Gemeinderatswahlen Worb Gemeinderatswahlen Worb
6. Wirtschaft & Arbeit (0/5)

1. Sollte die Gemeinde Worb ihr Engagement - auch finanziell - im Bereich der Standort- und Wirtschaftsförderung erhöhen (z.B. Abgabe von preislich reduzierten Gutscheinen an Einwohner/-innen)?

2. Sollen bei öffentlichen Aufträgen lokale Anbieter und Produkte (soweit rechtlich zulässig) vorgezogen werden, auch wenn diese etwas teurer sind?

3. Befürworten Sie eine vollständige Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten (Festlegung nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Arbeitsgesetzes)?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

In der Schweiz gibt es kantonal unterschiedliche Regelungen der Geschäftsöffnungszeiten, die von eher restriktiv bis sehr liberal reichen. Eine vollständige Liberalisierung bedeutet, dass die Geschäfte nach eigenem Ermessen die Öffnungszeiten festlegen können, jedoch nicht gezwungen sind, zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen geöffnet zu haben.

Zudem gilt weiterhin das Arbeitsgesetz des Bundes, das Nachtarbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Sonntagsarbeit verbietet bzw. nur auf Bewilligung hin erlaubt.

  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten trägt den veränderten Arbeits- und Freizeitgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt dazu, dass im Wettbewerb alle Geschäfte in der ganzen Schweiz die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Heute besteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
  • Bestehende Arbeitsschutzbestimmungen sorgen dafür, dass die Liberalisierung nicht zu Lasten des Verkaufspersonals geht.
  • Die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten führt zu längeren Ladenöffnungszeiten und zu Mehrarbeit für das Verkaufspersonal. Da diese Mehrarbeit insbesondere am Abend und an Wochenenden geleistet werden muss, leiden das soziale Leben und das Familienleben sowie die Gesundheit der Angestellten.
  • Die Konsumenten/-innen haben auch bei liberaleren Ladenöffnungszeiten nicht mehr Geld zur Verfügung. Darum werden Umsatz und Gewinn der Geschäfte bei einer vollständigen Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten nicht steigen.
  • Nicht zuletzt ist der Sonntag in unserer christlichen Gesellschaft für viele ein Tag der Ruhe und Besinnung. Durch die Liberalisierung wird der Sonntag immer mehr zu einem normalen Arbeitstag.
  Weniger Informationen

4. Eine Volksinitiative fordert, dass die Haftungsregeln für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im Ausland verschärft werden (Abstimmung zur sog. 'Konzernverantwortungsinitiative', November 2020). Befürworten Sie dies?

  Mehr InformationenWeniger Informationen
Erläuterungen
Pro
Contra

Eine Initiative fordert, dass sich alle Konzerne mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, bei ihren Geschäften international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Unternehmen, welche aus der Schweiz heraus operieren, sowie deren ausländische Tochterfirmen und von ihnen kontrollierte Unternehmungen werden zu einer Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschen- und Umweltrechte verpflichtet.

Kann der Nachweis einer solchen Sorgfaltsprüfung nicht erbracht werden, wird ein Konzern mit Sitz in der Schweiz für den Schaden haftbar, den er oder eine Tochterfirma im Ausland angerichtet hat. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch Schweizer Unternehmen könnten in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen.

Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards am Produktionsstandort durch transnationale Unternehmen umfassen beispielsweise prekäre Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in Textilfabriken oder Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau.  Auch Schweizer Unternehmen werden wiederholt mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Verbindung gebracht. Diese Unternehmen sind häufig in Regionen mit schwachen oder repressiven Regierungen tätig, welche nicht in der Lage oder willens sind, diese negativen Auswirkungen zu verhindern.

  • Die Initiative führt einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ein speziell in Weltregionen, wo dieser Schutz sehr schlecht ausgebaut ist und sich ausländische Konzerne kaum für Verstösse rechtfertigen müssen.
  • Schweizer Konzerne, die im Ausland Schaden anrichten, sollen dafür gerade stehen. Verantwortungsloses Handeln darf sich nicht mehr lohnen. Auf dem Spiel steht immer wieder auch der gute Ruf der Schweiz.
  • Es gibt ähnliche Gesetze in anderen Ländern, z.B. gegen Kinderarbeit oder den Handel mit Tropenholz. Dass Länder ihre Unternehmen auch für Handlungen im Ausland zur Rechenschaft ziehen, ist nichts Neues.
  • Die Initiative schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Betroffene Firmen werden ihren Sitz einfach ins Ausland verlegen, was Steuereinnahmen und Arbeitsplätze kosten wird.
  • Es wäre äusserst aufwändig für die Schweizer Justiz, Beweise für im Ausland verübte Taten zu sichern und diese in einem Prozess fair zu beurteilen. Unsere Gerichte werden dadurch zusätzlich enorm belastet.
  • Es ist selbstverständlich, dass sich Schweizer Firmen schon heute an das Recht am Produktionsstandort halten müssen und anhand dieses Rechts auch die Haftung beurteilt wird. Eine zusätzliche Haftung nach Schweizer Massstäben ist überflüssig.
  Weniger Informationen

5. Soll der Bundesrat ein Freihandelsabkommen mit den USA anstreben?