsdienstleistungen in ländlichen Gebieten gezielt stärken, insbesondere dort, wo Angebote unter Druck geraten. Dabei braucht es eine enge Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden, mit Lösungen, die regional angepasst und verhältnismässig sind.

Steueranreize für Ansiedlung neuer Firmen

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Der Kanton Graubünden soll die Ansiedlung neuer Firmen gezielt und verantwortungsvoll unterstützen. Steuerliche Anreize können sinnvoll sein, wenn sie klar befristet, transparent und an konkrete Leistungen wie Arbeitsplatzschaffung, Wertschöpfung oder Innovation geknüpft sind. Gerade angesichts der besonderen geografischen Lage Graubündens und des internationalen Standortwettbewerbs sind solche Instrumente wichtig, dürfen aber kein Selbstzweck sein und müssen finanzpolitisch tragbar bleiben.

Weniger Regulierungen für Unternehmen

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Regulierungen wie Bau‑ und Lärmvorschriften dienen dem Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der Lebensqualität und sind weitgehend bundesrechtlich vorgegeben. Gerade in einem Wohn‑, Tourismus‑ und Bergkanton wie Graubünden braucht es verlässliche Regeln. Wichtig ist nicht ein genereller Abbau von Auflagen, sondern praxisnahe Vollzugsverfahren, klare Zuständigkeiten und verhältnismässige Lösungen, damit Unternehmen planen können, ohne zentrale Schutzinteressen zu schwächen.

Unterstützung Bergbahnen

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Eine generelle stärkere finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Bergbahnbetreiber ist nicht angezeigt. Subventionen sollen kein Dauerinstrument zur Erhaltung bestehender Strukturen sein. Gezielte Unterstützung ist jedoch sinnvoll, wenn sie innovative Anpassungen an den Klimawandel ermöglicht, etwa die Umstellung auf schneeunabhängige Angebote, den Ausbau des Sommertourismus oder andere zukunftsgerichtete Geschäftsmodelle.

Umwelt & Energie

Ökologische Auflagen Landwirtschaft

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Zusätzliche pauschale ökologische Auflagen für verpachtete Landwirtschaftsflächen, wie ein generelles Verbot synthetischer Pestizide, sind nicht angezeigt. Die Landwirtschaft unterliegt bereits strengen gesetzlichen Umweltauflagen, deren Vollzug kantonal gewährleistet wird. Sinnvoller sind freiwillige, standortgerechte Anreize und Förderprogramme, die ökologische Bewirtschaftungsformen unterstützen, ohne die unternehmerische Freiheit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe unnötig ein

Lockerung Umwelt- und Landschaftsschutz

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Der Ausbau erneuerbarer Energien ist wichtig, soll jedoch nicht zulasten von Umwelt‑ und Landschaftsschutz erfolgen. Diese Vorschriften sind zentral für Biodiversität, Lebensqualität und Akzeptanz – insbesondere in einem sensiblen Natur‑ und Bergkanton. Bestehende Verfahren erlauben bereits eine sorgfältige Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Schutzanliegen; pauschale Lockerungen sind daher nicht angezeigt.

Ausbau Windkraft

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Ein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Kanton ist kritisch zu beurteilen. Windenergie greift stark in Landschaft und Natur ein und stösst gerade im alpinen Raum auf geringe Akzeptanz. Der Richtplan zeigt zudem erhebliche Zielkonflikte zwischen Energieproduktion und Schutzinteressen. Sinnvoller ist es, das grosse Potenzial anderer erneuerbarer Quellen konsequent zu nutzen und Windprojekte nur sehr zurückhaltend und standortabhäng zu prüfen.

Schutz Grossraubtiere

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Der Kanton GR verfolgt beim Umgang mit Grossraubwild bereits einen sachlichen, ausgewogenen und praktikablen Ansatz, der Artenschutz, Landwirtschaft und die Anliegen der betroffenen Bevölkerung miteinander verbindet. Das bestehende Wolfs‑ und Grossraubtiermanagement kombiniert Monitoring, Herdenschutz und gezielte Regulation und hat sich bislang als gangbarer Weg erwiesen. Eine stärkere Gewichtung des Schutzes, etwa durch eine generelle Reduktion präventiver Abschüsse, wäre nicht zielführend.

Anreize statt Verbote in der Klimapolitik

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Im Kanton Graubünden hat sich der Ansatz bewährt, Klimaziele vorwiegend über Anreize, Förderprogramme und Zielvereinbarungen zu verfolgen. Der Aktionsplan Green Deal und das Bündner Klima‑ und Innovationsgesetz setzen gezielt auf finanzielle Unterstützung, Innovation und Eigenverantwortung von Bevölkerung und Wirtschaft. Dieser Weg berücksichtigt die vielfältigen regionalen Gegebenheiten und stärkt Akzeptanz und Wirkung der Klimapolitik besser als starre Verbote.

