Seit 2006 finanziert der Kanton die Mütter- und Väterberatung direkt (gestützt auf Art. 71 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (SHG)) und die Gemeinden partizipieren an den Kosten zu 50 Prozent im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung. Eine weitergehende finanzielle Unterstützung von Angeboten für Familien ist den Gemeinden freigestellt.