Grossratswahlen Basel-Stadt 2020
4. Migration & Integration (0/5)

1. Sollen Ausländer/-innen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene erhalten?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Als aktives Stimmrecht wird das Recht einer Person zu wählen oder abzustimmen bezeichnet. Im Gegensatz dazu bezieht sich das passive Wahlrecht darauf, dass eine Person selbst für ein Amt gewählt werden kann.

In der Schweiz haben Ausländer/-innen auf Bundesebene grundsätzlich kein Stimmrecht. Geknüpft an eine Mindestwohndauer gestehen hingegen einige Kantone und Gemeinden das Stimmrecht auch Ausländer/-innen zu.

Auf kantonaler Ebene kennen nur die Kantone Neuenburg und Jura das (aktive) Ausländerstimmrecht. Deutlich weiter verbreitet ist das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene. In fast allen Westschweizer Kantonen (Freiburg, Neuenburg, Waadt und Jura) haben Ausländer/-innen in allen Gemeinden das aktive und passive Stimmrecht, während sie im Kanton Genf nur über das aktive Stimmrecht verfügen.

In der Deutschschweiz gibt es kein generelles Ausländerstimmrecht und Versuche es einzuführen sind in zahlreichen Volksabstimmungen gescheitert. Allerdings stellen es die Kantone Basel-Stadt, Appenzell-Ausserrhoden und Graubünden ihren Gemeinden frei, ob sie das Ausländerstimmrecht für kommunale Vorlagen einführen wollen oder nicht.

  • Viele Ausländer/-innen wohnen seit mehr als zehn Jahren bei uns. Sie bezahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, haben Kinder, die hier zur Schule gehen und engagieren sich in Vereinen und in den Gemeinden. Daher ist es stossend, dass sie über keine politischen Rechte verfügen, obschon sie all ihren Pflichten nachkommen.
  • Grundsätzlich gilt, dass wer von politischen Entscheidungen betroffen ist, diese auch mitgestalten dürfen soll.
  •  Das Ausländerstimmrecht fördert die Integration der Ausländer/-innen, indem sie mit dem politischen System und der politischen Kultur der Schweiz vertraut werden.
  • Das Stimm- und Wahlrecht soll den Schweizer Bürger/-innen vorbehalten bleiben. Der Weg zum Stimmrecht muss über die Einbürgerung laufen. Grundlage für Gewährung politischer Rechte sind Sprachkenntnisse, Vertrautheit mit dem politischen System und die Akzeptanz des Rechtssystems und der demokratischen Werte. Ist eine Person gut integriert und erfüllt diese Grundlagen, so soll sie den Schritt zur Einbürgerung machen.
  • Durch die Einführung des Ausländerstimmrechts werden die Schweizer/-innen und Schweizer schlechter gestellt, da Ausländer/-innen zwar stimmen dürfen, aber nicht alle Pflichten wie zum Beispiel die Wehrpflicht übernehmen müssen.
  • Es gibt alternative Wege, sich politisch zu beteiligen. So führen z.B. immer mehr Gemeinden Ausländermotionen ein, welche Ausländer/-innen die Gelegenheit gibt, politische Vorstösse ins Gemeindeparlament einzubringen.
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2. Sollen die Anforderungen für Einbürgerungen im Kanton Basel-Stadt erhöht werden?

3. Würden Sie es begrüssen, wenn die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen würde, um so die Einwanderung zu begrenzen (Abstimmung vom 27. September)?

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Erläuterungen
Pro
Contra

Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) angenommen, welche eine Begrenzung der Einwanderung sowie den Inländervorrang bei der Besetzung offener Stellen vorschreibt. Die Bestimmungen der Initiative stehen damit in offenem Widerspruch zum seit 2002 geltenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU.

Mit der Personenfreizügigkeit haben Bürger/-innen der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten das Recht, den Arbeitsplatz und den Aufenthaltsort innerhalb der EU/EFTA frei zu wählen. Die Personenfreizügigkeit ist ein wesentlicher Pfeiler des EU-Rechts.

Die Abkommen im bilateralen Vertragswerk sind daher mit einer sogenannten Guillotine-Klausel verbunden. Das heisst, dass bei der Kündigung eines einzelnen Vertrags, automatisch alle anderen Verträge gekündigt werden. Damit soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei nur noch die für sie vorteilhaften Verträge weiterlaufen lässt und die anderen kündigt.

Das Freizügigkeitsabkommen wurde insgesamt schon dreimal (2000, 2005, 2009) in einer Volksabstimmung bestätigt. Das Parlament hat sich deshalb Ende 2016 für eine schwache, mit den Bilateralen Verträgen kompatible Umsetzung der MEI entschieden. Bei dieser Umsetzung wird zwar auf eine fixe Begrenzung der Einwanderung verzichtet, sieht dafür aber einen Inländervorrang für die in der Schweiz niedergelassenen Personen (inkl. EU-Ausländer) vor.

Eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wurde daraufhin am 31. August 2018 eingereicht.  Sie verlangt explizit die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, falls eine einvernehmliche Ausserkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten nicht gelingen sollte. Am 18. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, die geplante Abstimmung vom 17. Mai 2020 wegen des Coronavirus zu verschieben. Die Abstimmung findet am 27. September 2020 statt.

