Regierungsratswahlen Uri 2020
6. Wirtschaft & Arbeit (0/7)

1. Befürworten Sie die Einführung eines für alle Arbeitnehmenden gültigen Mindestlohnes von rund 4'000 CHF (pro Vollzeitstelle) im Kanton?

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Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es bisher keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen bestehen Gesamtarbeitsverträge (GAV), in denen Mindestlöhne festgeschrieben sind. Auch in anderen Branchen liegen die tiefsten Löhne häufig über dem Betrag von 22 Franken pro Stunde bzw. 4'000 Franken pro Monat, der als möglicher Mindestlohn genannt wird. Rund 400'000 oder rund 10 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten jedoch zu Löhnen, welche unter diesem Betrag liegen.

Die Kantone Neuenburg, Jura und Tessin haben inzwischen einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Jura und Tessin definieren ihre Mindestlöhne anhand der nationalen Medianlöhne der Branchen und nicht mittels einer fixen Lohnsumme. Es handelt sich also nicht um einen einheitlichen Mindestlohn, sondern lediglich um branchenspezifische Untergrenzen. Betroffen sind diejenigen Unternehmen, welche nicht einem Gesamtarbeitervertrag unterstellt sind. Im Kanton Neuenburg beträgt der Mindestlohn 20 Franken pro Stunde.

  • Heute können viele ArbeitnehmerInnen nicht von ihrem Lohn leben. Darum ist ein Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat nötig.
  • Mit einem schweizweiten Mindestlohn erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen fairen Lohn. ArbeitgeberInnen können Arbeitskräfte nicht mehr zu sehr tiefen Löhnen anstellen (Dumpinglöhne).
  • Ein Mindestlohn treibt die Gleichberechtigung der Frau vorantreiben, da Frauen immer noch vielerorts für die gleiche Arbeit schlechter entlöhnt werden. Mit einem Mindestlohn liesse sich diese Ungleichheit zumindest in den untersten Lohngruppen beseitigen.
  • In Branchen mit geringer Produktivität können sich ArbeitgeberInnen die höheren Löhne nicht leisten. Viele Stellen gehen so durch Verlagerung ins Ausland oder durch Automatisierung verloren.
  • Ein schweizweit gültiger Mindestlohn nimmt keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen den Regionen.
  • Bereits heute existieren genügend Massnahmen zum Schutz der Löhne und zur Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen (Kinderzulagen, Prämienverbilligungen etc.).
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2. Soll der Kanton Uri das Service-Public-Angebot (z.B. ÖV-Verbindungen, Poststellen) in den Gemeinden stärker fördern?

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Erläuterungen

Als „Service public“ bezeichnet man in der Schweiz die Gesamtheit aller Dienstleistungen, welche der Bund, die Kantone und die Gemeinden der Allgemeinheit gegenüber erbringen – mit anderen Worten: die Angebote der öffentlichen Hand. Die Aufgabe des Service public besteht darin, die Grundversorgung der Bevölkerung mit notwendiger, zeitgemässer Infrastruktur zu angemessenen Preisen sicherzustellen.

Das Bereitstellen eines gleichwertigen Service public z.B. im Bereich öffentlicher Verkehrsverbindungen oder Postdienstleistungen ist insbesondere in schwach besiedelten, ländlichen Gebieten häufig unrentabel und muss durch die Bevölkerung in den Agglomerationen und Städten querfinanziert werden.

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3. Soll sich die Wirtschaftsförderung stärker auf die Umgebung von Altdorf konzentrieren?

4. Soll der Kanton Uri verstärkt Frauenförderung betreiben, z.B. indem bei offenen Verwaltungsstellen Frauen vermehrt berücksichtigt werden?

5. Soll der Kanton auf die Erbringung eigener Dienstleistungen konsequent verzichten, falls dadurch private Angebote konkurrenziert werden?

6. Sollen für Unternehmen Anreize zur Einrichtung von geschützten und integrativen Arbeitsplätzen geschaffen werden?

7. Soll der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA anstreben?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Massnahmen behindert wird. Die Schweiz verfügt derzeit über Freihandelsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten sowie ausserhalb Europas u.a. mit China, Japan, Südkorea, Südafrika, Kanada und Mexiko. Derzeit besteht jedoch kein Freihandelsabkommen mit den USA.

Die USA wurden in den letzten Jahren ein immer wichtigerer Handelspartner der Schweiz: Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil der Güterexporte in die USA gemessen an allen Schweizer Güterexporten von 8 auf 15 Prozent gestiegen. Die USA rangieren somit an zweiter Stelle nach der Europäischen Union, in welche 52 Prozent unserer Exporte gehen.

Die enge wirtschaftliche Verflechtung zeigt sich auch daran, dass am meisten Direktinvestitionen schweizerischer Unternehmen im Ausland in die USA fliessen (ca. ein Fünftel aller Direktinvestitionen). Die Schweiz ist damit der siebtwichtigste ausländische Investor in den USA.

Die USA sind z.B. für die Schweizer Pharmaindustrie der mit Abstand bedeutendste Zielmarkt und auch für die Uhren- und die Maschinenindustrie sind sie von entscheidender Bedeutung. Im Bereich der Dienstleistungen ist für viele Schweizer Finanzinstitute der Zugang zum US-Markt überlebenswichtig.

Allerdings sind die gegenseitigen Zölle und anderen Handelsbeschränkungen für Industriegüter bereits heute relativ tief. Viel gewichtiger sind die Behinderungen im Landwirtschafts- bzw. Nahrungsmittelsektor. An den Vorbehalten der Schweizer Landwirte ist 2006 der letzte Anlauf eines Freihandelsabkommens mit den USA gescheitert.

  • Die USA sind der zweitwichtigste Handelspartner für die Schweiz. Mit einem Freihandelsabkommen werden Schweizer Produkte in den USA günstiger, was Arbeitsplätze in der Schweiz schafft.
  • Durch ein Entgegenkommen gegenüber den USA können für die Schweizer Wirtschaft schädliche Zollerhöhungen oder andere neue Handelshemmnisse verhindern, welche die USA wiederholt gegenüber Staaten mit einem Handelsüberschuss (wie auch die Schweiz) angedroht haben.
  • Es besteht das Risiko, dass US-Produkte den schweizerischen Markt überfluten. Einheimische Erzeugnisse hätten das Nachsehen. Weil bei Nahrungsmitteln die Schweiz höhere Standards kennt (z.B. bzgl. des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika), sind die viel günstiger produzierten US-Produkte für Schweizer Bauern eine Gefahr und unterlaufen den Schweizer Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutz.
  • Mehr Handel geht nicht zwingend mit einer erhöhten Inland-Produktion einher. Erfahrungen mit bestehenden Freihandelszonen haben gezeigt, dass oft lediglich die Lieferanten ändern. Dadurch droht ein Verdrängungskampf, der Löhne unter Druck setzt und dadurch den Konsum bremst.
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