Regierungsratswahlen Kanton Basel-Stadt
1. Sozialstaat, Familie & Gesundheit (0/5)

1. Befürworten Sie eine Erhöhung des Rentenalters (z.B. auf 67 Jahre)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zu den wichtigsten Sozialwerken der Schweiz und ist ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Sie ist eine obligatorische Versicherung. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der notwendige Lebensbedarf (Existenzgrundbedarf) gedeckt werden.

Die AHV-Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Finanziert wird die AHV nach dem Umlageverfahren. Das heisst, dass Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generationen finanzieren. Die Anzahl der Renter/-innen im Vergleich zu den Erwerbstätigen wird jedoch immer grösser. Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich dadurch zusehends.

Um diesem Ungleichgewicht zwischen den Erwerbstätigen und der Rentnergeneration beizukommen und das Leistungsniveau der AHV beizubehalten, wird - neben anderen Massnahmen - vorgeschlagen, das Rentenalter der gestiegenen Lebenserwartung anzupassen. Damit soll die AHV finanziell entlastet werden. Die Schweizerische Stimmbevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, die das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 erhöht. Diese tritt voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Rentensystem muss aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs angepasst werden. Ohne eine Erhöhung des Rentenalters werden immer weniger Erwerbstätige für immer mehr und immer länger lebende Rentner/innen aufkommen müssen. 

Das Umlageergebnis von den Beschäftigten zu den Rentner/-innen wird in Zukunft ohne Massnahmen früher oder später ein Defizit aufweisen.

 

Die Erhöhung des Rentenalters widerspricht den Realitäten des Arbeitsmarktes. Bereits heute werden immer mehr Personen frühzeitig pensioniert – ungefähr ein Drittel der erwerbstätigen Personen im Jahr vor der Pensionierung. 

Bei einer generellen Erhöhung des Rentenalters können sich viele Arbeitnehmende eine Frühpensionierung nicht mehr leisten. Davon sind insbesondere Personen aus körperlich anstrengenden Berufen mit niedrigem Einkommen betroffen (z. B. aus der Baubranche). 

Bereits heute ist es für Personen über 60 Jahre schwierig eine Stelle zu finden. Dies könnte sich mit einer Erhöhung des Rentenalters verschärfen.

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2. Befürworten Sie die Einführung (kantonalen) Elternzeit von mindestens 20 Wochen?

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Erläuterungen

In der Schweiz beträgt der Mutterschaftsurlaub 14 Wochen, jener für Väter zwei Wochen. Es gibt jedoch, im Gegensatz zu vielen anderen westeuropäischen Länern, keine Elternzeit, die sich die Eltern frei aufteilen können.

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3. Soll der Kanton Massnahmen ergreifen, um den Zugang zur Sozialhilfe für anspruchberechtigte Personen zu vereinfachen (z.B. Vereinfachung der Anmeldeverfahren und/oder Informationskampagnen)?

4. Soll der Kanton mehr Mittel für die Krankenkassen-Prämienverbilligungen zur Verfügung stellen?

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Erläuterungen

Die Krankenkassenprämie ist der Beitrag, den eine Privatperson jeden Monat für die Versicherung bezahlen muss. Die Höhe der Kosten hängt von der Wahl der Versicherung und der höhe der Franchise (Fixkosten, die selbsbezahlt werden müssen) sowie vom Wohnort und Alter ab.

Personen mit einem tiefen Lohn und/oder Kindern erhalten eine Prämienverbilligung vom Kanton, in dem sie wohnen.

Aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen stiegen die Prämien in den letzten Jahren stetig an. Auch im Kanton Basel-Stadt sind im Jahr 2024 die Prämien um einige Prozentpunkte gestiegen.

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5. Sollen sich die Versicherten stärker an den Gesundheitskosten beteiligen (z.B. Einführung Notfallgebühr)?