  • Im Zuge der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung in die Schweiz zu stark gestiegen. Die Folgen sind Zersiedlung, steigende Wohnkosten, unsicherere Arbeitsplätze, zusätzliche Belastungen im Verkehr sowie ein schleichender Verlust der schweizerischen Identität. Dies kann nur mit einer strikten Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative verbessert werden.
  • Die wirtschaftlichen Probleme in verschiedenen EU-Ländern (hohe Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung usw.) verstärken den Zuwanderungsdruck auf die Schweiz und damit auch den Lohndruck. Die flankierenden Massnahmen vermögen diese Entwicklung nicht zu bremsen.
  • Die gut laufende Schweizer Wirtschaft bietet vielen EU-Bürger/-innen Arbeit und auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Beziehungen ist die Schweiz ein wichtiger Handelspartner der EU. Die EU-Staaten werden daher im eigenen Interesse eine Beschränkung der Personenfreizügigkeit durch die Schweiz akzeptieren.
  • Aufgrund der Verknüpfung der einzelnen Verträge steht wegen der Masseneinwanderungsinitiative das gesamte bilaterale Vertragswerk auf dem Spiel. Dieses regelt zurzeit den gesamten wirtschaftlichen Austausch mit den EU-Staaten. Fällt dieses Vertragswerk weg, sind dramatische Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zu befürchten. Die Freizügigkeit ist für die EU ein derart wichtiges Prinzip, dass sie die bilateralen Verträge ohne Freizügigkeitsabkommen nicht akzeptieren wird.
  • Das Freizügigkeitsabkommen stellt Schweizer/-innen, die im EU-Raum arbeiten und sich dort niederlassen, in wichtigen Belangen mit den EU-Bürgern gleich. Dies betrifft ungefähr 450'000 Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, welche derzeit im EU-Raum wohnen.
  • Ohne Personenfreizügigkeit stehen in der Schweiz viele Branchen – zum Beispiel das Gesundheitswesen oder die Hotellerie – vor grossen Schwierigkeiten, da auf dem inländischen Arbeitsmarkt das benötigte Personal nicht zu finden ist. Auch für die exportorientierte Industrie wirkt sich die Zuwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte positiv aus. Wird diese beschränkt, sind Verlagerungen ins Ausland und somit Arbeitsplatzverluste die Folge.
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4. Soll der Kanton Basel-Stadt mehr Mittel für die Integration zugewanderter Personen bereitstellen (z.B. zusätzliche Sozialarbeiter/-innen)?

5. Sollen Sans-Papiers im Kanton Basel-Stadt einen geregelten Aufenthaltsstatus erhalten?

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Erläuterungen
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Contra

Sans-Papiers sind Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Die meisten Sans-Papiers besitzen zwar Identitätspapiere oder Passdokumente, halten sich jedoch gemäss Ausländergesetzgebung illegal in der Schweiz auf.

Eine Studie aus dem Jahr 2015 geht von rund 76'000 Sans-Papiers in der Schweiz aus. Andere Schätzungen sprechen von zwischen 58'000 und 105'000 Personen. Eine zuverlässige Zahl kann jedoch nicht ermittelt werden, da Sans-Papiers per Definition in keinem Register systematisch erfasst sind. Der Grossteil der Sans-Papiers ist erwerbstätig. Rund die Hälfte arbeitet in privaten Haushalten. Weiter werden Sans-Papiers in der Gastronomie, der Hotellerie, dem Baugewerbe und der Landwirtschaft beschäftigt.

Aktuell ist eine Regularisierung des Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers, also eine offizielle Erlaubnis in der Schweiz zu bleiben, nur in Härtefällen und auf Antrag möglich. In den letzten Jahren wurden zwischen 2'000 und 3'000 Härtefallbewilligungen erstellt, wobei diese nicht nur Sans-Papiers betroffen haben.

Im Kanton Genf lief für Sans-Papiers während zweier Jahre ein Pilotprojekt mit dem Namen Operation Papyrus. Dieses hatte zum Ziel, den Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers zu regeln. Die Bedingungen dazu waren anderem, dass die Personen mindestens zehn Jahre im Kanton gewohnt haben (fünf Jahre bei Familien mit Schulkindern) und für sich selbst sorgen können. Über 1'800 Personen erhielten bis 2019 eine Aufenthaltsbewilligung.

  • Die grosse Zahl und die Lage der Sans-Papiers in der Schweiz erfordern neue gesetzliche Regelungen. Sans-Papiers leben und arbeiten ohne jegliche Rechtsgrundlage in der Schweiz, was die Gefahr der Ausbeutung mit sich bringt. Durch die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung könnte dem Lohndumping entgegengewirkt werden.
  • Die grosse Zahl von Sans-Papiers erfordert eine kollektive Regularisierung, wie sie bereits in anderen Staaten erfolgreich umgesetzt worden ist.
  • Einzelfallprüfungen sind aufgrund der grossen Zahl viel zu aufwendig und teuer. Bei einem Grossteil der Sans-Papiers handelt es sich zudem um Menschen, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben und in den Arbeitsmarkt integriert sind. Diese Menschen sollten die gleichen Rechte wie alle anderen haben.
  • Eine kollektive Regularisierung für Sans-Papiers trägt nichts zur Lösung des Problems bei. Vielmehr sollten wie bisher nur in Härtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, womit humanitäre Gründe im Einzelfall gebührend berücksichtigt werden können.
  • Die Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass durch kollektive Regelungen die Zahl der Sans-Papiers längerfristig nicht reduziert werden kann, da diese rasch durch neue Sans-Papiers ersetzt werden. Die Schweiz würde für potenzielle illegale Zuwanderer, die mit der Wiederholung einer solchen Generalamnestie rechnen, attraktiver.
  • Mit einer kollektiven oder gruppenspezifischen Regularisierung würde das illegale Verhalten der Papierlosen belohnt.
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