2. Wahlgang Regierungsratswahlen St.Gallen 2020
10. Aussenbeziehungen (0/3)

1. Soll die Schweiz Verhandlungen über den Beitritt zur EU aufnehmen?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Seit 1957 hat sich aus der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Mitgliedsstaaten die heutige Europäische Union (EU) mit aktuell 28 Mitgliedsstaaten entwickelt (2016 hat sich Grossbritannien für den Austritt entschieden, sodass die Zahl der Mitgliedsstaaten demnächst auf 27 sinken wird).

Seit 1957 hat die EU jedoch auch ihre Zuständigkeitsbereiche deutlich erweitert. So regelt die EU heute z.B. den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zwischen ihren Mitgliedsstaaten (Binnenmarkt). Zudem wurde eine Währungsunion (Euro) eingeführt, der aber nicht alle Staaten angehören, und es wird auch eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik verfolgt (die noch in den Anfängen steckt).

Ein 1992 eingereichtes Beitrittsgesuch hat die Schweiz 2016 zurückgezogen. Allerdings hat die Schweiz seit dem Jahr 2000 in mehreren Runden zahlreiche bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen. Heute regeln insgesamt 120 bilaterale Abkommen das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.

  • Die EU ist in den meisten politischen Bereichen die wichtigste Organisation Europas und die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Rund 52% der Schweizer Exporte gehen in die EU-Staaten während rund 70% der Importe aus der EU kommen.
  • Der EU gehören heute 28 Staaten an und die Schweiz ist vollständig vom EU-Binnenmarkt umgeben. Ein Alleingang der Schweiz, die mitten in Europa liegt, ist sinnlos, wenn über immer mehr Themen im Rahmen der EU entschieden wird.
  • Die Schweiz übernimmt heute oft EU-Recht, ohne bei dessen Gestaltung mitwirken zu können. Nur als Mitglied der EU kann sie auch eigene Interessen einbringen und direkt mitentscheiden.
  • Der Weg der bilateralen Abkommen war zwar erfolgreich, wird aber immer schwieriger, da die EU immer seltener auf Sonderwünsche von Nichtmitgliedern eingehen kann und will. Die Schweiz kann in der globalisierten Welt ihre Interessen als Unionsmitglied besser wahren als im Alleingang.
  • Die Schweiz und die EU teilen zudem die gleichen politischen Werte (Meinungsfreiheit, demokratische Strukturen, Rechtsgleichheit usw.).
  • Bei einem Beitritt würde die Schweiz ihre politische Eigenständigkeit und Souveränität verlieren. Die in der Schweiz übliche Art von direkter Demokratie (Volksabstimmungen) würde durch das EU-Recht eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Eigenständigkeit der Kantone (Föderalismus).
  • Weil die EU immer mehr auch eine militärische Aussenpolitik betreibt, ist die Vereinbarkeit eines Beitritts mit der schweizerischen Neutralität fraglich.
  • Die Möglichkeiten der Mitbestimmung im Fall eines Beitritts werden überschätzt. Die Linie geben die grossen Länder wie Deutschland oder Frankreich vor.
  • Als reiches Land müsste die Schweiz sehr hohe Beiträge zahlen, unter anderem zur Refinanzierung verschuldeter Mitgliedsländer.
  • Das Verhandeln der bisherigen bilateralen Verträge war zwar mühsam, hat sich aber bewährt. Die EU wird auch in Zukunft mit der Schweiz ähnliche Abkommen abschliessen, weil das auch ihrem eigenen Interesse entspricht.
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2. Soll die Schweiz das Schengen-Abkommen mit der EU kündigen und wieder verstärkte Personenkontrollen direkt an der Grenze einführen?

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Pro
Contra

Grundidee des Schengen-Abkommens ist die Vereinfachung des Reiseverkehrs innerhalb des der teilnehmenden Staaten (Schengen-Raum). Das Abkommen hat die systematischen Personenkontrollen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten abgeschafft. Diese finden nur noch an den Aussengrenzen des Schengen-Raumes statt. Am Abkommen beteiligen sich die EU-Staaten (das Vereinigte Königreich und Irland jedoch nur eingeschränkt) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Waren- und Zollkontrollen sind kein Bestandteil des Abkommens und werden weiterhin an allen Grenzen durchgeführt. Besteht ein konkreter polizeilicher Verdacht, können auch weiterhin Personenkontrollen durchgeführt werden. Zudem können im grenznahen Raum auch mobile Kontrollen hinter den Grenzen durchgeführt werden. Ebenfalls zum Schengen-Abkommen gehört eine engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden (z.B. über das Schengener Informationssystem (SIS) mit Datenbanken und automatisierter Personenfahndung) sowie ein gemeinsames Visum für den gesamten Schengen-Raum (z.B. für Reisende aus Drittstaaten).