Förderung Biotope

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Der Schutz von Biotopen nationaler Bedeutung ist gesetzlich verankert; die Umsetzung liegt bei den Kantonen. In Graubünden besteht bei Hoch‑ und Flachmooren, Auen, Amphibienlaichgebieten und Trockenstandorten vielfach Unterhalts- und Aufwertungsbedarf. Zusätzliche kantonale Mittel sind daher sinnvoll, um die gesetzlichen Schutzziele wirksam umzusetzen, Qualitätsverluste zu stoppen und den langfristigen Erhalt dieser wertvollen Lebensräume sicherzustellen.

Verkehr & Raumplanung

Einschränkung Umwandlung Erst- in Zweitwohnungen

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Eine generelle Einschränkung der Umwandlung altrechtlicher Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist mit Zurückhaltung zu beurteilen. Das geltende Bundesrecht sieht hier bewusst einen Bestandesschutz vor. Weitergehende kantonale Einschränkungen sollen nur gezielt und dort erfolgen, wo eine klare Wohnraumverknappung für die einheimische Bevölkerung besteht. Entscheidend sind verhältnismässige, differenzierte Lösungen, die regionale Unterschiede berücksichtigen.

Verdichtetes Bauen

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Eine stärkere Verdichtung innerhalb der bestehenden Siedlungszonen ist grundsätzlich sinnvoll. Der kantonale Richtplan setzt bewusst auf Siedlungsentwicklung nach innen, um Kulturland zu schützen und die Zersiedelung zu begrenzen. Verdichtung soll jedoch qualitativ gestaltet, ortsbild‑ und landschaftsverträglich sowie regional differenziert erfolgen. Besonders in gut erschlossenen Zentren ist sie sinnvoll, während in ländlichen und sensiblen Räumen Mass und Baukultur entscheidend bleiben.

Ausbau Langsamverkehr

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Der Kanton Graubünden hat mit der Strategie Langsamverkehr 2037 klar festgelegt, den Fuss‑ und Veloverkehr stärker zu fördern und als gleichwertige Mobilitätsform zu etablieren. Ein rascher Ausbau der Infrastruktur für den Langsamverkehr – insbesondere sichere und durchgängige Velowege – verbessert die Verkehrssicherheit, stärkt die Gesundheit und entlastet den motorisierten Verkehr. Entscheidend ist eine koordiniert umgesetzte, regional angepasste Umsetzung mit hoher Qualität.

Verbot Tempo 30

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Ein generelles kantonales Verbot von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ist nicht angezeigt. Ob und wo Tempo 30 sinnvoll ist, soll fallbezogen und subsidiär entschieden werden. Dabei kommt den Gemeinden eine zentrale Rolle zu: Sie kennen die lokalen Verhältnisse und können Sicherheit, Lärmschutz und Verkehrsfluss am besten gegeneinander abwägen. Das geltende Recht sieht bereits heute klare Kriterien und Gemeindeverfahren vor

Förderung motorisierter Individualverkehr

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Zusätzliche Massnahmen zugunsten des motorisierten Individualverkehrs können sinnvoll sein, wo sie klar begründet sind, etwa zur Erhöhung der Sicherheit, zur Beseitigung von Engpässen oder zur Sicherstellung der Erreichbarkeit in peripheren Regionen. Der Fokus soll dabei auf gezielten Projekten und dem Erhalt bestehender Infrastrukturen liegen, nicht auf einem generellen Kapazitätsausbau. Wichtig ist eine sorgfältige Abwägung mit Umwelt‑, Raumplanungs‑ und Mobilitätszielen.

Politisches System & Digitalisierung

Digitale Kantonsverwaltung

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Der Kanton GR soll seine Dienstleistungen grundsätzlich digital anbieten und weiter ausbauen. Graubünden setzt bewusst auf ein Digital‑First‑Prinzip, ohne die Bevölkerung zum ausschliesslich digitalen Kontakt zu verpflichten. Gerade in einem weitläufigen und heterogenen Kanton ist es wichtig, dass analoge Zugänge für Personen ohne digitale Kompetenzen oder Infrastruktur weiterhin gewährleistet bleiben. Digitalisierung soll Vereinfachung bringen – nicht neue Hürden schaffen.

Stimmrechtsalter 16

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Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre kann die politische Teilhabe junger Menschen stärken. Entscheidend ist, dass dieser Schritt dem Bündner Stimmvolk zur Entscheidung vorgelegt wird. In einer grundlegenden staatsrechtlichen Frage soll die Bevölkerung selbst befinden können; eine offene, breite Diskussion ist dafür zentral.