In ausserordentlichen Situationen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt, kann jedes Schengen-Mitglied für bis zu sechs Monate wieder systematische Personenkontrollen an den Grenzen einführen. Solche befristeten Grenzkontrollen können auch eingeführt werden, sollte ein Schengen-Staat seine Aussengrenze nicht ausreichend schützen.

  • Nur mit permanenten und systematischen Personenkontrollen an der Grenze kann die Einreise von kriminellen Personen (z.B. „Kriminaltouristen“) wirkungsvoll bekämpft werden. Punktuelle Kontrollen reichen dazu nicht aus.
  • Die stark schwankende Zahl an Asylbewerber/-innen führt insbesondere an der Grenze zu Italien immer wieder zu Problemen. Ohne systematische Personenkontrollen können radikalisierte Personen aus Kriegsgebieten einreisen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Die Schengen-Aussengrenzen in Ost- und Südeuropa werden nur sehr schlecht kontrolliert und geschützt. Folglich sind strengere Kontrollen an der Schweizer Grenze notwendig.
  • Die Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen wäre sehr teuer und würde zu grossen Problemen im alltäglichen grenzüberschreitenden Verkehr führen (z.B. lange Wartezeiten an der Grenze). Leidtragende wären primär Grenzgänger/-innen und Personen, die nahe an der Grenze wohnen.
  • Die internationale Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen dank dem Schengen-Abkommen bringt mehr Sicherheit. Ein Alleingang der Schweiz wäre folglich ein Sicherheitsrisiko.
  • Gezielte mobile und unvorhersehbare Kontrollen auch im Landesinnern bringen mehr Sicherheit als statische und berechenbare Kontrollen an der Grenze.
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3. Soll der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA anstreben?

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Contra

Freihandel bedeutet, dass der Handel zwischen zwei Staaten nicht durch Zölle, Import-Kontingente oder ähnliche Massnahmen behindert wird. Die Schweiz verfügt derzeit über Freihandelsabkommen mit den EU- und EFTA-Staaten sowie ausserhalb Europas u.a. mit China, Japan, Südkorea, Südafrika, Kanada und Mexiko. Derzeit besteht jedoch kein Freihandelsabkommen mit den USA.

Die USA wurden in den letzten Jahren ein immer wichtigerer Handelspartner der Schweiz: Zwischen 2008 und 2017 ist der Anteil der Güterexporte in die USA gemessen an allen Schweizer Güterexporten von 8 auf 15 Prozent gestiegen. Die USA rangieren somit an zweiter Stelle nach der Europäischen Union, in welche 52 Prozent unserer Exporte gehen.

Die enge wirtschaftliche Verflechtung zeigt sich auch daran, dass am meisten Direktinvestitionen schweizerischer Unternehmen im Ausland in die USA fliessen (ca. ein Fünftel aller Direktinvestitionen). Die Schweiz ist damit der siebtwichtigste ausländische Investor in den USA.

Die USA sind z.B. für die Schweizer Pharmaindustrie der mit Abstand bedeutendste Zielmarkt und auch für die Uhren- und die Maschinenindustrie sind sie von entscheidender Bedeutung. Im Bereich der Dienstleistungen ist für viele Schweizer Finanzinstitute der Zugang zum US-Markt überlebenswichtig.

Allerdings sind die gegenseitigen Zölle und anderen Handelsbeschränkungen für Industriegüter bereits heute relativ tief. Viel gewichtiger sind die Behinderungen im Landwirtschafts- bzw. Nahrungsmittelsektor. An den Vorbehalten der Schweizer Landwirte ist 2006 der letzte Anlauf eines Freihandelsabkommens mit den USA gescheitert.

  • Die USA sind der zweitwichtigste Handelspartner für die Schweiz. Mit einem Freihandelsabkommen werden Schweizer Produkte in den USA günstiger, was Arbeitsplätze in der Schweiz schafft.
  • Durch ein Entgegenkommen gegenüber den USA können für die Schweizer Wirtschaft schädliche Zollerhöhungen oder andere neue Handelshemmnisse verhindern, welche die USA wiederholt gegenüber Staaten mit einem Handelsüberschuss (wie auch die Schweiz) angedroht haben.
  • Es besteht das Risiko, dass US-Produkte den schweizerischen Markt überfluten. Einheimische Erzeugnisse hätten das Nachsehen. Weil bei Nahrungsmitteln die Schweiz höhere Standards kennt (z.B. bzgl. des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika), sind die viel günstiger produzierten US-Produkte für Schweizer Bauern eine Gefahr und unterlaufen den Schweizer Tier-, Umwelt- und Konsumentenschutz.
  • Mehr Handel geht nicht zwingend mit einer erhöhten Inland-Produktion einher. Erfahrungen mit bestehenden Freihandelszonen haben gezeigt, dass oft lediglich die Lieferanten ändern. Dadurch droht ein Verdrängungskampf, der Löhne unter Druck setzt und dadurch den Konsum bremst.
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