Ausbau Entwicklungszusammenarbeit

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Ein Ausbau des kantonalen finanziellen Engagements in der Entwicklungszusammenarbeit ist mit Zurückhaltung zu beurteilen. Entwicklungszusammenarbeit ist in erster Linie Aufgabe des Bundes. Angesichts der angespannten kantonalen Finanzlage mit hohen Defiziten sollen sich zusätzliche Mittel prioritär auf Aufgaben mit direktem Nutzen für die Bevölkerung im Kanton Graubünden konzentrieren. Internationale Solidarität bleibt wichtig, muss jedoch finanziell verantwortungsvoll ausgestaltet sein.

Sprachminderheiten-Quote im Regierungsrat

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Eine feste Quote für Sprachminderheiten im Regierungsrat ist nicht erforderlich. Die Mehrsprachigkeit ist verfassungsrechtlich verankert und wird bereits aktiv gefördert. Die Zusammensetzung des Regierungsrats soll weiterhin primär vom Wahlentscheid der Bevölkerung abhängen. Entscheidend ist, dass alle Sprachregionen angemessen berücksichtigt und politisch ernst genommen werden – dies lässt sich besser durch gezielte Förderung und Sensibilisierung als durch starre Quoten erreichen.

Sicherheit & Polizei

Ausbau Videoüberwachung

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Einen generellen Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum befürworte ich nicht. Solche Massnahmen greifen stark in die Privatsphäre ein und sind nur begrenzt wirksam. Sicherheit soll primär durch Prävention, Präsenz der Sicherheitsorgane und soziale Massnahmen gestärkt werden. In klar ausgewiesenen, sicherheitsrelevanten öffentlichen Räumen soll jedoch eine individuelle, fallbezogene Beurteilung möglich bleiben, wenn andere, mildere Massnahmen nicht ausreichen.

Strengere Massnahmen bei polizeilicher Diskriminierung

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Bei rassistischen od. sexistischen Äusserungen innerhalb der Polizei sollen strengere und klar definierte Massnahmen gelten. Solches Verhalten ist mit staatl. Gewaltmonopol und Polizeiethik unvereinbar. Eine Nulltoleranz‑Haltung ist wichtig, um das Vertrauen der Bevölkerung zu sichern. Die jüngsten Vorfälle bei der KaPo GR haben gezeigt, dass Sensibilisierung, Ausbildung und – wo nötig – weitergehende disziplinarische Schritte wichtig sind, um diskriminierendem erhalten wirksam zu begegnen.

Erhöhte Polizeipräsenz

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Grundsätzlich befürworte ich eine stärker sichtbare Präsenz der Polizei dort, wo sie zur Prävention von Straftaten und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls beiträgt. Entscheidend ist eine situations- und ortsbezogene Umsetzung, etwa an Brennpunkten oder zu sensiblen Zeiten. Die Präsenz soll verhältnismässig, bürgernah und deeskalierend erfolgen.

Werthaltungen

Freie Marktwirtschaft

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Eine freie Marktwirtschaft schafft langfristig Wohlstand, Innovation und Arbeitsplätze. Damit jedoch tatsächlich alle profitieren, braucht es faire Rahmenbedingungen, sozialen Ausgleich und gemeinsame Verantwortung. Wirtschaftliche Freiheit soll daher mit Chancengleichheit, Solidarität und klaren Regeln verbunden werden. Erfolg entsteht dann, wenn Leistung belohnt wird und niemand zurückgelassen wird.

Vollzeit-Kinderbetreuung

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Es gibt kein einziges Familienmodell, das generell „am besten“ für alle Kinder ist. Entscheidend ist, dass Eltern ihre Betreuung frei und eigenverantwortlich gestalten können. Ob ein Elternteil zu Hause bleibt, beide Eltern erwerbstätig sind oder Betreuung extern organisiert wird, soll jede Familie selbst entscheiden. Staat und Gesellschaft sollen diese Wahlfreiheit unterstützen, ohne ein bestimmtes Modell zu bevorzugen oder zu werten.

Bestrafung Krimineller

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Die konsequente Durchsetzung von Strafen ist für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats zentral. Gleichzeitig ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ebenso wichtig, um Rückfälle zu verhindern und langfristig Sicherheit zu schaffen. Strafe und Resozialisierung sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich: Sanktionen müssen wirksam vollzogen werden, während gezielte Massnahmen die Reintegration ermöglichen und dem Schutz der Gesellschaft dienen

Umweltschutz

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Wirksamer Umweltschutz ist notwendig, weil Wirtschaft und Wohlstand langfristig auf einer intakten Natur beruhen. Ohne sind Wachstum und Lebensqualität – insbesondere für künftige Generationen – nicht gesichert. Aber es braucht eine gesamtheitliche Betrachtung, damit ökologische Massnahmen wirtschaftlich tragbar und sozial ausgewogen umgesetzt werden. Verantwortung übernehmen heisst, Umwelt‑ und Wirtschaftsziele zusammenzudenken und Lösungen zu wählen, die für alle tragbar sind.

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